Beiträge von swingkid

    Zumindest in der nervtötenden und anbiedernden Disziplin "fishing for compliments" sind sie definitiv "nicht ganz scheiße". Hauptsache, mal wieder ein bisschen Eigenwerbung verbrämt versteckt.
    Nun denn, es soll Groupies geben, die mögen sowas. Wo wir schon dabei sind. Fachlich durchaus hochwertig, aber eher unregelmäßig, da nicht so sehr auf das Dampfplaudern spezialisiert:
    https://www.torsten-breitag.de/blog

    Hallo,


    ja, der Versicherer handelt wohl rechtens. Dabei dürfte er sich auf eine Formulierung in den Versicherungsbedingungen berufen, die wie folgt (oder sinngemäß) lautet:


    "Der Wegfall der Voraussetzung für die (...) AW ist innerhalb von einer Frist von 2 Monaten anzuzeigen."


    Ist diese Ausschlussfrist nun wie in ihrem Fall abgelaufen, so endet die Anwartschaft. Ein Wechsel zurück in die PKV funktioniert dann leider nur noch mit regulärer Prüfung.


    Dennoch besinnliche Feiertage :) !

    Zitat von Ltotheoon

    Wieso bekommt Lange Oog eigentlich sofort einen dislike von swingkid, obwohl er völlig korrekt auf mögliche Gefahren dieser Vorgehensweise hindeutet?

    Fragen sie doch zunächst einmal den User Lange Oog alias Thorulf Müller, warum er hier meint seine Kindergartenvendetta führen zu müssen. Wenn Thorulf Müller in seinem Alter immer noch der Meinung ist, dass es angemessen sei sich wie ein pubertierendes Kleinkind zu verhalten, dann wird das Spiel eben auch mal mitgespielt.
    Ich hatte die Moderation bereits um eine Stellungnahme gebeten, warum man sich das von einem User, der bereits mit 2 seiner Accounts gesperrt wurde, bieten lassen muss. Scheinbar ist das Thema nicht wichtig genug.

    Hallo liebe Moderatoren,


    ist es gewollt, dass diese an und für sich nützliche Funktion von Usern wie "Lange Oog" dazu missbraucht wird, andere, ihnen aus welchem Grund auch immer missliebige User zu diskreditieren? Kann sich ein Moderator mit dem betreffenden User in Verbindung setzen und bezüglich dieses Kindergartenverhaltens eine Stellungnahme erbeten?


    Vielen Dank!

    Hallo,


    nein, gibt es in der Form nicht mehr. Ich will nicht ausschließen, dass das über spezielle Rahmenverträge des Arbeitgebers möglich wäre, ähnlich wie bei einer BU. Auf dem regulären Markt allerdings nicht. Es gibt immer wieder mal Aktionen, wo Versicherer den Abschluss mit einer vereinfachten Gesundheitsprüfung verbinden.
    Das sieht dann zumeist so aus, dass Abfragezeiträume verkürzt sind (bspw. 2 statt 5 Jahre), oder abschließend bestimmte Krankheitsbilder abgefragt werden. Das erleichtert den Zugang mitunter immens.
    Das ist, Stand heute, allerdings in der Regel auch an die Aufnahme eines Darlehens im Rahmen einer Immobilienfinanzierung gebunden. Also auch nicht für jedermann geeignet.

    Ab einer gewissen Versicherungssumme verlangen manche Versicherer auch eine Gesundheitsprüfung.


    Ansonsten Gesundheitsfragen der infrage kommenden Tarife checken, damit der Versicherungsschutz auch Hand und Fuß hat.

    Verraten sie uns bitte, wann genau "manche Versicherer" auf eine Gesundheitsprüfung verzichten? Und jetzt bitte keine "Sterbegeld-RLV" mit 10 k Versicherungssumme, sondern marktüblich. Vielmehr ist es doch so, dass in aller Regel grundsätzlich eine Prüfung erfolgt, diese aber mehr oder weniger umfangreich ausfallen kann, je nach Höhe der Versicherungssumme und ggbfs. auch mal in Abhängigkeit vom Eintrittsalter des Antragstellers.
    Mitunter reicht die Beantwortung der im Antrag abgefragten Sachverhalte, zusätzlich kann dann ein mehr oder weniger umfangreicher Untersuchungsbericht angefordert werden. Macht ja auch Sinn.

