Beiträge von Steppenwolf1305

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    zueiner Frage habe ich auf Ihrer Seite keine Antwort gefunden. Es geht um denPauschalbetrag für Werbungskosten. Ist im folgenden Fall auch der Pauschbetragüber 1000,00 € zutreffend für die Steuererklärung für 2018 oder die 100,00€ für Rentner: :?:
    Eserfolgte fristgemäß durch den Arbeitgeber eine Kündigung zum 31.12.2017.
    Ab 21.12.2017erfolgte eine Krankschreibung bis 30.11.2018. Durchdie Krankenkasse wurde ich dann Ende November auf Kur geschickt.
    Ab 01.12.2018bin ich in Rente. Ich danke Ihnen für die Beantwortung meine Frage.
    Mit freundlichen Grüßen,
    G.Fischer

    Ich werde nächstes Jahr (2019) einen Bausparvertrag abrufen ohne den Kredit in Anspruch zu nehmen,
    damit fallen rückwirkend entsprechend höhere Zinsen an, die dann den Freibetrag für Kapitalerträge
    doch um einiges übersteigen. Hier macht es dann sicher Sinn sich bei anderen Anlagen eine Verlustbescheinigung
    ausstellen zu lassen um den dann anfallenden Steuern gegenzusteuern. Ich danke für eine sachdienliche Antwort
    und wünsche eine schöne Weihnachtszeit.

    Ich bin seit November 2016 in der Regelalters-Rente (monatl. Rente 1328,-)und meine Frau noch erwerbstätig (monatl. 2886,- Brutto+ 13. Gehalt). Meine Brottorente beträgt 46% des Bruttogehaltes meiner Frau. Zum 31.12.2017 ist meine Frau gekündigt mit einer Abfindung von 20.000,- €(Brutto) und ist somit ab 01.01.2018 arbeitslos, ab da mit 2 Jahren ALG I. danach geht Sie in Rente. Dieses Jahr hat sie 46 Arbeitsjahre voll. Zur Zeit sind wir beide in der Steuerklasse 4/4. Macht hier ein Wechsel der Steuerklassen Sinn und wer geht in welche Steuerklasse. Bis ende November ist ja ein Steuerklassenwechsel noch möglich. Bringt ein Wechsel echt was unter dem
    Strich oder gleich sich das dann mit der Steuererklärung wieder aus und man bleibt in der Steuerklasse 4/4.
    Danke für die Beantwortung und Unterstützung bei einer Entscheidungsfindung.


    :?: