Beiträge von Neu_hier

    Hast du hier mal ein Schreiben, was du der Bank geschrieben hast? Dann kann man sich besser reinlesen?


    "Sehr geehrte Damen und Herren, im Zusammenhang mit dem unter o.g. Kontonummer mit Datum vom XX.YY.ZZZZ geschlossenen easyCredit-Vertrag habe ich eine Restkreditversicherung abgeschlossen, für die ein Einmalbetrag in Höhe von XXX,YY € der easyCredit-Berechnung einkalkuliert wurde. Mit Schreiben vom XX.YY.ZZZZ teilten Sie mir mit, dass infolge der von mir geleisteten vorzeitigen easyCredit-Kreditrückführung eine Rückvergütung der Restkreditversicherung in Höhe von XXX,YY € veranlasst werde, die auch unstrittig erfolgt ist. Mit Urteil vom 15. Dezember 2009 hat der BGH unter Az. XI ZR 45/09 entschieden, dass es sich bei einer Widerrufsbelehrung, die nicht ausdrücklich darauf hinweist, dass der Kreditnehmer durch den Widerruf des Kreditvertrages ebenfalls nicht mehr an die Restschuldversicherung gebunden ist, um eine nicht ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung handelt. Als rechtliche Folge einer solchen nicht ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung kommt es zeitlich nicht zu dem Erlöschen des Widerrufrechtes.So liegt der Fall auch hinsichtlich dem hier zu o.g. Kontonummer gehörenden easyCredit-Vertrag. Die auf den Seiten 3 und 4 des easyCredit-Vertrages ausgeführte Widerrufsbelehrung enthält diesen Hinweis an keiner Stelle. Aus diesem Grunde fordere ich Sie hiermit unter Fristsetzung bis zum 19. Dezember 2014 (Zahlungseingang hier) auf, die Differenz zwischen o.g. Summen in Höhe von XXX,YY € nebst Zinsen in Höhe von 4 % seit dem XX.YY.ZZZZ an meine Ihnen bekannte Bankverbindung aus dem easyCredit-Vertrag zu überweisen. Bis dahin verbleibe ich mit freundlichen Grüßen,

    Also:


    Da ich meinen eC seinerzeit vorzeitig durch Einmalzahlung abgelöst hatte, bekam ich auf einen Schlag einen Großteil der RSV direkt zurück, was auch anstandslos und sehr schnell erfolgte.


    Bei mir geht es um die Differenz zwischen der RSV, wie sie bei Vertragsschluss angegeben wurde und der Rückerstattung, in Summe ca. 900 € + Zinsen.


    Das Einschreiben mit Rückschein ist eC zugestellt, ich warte jetzt erst einmal ab. Da hier ja das Widerrufsrecht dank nicht ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung weiterläuft, habe ich hier nicht das aus dem anderen Thread bekannte Problem der Verjährung.


    Nichtsdestotrotz habe ich eC in dieser Angelegenheit eine Frist zur Zahlung bis zum 19. Dezember gesetzt; falls keinerlei Reaktion / keine Zahlung geht der nächste Mahnbescheid raus....


    alle einverstanden ? ;)

    Ich sehe die Kanone noch nicht. Was ist das Problem, wenn Du eine Rate 14 Tage später zahlst, bekommst Du ein RA-Schreiben? Mahnbescheid? Pfändung? Haus weg? Oder wirst Du im 1. Schritt angerufen oder angeschrieben die Raten (plus Verzugszinsen oder Gebühr oder so) schnellst möglich einzuzahlen. Mal ganz davon abgesehen, dass es kein Darlehensvertrag ist, der hier zur Diskussion steht.


    Da Du ja keine Ruhe lässt und die Kanonen gerne präsentiert bekommst :)


    Gegen mich wurde mal die Zvangsvollstreckung eingeleitet.... da hat das Gericht natürlich, weil vollkommen willkürlich und unbegründet die rote Karte gezeigt... im Grundbuch stand dann später -trotz dass erst einmal die ZV eingetragen wurde- NIX mehr davon drin.... jeder, der sich im Grundbuch(recht) auskennt, weiß, dass so eine Maßnahme nicht möglich ist.... ich stelle mal die Frage in den Raum, wer da wohl einen Umschlag bekommen haben mag.....


    Dann harmonieren unsere Wellenlängen halt nicht, da gibt es schlimmeres :)


    sei mir bitte nicht böse, aber persönlich Bsp. außerhalb der BG-Geschichte nenne ich hier nicht...


