Hast du hier mal ein Schreiben, was du der Bank geschrieben hast? Dann kann man sich besser reinlesen?
"Sehr geehrte Damen und Herren, im Zusammenhang mit dem unter o.g. Kontonummer mit Datum vom XX.YY.ZZZZ geschlossenen easyCredit-Vertrag habe ich eine Restkreditversicherung abgeschlossen, für die ein Einmalbetrag in Höhe von XXX,YY € der easyCredit-Berechnung einkalkuliert wurde. Mit Schreiben vom XX.YY.ZZZZ teilten Sie mir mit, dass infolge der von mir geleisteten vorzeitigen easyCredit-Kreditrückführung eine Rückvergütung der Restkreditversicherung in Höhe von XXX,YY € veranlasst werde, die auch unstrittig erfolgt ist. Mit Urteil vom 15. Dezember 2009 hat der BGH unter Az. XI ZR 45/09 entschieden, dass es sich bei einer Widerrufsbelehrung, die nicht ausdrücklich darauf hinweist, dass der Kreditnehmer durch den Widerruf des Kreditvertrages ebenfalls nicht mehr an die Restschuldversicherung gebunden ist, um eine nicht ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung handelt. Als rechtliche Folge einer solchen nicht ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung kommt es zeitlich nicht zu dem Erlöschen des Widerrufrechtes.So liegt der Fall auch hinsichtlich dem hier zu o.g. Kontonummer gehörenden easyCredit-Vertrag. Die auf den Seiten 3 und 4 des easyCredit-Vertrages ausgeführte Widerrufsbelehrung enthält diesen Hinweis an keiner Stelle. Aus diesem Grunde fordere ich Sie hiermit unter Fristsetzung bis zum 19. Dezember 2014 (Zahlungseingang hier) auf, die Differenz zwischen o.g. Summen in Höhe von XXX,YY € nebst Zinsen in Höhe von 4 % seit dem XX.YY.ZZZZ an meine Ihnen bekannte Bankverbindung aus dem easyCredit-Vertrag zu überweisen. Bis dahin verbleibe ich mit freundlichen Grüßen,