Beiträge von Afrobutz

    Hallo,
    die DWS ändert zum 1.1.2018 ihre AGB. Kunden erhalten derzeit entsprechende Anschreiben: http://blog.netfonds.de/dws-an…en-geschaeftsbedingungen/
    Muster siehe hier:
    http://service.netfonds.de/mar…tersvorsorge_neue_agb.pdf
    http://service.netfonds.de/mar…w47/dws_neue_agb_2018.pdf


    Wichtig dabei ist die neue Nummer 14 der AGB, wie es auf der oben verlinkten Homepage heißt:
    "Gemäß Nr. 14 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklären sich die Anleger bei der DWS damit einverstanden, dass die DWS diese von den genannten Kapitalverwaltungsgesellschaften geleisteten Vertriebsfolgeprovisionen behalten darf, vorausgesetzt, dass die DWS die Vertriebsfolgeprovisionen nach den dafür geltenden aufsichtsrechtlichen Vorschriften annehmen darf. Insoweit treffen die Anleger mit der DWS die von der gesetzlichen Regelung des Rechts der Geschäftsbesorgung (§§ 675, 667 BGB, 384 HGB) abweichende Vereinbarung, dass ein Anspruch gegen die DWS auf Herausgabe der Vertriebsfolgeprovisionen nicht entsteht. Die Anleger erklären sich damit einverstanden, dass die DWS diese Vertriebsvergütungen behalten darf und nicht an die Anleger herausgibt."


    Für mich klingt das, als ob sich die DWS etwas bekommt, was bisher an den Kunden ging.
    In den Kommentaren zu dem Artikel im Blog heißt es hingegen, es würde sich de facto nichts ändern, die DWS würde nur neue gesetzliche Regelungen umsetzen. Wenn man den AGB widerspreche, würde zudem der Vertrag gekündigt. Ist dem so? Kann das wirklich sein?


    Über erhellende Antworten freue ich mich.
    Beste Grüße
    Afrobutz