Beiträge von Ulrich1969

    Hallo Guten Tag,


    ich habe in einem 2011 erworbenen Mietshaus mit 4 Wohnungeneinem Mieter wegen Eigenbedarf gekündigt weil mein Sohn der im September seine Lehre beendet hat und auch nunmehr in der Lage ist die Wohnung zu finanzieren einem meiner Mieter mit welchem ich nur Ärger seit Einzug und Beginn des Mietverhältnisses hatte die Wohnung am 23.08.2017 fristgerecht zum 30.11.2017 wegen Eigenbedarfs gekündigt . Zeitgleich hat mein Sohn im Vertrauen darauf , dass der Mieter auszieht den Mietvertrag für seine Wohnung gekündigt. Der Mieter ging in Widerspruch weill er behauptet hat dass der Kündigungsgrund nicht bestehen würde weil der Sohn nicht beabsichtigt die Wohnung zu beziehen . Darauf ging ich in Widerspruch gegenüber der Anwältin meines Mieters und habe explizit dargelegt dass diese Aussage nicht stimme sondern mein Sohn beabsichtigt diese Wohnung zu beziehen, das war 8.9.2017 .Danach kam nichts mehr von der Anwältin aber mein Mieter forderte einen Vorvermieterbescheinigung an, da gingen wir davon aus , dass er beabsichtigt auszuziehen.Mt Schreiben vom 06.11.2017 baten wir dann um einen Termin zur Wohnungsübergabe. Daraufhin hat die Anwältin erklärt dass sie den Grund der Eigenbedarfskündigung nicht akzeptiert, weil der Mieter behauptet dass mein Sohn einen Haus bauen würde und somit diese Wohnung nicht benötigt und uns aufgefordert doch Klage zu erheben . Die Wohnung meines Sohnes muss zum 30.11.2017 geräumt werden und er sitzt nunmehr auf der Strasse .
    Was nun ? Klage erheben - wer trägt die Kosten - hat ein Anwalt auch Fristen