    Eine Entschuldigung ist nun wahrlich nicht nötig. Es gehört bei einem etwas komplexeren Thema aber nun einmal etwas mehr dazu. Grundsätzlich nun einmal die Frage, was denn genau abgesichert werden soll. Angehörige? Falls ja: Kinder? (Ehe-)Partner? Oder, wie bereits angedeutet, vielleicht gar ein Darlehen? Wieder einmal andere Baustelle. Es ist ja wohl kaum zuviel verlangt, zumindest ein paar Basisinformationen preiszugeben. Sie möchten schließlich etwas von anderen.

    Bei dieser Fülle an Informationen dürfte das schwierig werden (Sorry, den konnte und wollte ich mir jetzt nicht verkneifen :-)).
    Aber es ist ja eine ernst gemeinte Frage, daher: ein bisschen mehr darf schon preis gegeben werden...oder man muss in einem ersten Schritt die üblichen Verdächtigen (Europa, Hannoversche, Dialog, Cosmos Direkt etc. pp.) bemühen, die in der Regel auch erste Berechnungen über ihre Webseiten ermöglichen. Reicht dann schon einmal für einen ersten, wenn auch groben Überblick.
    Wir wissen ja nicht, ob vielleicht eine spezielle Form gewünscht wird (bspw. zur passgenauen Absicherung eines Immobiliendarlehens), die längst nicht von allen Anbietern angeboten wird und die Anbieterauswahl in diesem Fall erheblich einschränken würde. So kann nur munter ins Blaue geschossen werden, was aus meiner Sicht wenig zielführend wäre.

    Man kann das Ganze beliebig kompliziert machen: 50% MSCI World, 20 % Euro Stoxx 600, 20% Emerging Markets, 5% Rohstoffe, 5% Geldmarkt.

    Warum kompliziert, Apfel und Apfel würde schon reichen. In dem Fall also ein "einfacher" Abgleich von dem, in was der Riestervertrag akuell investiert ist (und das dürfte zu kaum einem Zeitpunkt die hier beschriebene Allokation sein) und einem normalen Sparplan, der genauso bestückt ist.

    Finanzieller Vorteil? Das ist nun wahrlich nicht das Prinzip einer Nachversicherung. Nachversicherung soll die Möglichkeit absichern, dann, wenn es nötig sein könnte, den Versicherungsschutz auf einen Schlag deutlich zu erhöhen, und zwar ohne Gesundheits- und / oder Risikoprüfung.
    Eine Nachversicherung ist im Prinzip ein Neuvertrag. Ob zu den gleichen Bedingungen wie der Ursprungsvertrag oder aber "zu den dann gültigen Konditionen" (AVB, Rechnungsgrundlagen...) geht aus deinen Vertragsunterlagen hervor.


    Du kannst die Dynamik mal einfach so zwischenzeitlich aktivieren? So wie es dir gerade passt. Sehr unwahrscheinlich. Zitiere bitte mal den entsprechenden Passus, ich denke, du würfelst da etwas durcheinander.


    Ob Kündigung und Neuvertrag oder aufstocken via Zweitvertrag, kann ich nicht beurteilen. Hängt auch ein gutes STück weit von deinem Gesundheitszustand ab. Wenn es da passt und keine Erschwernisse zu erwarten sind, spricht bei einer professionellen Antragsvorbereitung aus meiner Sicht gegen eine Neulösung.

    Hallo Marcel,


    dann versuche ich einmal, ein wenig Licht in das Vertragsdunkel zu bringen. Zu deinen Fragen:


    1.Das hat weniger mit Intransparenz zu tun. Eine Nachversicherung ist wie ein Neuabschluss zu betrachten. Auch BU-Tarife werden im Laufe der Zeit neu kalkuliert, das ist normal und ich denke auch nachvollziehbar. Der Versicherer kann also nicht bei Vertragsabschluss schon gesichert sagen, welche Kosten eine Nachversicherung in x Jahren verursachen wird. Ein Anhaltspunkt wäre, was ein Neuvertrag in entsprechender Höhe Stand heute zum jetzigen Eintrittsalter kosten würde. Das lässt sich aber ohne Weiteres auch bei der Generali in Erfahrung bringen.


