Beiträge von wilelisa

    1. Es ist kein Festpreis vereinbart, nur die Laufzeit ist bis zum 28.02.2024 einzuhalten. Aufgrund der Marktentwicklung hätte der Versorger senken können, macht er aber nicht.

    2. Es liegt nicht an der Person, die ist seit Jahren bei diesem Versorger.

    3. Ich habe kein Zeitproblem, mir geht es mehr um die Möglichkeit vorab zu erkennen, welche Versorger über die Portale jetzt schon Abschlüsse zulassen.

    Bei dem Wärmestromversorger ist der HT Preis bei über 40 ct/kWh und rund 35 ct/kWh beim NT Preis; die Kündigungsfrist beträgt 90 Tage auf den 28.02.2024.

    Da auf Anfrage beim Versorger aber keine Breitschaft für eine Senkung besteht, habe ich den Vertrag zum Monatsende 02/2024 gekündigt.

    Allerdings finde ich einen günstigen Versorger mit dieser Vorlaufzeit nur wenn ich probeweise den Anmeldevorgang im Vergleichsportal fast vollständig durchlaufe. Erst dann kommt der Hinweis das ein Abschluss nicht möglich ist und ich muss einen anderen Versorger ausprobieren usw...

    Dann gibt es wohl keine Übersicht/Zusammenstellung zu Vorlaufzeiten.

    Zur Feststellung, welche Vorlaufzeit der ausgesuchte Versorger zuläßt, muss man also fast den vollen Abschlussvorgang durchlaufen! Das ist doch sher unbefriedigend!

    Hat jemand Informationen mit welchen Vorlaufzeiten sich Stromverträge abschließen lassen?

    In den einschlägigen Portalen sieht man diese Information meist erst auf einer der letzten Eingabeseiten!

    Guten Morgen ins Forum,

    ich habe folgendes Angebot für einen neuen Stromvertrag:

    Erstlaufzeit 6 Monate und Preisbindung 12 Monate, die Kündigungsfrist nach Ablauf der Erstlaufzeit beträgt 1 Monat

    Welche Intention hat der Versorger bei einem solchen Angebot? Welche Vor-/Nachteile habe ich?

    Die Installation einer PV-Anlage führt zu einer signifikanten Reduzierung des Strombezugs aus dem Netz.

    Ist der aktuelle Stromlieferant während der Laufzeit des Vertrags verpflichtet, z. B. nach einer Anlaufphase (6 Monate), nach Hochrechnung des zu erwartenden Jahresverbrauchs den monatlichen Abschlag zu ändern?

    Hallo niesfisch,

    zu deiner Anfrage folgende Bemerkungen:

    1. Eine Erhöhung um mehr als das Doppelte schlägt doch, je nach Verbrauch und Zeitraum, erheblich ins "Kontor".

    2. Ich habe bei ähnlichen Fällen sofort Widerspruch eingelegt.

    3. Bei Ablehnung habe ich einen Antrag bei der Schlichtungsstelle gestellt.

    4. Diese fordert die Unternehmen zur Stellungnahme auf.

    5. Das war den Unternehmen offensichtlich zuviel Aufwand. Sie haben zwar die Kündigung aufrechterhalten, aber mir die erhöhten Kosten für den Vertrag bei einem anderen Versorger/Grundversorger erstattet.

    Das Ganze ist zwar mit etwas Arbeit verbunden, aber man kann den Unternehmen doch nicht alles durchgehen lassen.

    Meines Erachtens liegt eine wirksame Mitteilung nur vor, wenn der Anbieter sicherstellt, dass die Nachricht den Kunden/die Kundin zwingend erreicht und aus dem Inhalt die Absicht einer Preiserhöhung klar hervorgeht. Das ist hier sicherlich nicht der Fall, da erstens der Anbieter seiner Bringschuld (Nachricht zusenden) nicht nachgekommen ist und zweitens aus einer reinen Übersicht der Preise eine Preiserhöhung nicht klar erkennbar ist.

    Da der vorraussichtliche Netzbezug für das Jahr bei einer PV-Anlage sehr unbestimmt ist, benötige ich einen Orientierungswert. Und das ist der Arbeitspreis ohne einen zusätzlichen Grundpreis.


    Mit diesem Preis kann ich dann Beispielrechnungen anstellen:


    Variante a) 3.000 kWh, Arbeitspreis 25 Ct/kWh, 0 € Grundgebühr = 750 € p.a.

    Variante b) 3.000 kWh, Arbeitspreis 22 Ct/kWh, 90 € Grundgebühr = 750 € p.a.


    Da die Jahreskosten identisch sind, profitiere ich bei einem niedrigeren Verbrauch von Var. a).

    Hintergrund ist der: Verbraucher mit einer PV-Anlage können ihren Verbrauch nur schwer kalkulieren und kommen, z. B. bei geringerem Verbrauch (viel Sonne ...), durch die Grundgebühr zu exorbitant hohen Durchschnittskosten.

    Das würde durch einen Strompreis ohne Grundgebühr nicht passieren.

    Die Vertragsdaten stimmen; ein Bonus wurde vereinbart!


    Wenn ich einen Anbieter finde, der unter dem bis 30.06.2019 festgeschriebenen Arbeits- und Grundpreis liegt (eventuell mit Bonus), so sollte ich also mit der vereinbarten Kündigungsfrist von 1 Monat noch im Laufe des Monats Dezember 2018 den Vertrag kündigen?