    Zu der "mehr Personal etc."-Sache: hier liegt keine Unmöglichkeit im rechtlichen Sinne vor... selbst wenn wir eine solche aber annehmen würden: hätte ich wieder einen Schadenersatzanspruch gegen die Bank, weil diese Unmöglichkeit unstrittig von Seiten der Bank aus zu vertreten wäre....


    es ist aber, was die Angemessenheit der Frist angeht, ständige BGH-Rspr., dass eine nicht angemesse Frist automatisch eine angemessene Frist quasi "aus sich heraus" in Gang setzt... so gesehen, kann hier niemand etwas falsch machen, da der "worst case" lediglich eine Verlängerung der gesetzten Frist bedeuten würde. In unseren Fällen ist es nun aber so, wie Kastanienblatt es oben auch bereits gesagt hat, dass die Banken sich grundsätzlich in Anbetracht der ausstehenden Urteile hätten in Position bringen können, und insoweit eine Frist nicht zwingend über Wochen gesetzt werden muss. ich denke, dass hier durchschnittlich Fristen von ca. 2 Wochen -bitte korrigiert mich, falls ich mich irren sollte- gesetzt wurden, die völlig ausreichend sind.


    Und: ab Verzug ist es ja jedem von uns freigestellt, hier RA zu mandatieren oder MB zu beantragen etc.pp......

    DSWNWST:


    ich glaube, dass wir beide insgesamt auf gleich Wellenlänge sind....


    die Spatzen und Kanonen kenne ich leider (aus eigener Erfahrung und Berichten).... in diesen Fällen bin ich froh, dass wir neutrale Gerichte haben: und ich immer zu meinem Recht gekommen bin; es sich quasi rausgestellt hat, dass die Bank rechtsmissbräuchlich zu Maßnahmen gegriffen hat, wo man sich als "Ottonormalbürger" mehr als an den Kopf fassen würde....


    und nein, es interessiert mich wirklich nicht, was die Bank schreibt, W E I L: es sie im umgekehrten Fall ja gerade auch nicht interessiert. Wäre dem so, wäre meine und wären die Fristen der anderen hier nicht fruchtlos verstrichen.... das ist halt das Problem des Schuldners: wenn sie ihre Verpflichtungen nicht erfüllen können, müssen sie entweder länger arbeiten oder mehr Personal beschäftigen oder weniger prüfen und mehr von ihrer "Kulanz" walten lassen oder oder oder.... warum der Schuldner nicht erfüllt, ist mir als Gläubiger des Rückerstattungsanspruchs egal und das darf es mir auch per Gesetz...


    insoweit verstehe mich bitte nicht falsch: ich persönlich gehe vom "mündigen Verbraucher" aus.... man muss nicht immer vom Gericht bzw. Gesetzgeber bei jeder Kleinigkeit "an die Hand genommen werden".... aber: Du weißt auch: "bei Geld hört die Freundschaft auf".... es geht mir persönlich weniger um eine Frontstellung gegen die Bank(en) (wobei ich das ja sowieso nur für mich hier beantworten kann), aber: ich habe einen Anspruch, der bei ganz nüchterner Betrachtung unstrittig besteht und der nicht fristgemäß erfüllt wurde... punktum.


    Die Fristfrage können wir ganz einfach beantworten... im Zweifel setzt eine zu kurze Frist eine "angemessene" Frist in Gang.... und in Anbetracht des Umstands, dass mit Ablauf diesen Jahres eine Großzahl der hier betroffenen Ansprüche schlichtweg verjähren wird, WENN wir nichts machen, bedarf es erstmal keiner Frist hier, die überlang ist....

    @ Mike:
    Du schreibst "Geld habe ich zwar immer noch nicht" Darum nochmal meine Frage, wo ist der Vorteil eines RA? Es läuft nichts anders, als hättest Du selber geschrieben.
    "die Angst, daß am 1.1.2015 alles verloren ist, ist auch nicht mehr da" Wer diese nun noch hat, bei all den klaren Statements der Banken, kann nicht mehr geholfen werden, sorry.


    Wie gesagt, ich spreche nur für den ersten Schritt. Wenn es zu Unregelmäßigkeiten kommt, kann ich es nachvollziehen, wenn jemand einen RA konsultiert. Aber es zeigt sich immer wieder: in solchen Foren wird in ertser Linie Panik geschürt. Anstatt ruhig und besonnen mit der Sache umzugehen. Hier geht es "nur" um Geld. Warum also die Panik? Mal davon abgesehen, dass hier gerade ungerechtfertig die Herrschaften angeprangert werden, deren Hilfe wir seinerzeit benötigten und wir sie einvernehmlich angenommen haben.