    2.Es sollte vermerkt sein, welcher Prozentsatz für die Dynamik gewählt wurde. Ob du eine Übersicht über die dazugehörige Beitragsentwickling erhalten hast, kann ich natürlich nicht beurteilen. Klar ist jedoch, dass Beitrag und Leistung nicht im selben Maße steigen. Auch das ist nachvollziehbar: Die Erhöhung erfolgt jeweils zu einem neuen Alter, auch das kann man vereinfacht gesagt als Neuabschluss werten. Höheres Alter = höhere Prämie.
    Und ja, du hast da etwas falsch verstanden: Deine Prämie wird stufenweise erhöht, soweit richtig. Du startest mit einem verminderten Startbeitrag, der dann in 2 Stufen angepasst wird. Stark vereinfacht: Du zahlst über die Laufzeit in etwa den gleichen Betrag, den du bei einer Kalkulation mit gleichbleibendem Betrag auch gezahlt hättest. Ist zum Teil Marketing: Es ist leichter, einen niedrigeren Anfangsbeitrag "an den Mann zu bringen".
    Aber: das gilt eben nicht für dynamische Erhöhungen, sondern nur für die ursprünglich abgesicherte Rente. Dynamische Erhöhungen werden gleichmäßig kalkuliert, für diese Erhöhungen gilt keine abgestufte Beitragszahlung. Das ist damit gemeint.


    3.Ist etwas schwieriger zu erklären. Was meinst du mit "Dynamik aktivieren"? Die nimmst du entweder mit oder schlägst das Erhöungsangebot aus. Zu beachten ist, dass bei einer wiederholten Ablehnung das Anpassungsrecht, sprich die Dynamikoption, verfällt. Das solltest du zunächst prüfen.
    Grundsätzlich ist das schon "kombinierbar". Du kannst allerdings via Nachversicherung immer nur in vom Versicherer vorgegebenen Grenzen erhöhen. Bspw. je Erhöhung min. Summe x oder max. Summe y. Zusätzlich gilt dann auch noch eine Obergrenze, bspw. eben 2000 € monatliche Rente. Danach ist dann Essig mit der Nachversicherung.
    Du kannst nicht einfach bei Eintritt eines Ereignisses, das das Recht zur NV auslöst, um Faktor 4 erhöhen. Zumindest nicht in dem von dir beschriebenen Rahmen.
    Zu guter Letzt: Dynamische Erhöhungen werden oftmals angerechnet. Gute Versicherer, bspw. die Alte Leipziger, lassen bereits erfolgte Dynamikerhöhungen außen vor. Sollte aber auch aus den Versicherungsbedingungen hervorgehen. Ansonsten gilt wieder: Versicherer kontaktieren, um Aufklärung bitten.


    4.Spricht aus deiner Sicht etwas dagegen, statt den Vertrag bei der Generali zu erhöhen, einen zweiten Vertrag bei einem anderen Versicherer abzuschließen? Die Generali gehört nun wahrlich nicht zu den Anbietern mit einem herausragenden Bedingungswerk. Ich tippe mal auf eine Vermittlung durch die Deutsche Vermögensberatung?

    Für einen Neuvertrag sprechen zumindest die sich im Laufe der Jahre mitunter deutlich verbesserten Versicherungsbedingungen (unabhängig von der Allianz, generelle Marktentwicklung).


    Für den Altvertrag auch nicht zu vernachlässigen: Fristenregelungen, was etwaige vorvertragliche Anzeigepflichtverletzungen betrifft. Vorteil Altvertrag.


    Der erst einmal richtige Weg: Optionen innerhalb des Altvertrages prüfen und sich zugleich Angebote anderer Anbieter einholen.

    Zum Thema Risikolebensversicherung:


    Würde ich unabhängig von der "Kinderfrage" machen, so es möglich ist. Der finanzielle Aufwand ist in der Regel überschaubar


    Zunächst wären einmal die bestehenden Versorgungsansprüche des jeweiligen Partners zu klären, das schafft einen groben Überblick, was im Fall der Fälle als monatliche Rente zu erwarten wäre. Dann fallen verschiedene Überlegungen an, wie z.B., ob es Verbindlichkeiten zu tilgen gilt, in welcher Höhe muss ggbfs. wegfallendes Erwerbseinkommen ersetzt werden, falls Renten generiert werden sollen: zu welchem Zinssatz ist eine realistische Wiederanlage der Versicherungsleistung möglich?, etc.pp..
    Klingt erst einmal unübersichtlich, kann aber durchaus an einem oder 2 kühlen Novemberabenden zumindest rudimentär geklärt werden.
    Daraus ergibt sich dann die Annahme, welche Parameter (Laufzeit, Form (konstant oder doch fallend, vielleicht gar verschiedene Verträge über mehrere Laufzeiten und Summen, sehr variabel, mitunter knifflig…) und Höhe) gewählt werden sollen.


