Na, ich versuche mich mal ( aber " To Whom It May Concern " frei übersetzt: An alle Geprellten:
Zu1.: Nö, die Bank ist mit deinem Schreiben unter Fristsetzung auch wg. Zinsen in Verzug.
Zu 2: Zinsen, klar! Nutzungsentschädigung, bin ich mir jetzt nicht sicher. Müsste ich mich mal einlesen. Oder: Gucke mal hier auf die Seiten 210 ff.
Zu3: Jau, der tritt bei Streitigkeiten zwischen Kunden und Banken in den Ring, wenn er angerufen wird. Dem musste´e nicht die Summe benennen, sondern nur die maßgeblichen Unterlagen zusenden. Also: Kreditvertrag, Schriftwechsel mit der Bank.
Zu4: Der RA wird sicherlich einen Vorschuss verlangen. ( Motto: " Ohne Schuuuss, kein Juuus! " ). Da die Bank in Verzug ist, hat sie die Kosten seiner Beauftragung zu zahlen. Wenn sie zur Zahlung der Zinsen / Nutzungsentschädigung verurteilt wird, sowieso.
Zu5: Es kommt wohl auf die Vertragsgestaltung an. Es gibt Verträge, da wird die Bearbeitungsgebühr als einmalige Zahlung, ergo, unverzinst, ausgewisen. Möglich ist dann, dass dieser Betrag zusammen mit den anderen Positionen: Darlehnssummer, RSV und Zinsen auf Darlehnssumme addiert wird und dann durch die Anzahl der Monat bis zum Laufzeitende dividiert wird.
Der Vertrag / die AGB werden das aber regeln. Bitte mal nachsehen.
Mehr hierzu bei: Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern - Seite 250 - Geld zurück - Finanztip-Community
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Hallo zusammen,
@ lobster 53: Danke für die Antworten. Ich habe mal im Zitat meine Fragen durchnummeriert und die Rechtschreibfehler behoben.
Zu 1.: Dann bleibt mir nur noch Ombudsmann, RA oder selbst Mahnbescheid beantragen... Ich bin mir nicht sicher was ich davon wählen sollte. Ich tendiere zum Ombudsmann. Welcher RA ist denn der richtige, also vom Fachgebiet her?
Zu 2.: Laut Musterschreiben müsste ich doch auf jeden Fall auf die Nutzungsentschädigung (5 % über Basiszinssatz) Anspruch haben, oder? Auf die Zinsen normalerweise auch, wenn ich die doch gezahlt habe. Ich habe schon zig Mal den Vertrag angesehen und finde das einfach nicht raus. Auch ein Nachrechnen hat nicht zur gewünschten Erkenntnis geführt. Es handelt sich um einen Immobilienkredit und die Auszahlung des Kredits erfolgte je nach Baufortschritt stufenweise. Das Darlehenskonto wurde laut Kontoauszug jedenfalls gleich voll und einmalig mit der Bearbeitungsgebühr belastet. Ich habe folgende Beträge auf dem Darlehensangebot stehen:
- Darlehensnominalbetrag
- Disagio
- Bearbeitungsgebühr
- Auszahlungsbetrag
Ich habe mal nachgerechnet: Der Auszahlungsbetrag ist der Darlehensnominalbetrag - Disagio - Bearbeitungsgebühr. In den Darlehensbedingungen steht: "Die Darlehensgebühr wird mit der ersten Auszahlung des Darlehens verrechnet.". Habe ich nun Zinsen auf die Kreditgebühr bezahlt? Eventuell habe ich ja gar keine bezahlt und "nur" Anspruch auf die Nutzungsentschädigung (sind ja immerhin fast 320,- €).
Zu 3.: OK. Also ist der Ombudsmann auch dann zuständig, wenn es um Rückzahlung von Zinsen UND Rückzahlung der Nutzungsentschädigung geht.
Zu 4.: Die Frage hierbei ist, ob die Rückforderung der Nutzungsentschädigung sowie der Zinsen überhaupt zum Erfolg führen oder ich rechtlich da keinen wirklichen Anspruch drauf habe. Das ist mir noch nicht klar, denn ich möchte keine Kosten verursachen, auf denen ich dann sitzen bleibe oder die meine Forderung komplett auffressen.
Zu 5.: Siehe 2. Vielleicht gibt es einen Anhaltspunkt, an dem ich das im Vertrag zuverlässig sehen kann.
Danke und Gruß
Mr.Charming