    Mehr hierzu bei: Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern - Seite 359 - Geld zurück - Finanztip-Community


    Um mich nicht misszuverstehen: natürlich wurde seinerseits das Geld "gerne" angenommen... A B E R: das machen die Banken nicht, weil sie sich als "Robin Hood" fühlen, sondern: weil sie schlichtweg damit ihr Geld verdienen, was vollkommen legitim ist... insoweit ist es in gewisser Weise ja so etwas wie eine "win-win"-Situation, wenn man das so sagen will....
    und "ungerechtfertigt" wird hier ja niemand angeprangert... die Banken haben diese Gebühren ohne Rechtsgrund verlangt, rechtsgrundlos also, und dieses Geld holen wir uns rechtmäßig zurück....


    aber ansonsten gebe ich Dir wieder recht: wir sollten uns insgesamt mehr darauf konzentrieren, hier sachlich über unsere Ansprüche und deren schnellstmögliche und effektivste Durchsetzung zu sprechen....

    Und selbst wenn es so klar wäre, dass die Bank auf jeden Fall die Kostennote auszugleichen hat, hat man nicht die Pflicht, allein aus morlaischen Gründen, einen Schaden möglichst klein zu halten?


    Auf Deine beiden Beiträge hin:


    Du hast insoweit recht als es um das ERSTE Schreiben geht.... das kan man selbst machen bzw. bekommt diese RA-Kosten nicht ersetzt, weil sich der Schuldner noch nicht in Verzug befindet.....


    Sobald die Frist allerdings abgelaufen ist, muss ich mir keinerlei Gedanken machen.... Verzug bedeutet in der Rechtsfolge, dass die Bank zum Ersatz der Kosten der Rechtsverfolgung verpflichtet ist... aus und basta ;)


    und ja, Banken schießen oftmals relativ schnell mit Kanonen auf Spatzen..... ;)


    Und was die diversen Schreiben der Banken angeht: das interessiert mich schlichtweg nicht; sobald Verzug da ist, gibt's Contra..... als wir die BG damals gezahlt haben, hieß es auch nicht etwa: "lassen Sie sich Zeit...." damals wurde auch strikt eingefordert... insoweit ist unser jetziges Verhalten letztlich nur spiegelbildlich :)


    So so würde ich das nichts sehen : Du beauftragst den RA und wenn Du gewinnst übernimmt der Gegner die gesetzlichen Gebühren.... Also: nimm Dir nen anderen Ra

    Liebe Leute,


    es gibt eine gute Nachricht: es geschehen noch Zeichen und Wunder: die Spk KölnBonn hat sich doch tatsächlich gemeldet und die Erstattung der Bearbeitungsgebühr angekündigt und zwar als "kurzfristig".


    Hinsichtlich der anderen von mir geltend gemachten Kosten erbitten sie sich noch etwas Zeit zur Prüfung....


    Ich werde jetzt umgehend darauf reagieren und zumindest den Einredenverzicht ins Gespräch bringen.... :)

    ich fasse das mal zusammen:


    1. Schreiben an eC ---> Antwortschreiben: Verzicht auf Einrede der Verjährung bei "berechtigten" Ansprüchen bis zum 31. März 2015


    2. B I S L A N G keinerlei Zahlungseingänge hier ---> ab morgen eC im V E R Z U G ---> M O R G E N geht dann der M A H N B E S C H E I D raus, um die Verjährung definitv zu hemmen


    3. S O L L T E mir ein Fehler beim Ausfüllen des Antragformulars unterlaufen sein, wovon ich jetzt erste einmal nicht ausgehen will, greift ja zumindest das o.g. Schreiben von eC.... dann werde ich sofort Klage erheben....


    4. S O L L T E eC dem Mahnbescheid widersprechen, wenn ich das Antragsformular richtig ausgefüllt haben sollte, kommt es automatisch zur Einleitung des "streitigen Verfahrens", was ich ja für den Fall des Widerspruchs beantragt habe... Ich nehme an, dass man dem MB zunächst einmal widersprechen wird, weil eC sicherlich davon ausgeht, dass dann widerum viele Leute davor zurückschrecken werden, ein Verfahren am AG/LG Nürnberg zu führen... A B E R : nicht so ich, ich reise für mein Geld gerne durch die BRD.....


    Liebe Leute: schaut, dass Ihr für den Fall des fruchtlosen Verstreichens der von Euch gesetzten Frist, geeignete Maßnahmen ergreift und zwar ZEITNAH!!!!!