    Dann macht man sich noch ein paar Gedanken, ob es bestimmte Anforderungen gibt, die man an den Tarif selbst stellt. Das können bspw. sein
    -eine möglichst geringe Spreizung von Zahl- und Tarifbeitrag;
    -die Zahlung einer vorgezogenen Todesfallleistung bei Eintritt vordefinierter Krankheiten;
    -die Möglichkeit, Nachversicherungsoptionen in Anspruch zu nehmen;
    -optional die Laufzeit ohne erneute Gesundheitsprüfung zu verlängern,
    um ein paar Möglichkeiten zu nennen.




    Außerdem eine Risikolebensversicherung. Ich habe darüber gelesen, dass man hier viele Fallunterscheidungen machen muss. Ist es sinnvoll, eine solche Versicherung dann eher über kürzere Zeiträume abzuschließen und nach Ablauf einen neuen Vertrag unter Berücksichtigung der entsprechenden Lebenssituation zu machen?



    Das kann sinnvoll sein, um den Versicherungsschutz an sich verändernde Gegebenheiten anzupassen. Die Frage ist, was wiegt eventuell schwerer? Ein paar eingesparte €, oder aber die Tatsache, dass ein Versicherungsschutz vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt gar nicht mehr möglich ist? Ich für meinen Teil würde das gleich auskömmlich versichern. Gelangt man später zu der Überzeugung, dass man überversichert ist, lässt sich die Versicherungssumme in der Regel nach unten anpassen oder aber die Laufzeit verkürzen. Erhöhen, verlängern oder gar ganz neu abschließen ist mitunter dann nicht mehr möglich.

    Hallo Chris,


    das ist im Prinzip auch so. In den AKB ist das in der Regel so formuliert:


    "I.8.2 Versichern Sie nach Beendigung Ihres Vertrags in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung Ihr Fahrzeug bei einem anderen Versicherer, sind wir berechtigt und verpflichtet, diesem auf Anfrage Auskünfte zu Ihrem Vertrag und dem versicherten Fahrzeug nach I.8.1 zu geben.
    Unsere Auskunft bezieht sich nur auf den tatsächlichen Schadenverlauf. Sondereinstufungen – mit Ausnahme der Regelung nach I.2.2 – werden nicht berücksichtigt."


    Quelle: VHV


    Dazu kommt dann folgende Regelung:


    "Im Falle eines Versichererwechsels erhält Ihr Nachversicherer entgegen den Bestimmungen der I.8.2 eine Bestätigung des Schadenfreiheitsrabattes, der sich ohne den Rabattschutz ergeben hätte."


    Der abgebende Versicherer teilt dem neuen also mit, in welcher SF-Klasse der Versicherte bei ihr ohne Berücksichtigung der durch den Rabattschutz geschützten SF-Klasse eingestuft wäre. Das wird dann vom neuen Versicherer so auch berücksichtigt werden (Ausnahmen mögen die Regel bestätigen).


    Mir wäre derzeit nur ein Versicherer bekannt, der das so nicht macht und im Prinzip die geschützte SF-Klasse meldet, und das ist die Verti (ehemals Direct Line). Hier heißt es abweichend:


    "Schäden, die unter den Schutz der Regelung nach L.4.1 fallen, werden bei unserer Auskunft als nicht rückstufungsrelevant berücksichtigt."


    L.4.1. ist in diesem Fall der sogenannte "nix-passiert-Tarif", also der Rabattschutz. Der gilt bei der Verti derzeit allerdings auch nur für einen Schaden je Kalenderjahr und auch nur für die Haftpflichtversicherung.
    Die Verti schreibt übrigens auch nur von berechtigt und nicht gleichzeitig auch verpflichtet, wenn es um die Meldung eines Schadenverlaufes an den Neuversicherer. Etwas kurios. Keine Ahnung, ob da das Lektorat noch etwas müde war oder ob die Formulierung tatsächlich so gewollt ist.


    Soweit alle Klarheiten beseitigt?