Beiträge von Mr.Charming

    Hallo Mr. Charming


    ist ja schön, dass du wenigstens ein Schreiben erhalten hast, womit dir Anfang 2016 die Bescheinigung für das FA zugesandt wird. War bei mir nicht. :S
    Dann wird das wohl so gemacht (vorausgesetzt es geht nicht in dem ganzen Wirrwarr unter). Du kannst es sowieso erst 2016 in der Est-Erkärung für 2015 angeben. Also, Schreiben oder Mail speichern und Termin auf Kalender für Januar 2016 vermerken, damit dies dann nicht in Vergessenheit gerät :!:
    LG Sylvi 62


    Hallo Sylvi62,


    so ganz sicher bin ich mir nicht, welches Jahr die meinen, da ich den Betrag im Dezember 2014 überwiesen bekommen habe. Das Schreiben kam aber erst nach Aufforderung vor wenigen Tagen. Eigentlich hatte ich ganz klar angefordert, wie der Zinsbetrag errechnet wurde. Darauf jedoch, hab ich bis heute keine Antwort.
    Interessant, dass ich von meiner Bank immer nur dann eine Antwort bekomme, wenn es zu deren Vorteil ist. Ich hab das Vertrauen in die DKB verloren!

    Also erst einmal Danke für Eure Antworten, vor allem auch an ThorstenH. Das sind ja nicht gerade positive Neuigkeiten :-/. Eigentlich eine Frechheit, dass ich jetzt bis zum Ende des Kredits noch indirekt für die zu Unrecht erhobene Bearbeitungsgebühr Zinsen zahlen muss. Mir wäre es lieber gewesen, der noch ausstehende Darlehensbetrag wäre gesenkt worden (um die höhe der BG plus der zu viel gezahlten Zinsen). Müsste mir die Bank nicht dann aber mindestens alle Zinsen + Zinseszinsen bis zur vertraglich vereinbarten Laufzeit im Voraus erstatten?


    @Sylvi62

    Hallo zusammen. Ich habe 2 Fragen an Euch:


    1. Ich habe einen noch laufenden Kredit, bei dem ich u. A. die Neuberechnung gefordert hatte, damit ich nicht dauerhaft durch die ursprünglich angehobenen Nominalbetrag (angehoben um die BG) Zinsen zahle. Dies verweigert mir die DKB mit folgender Begründung: "Wir verweisen insoweit auf Rz. 27 des Urteils vom 28.10.2014 (XI ZR 348/13).Der Bundesgerichtshof hat dort klargestellt, dass auch im Falle der Unwirksamkeiteiner Bearbeitungsentgeltvereinbarung allein die Rückzahlung der entrichtetenGebühr verlangt werden kann. Ein Anspruch auf Neuberechnung des Darlehensund Gutschrift zu viel bezahlter Beträge besteht dagegen nicht."
    Nun meine Frage an Euch: Ist das wirklich so, dass man auf die Neuberechnung keinen Anspruch hat? Somit wäre es ja dann so, dass man trotz Rückzahlung von BG + Zinsen weiterhin durch die unrechtmäßig erhobene BG Zinsen zahlt.


    2. Ich hab es hier zwar schon gelesen, aber irgendwie finde ich das komisch. Die DKB hat in einem 2. Schritt eine Betrag zurückgezahlt, "Zinsen" steht in der Überweisung. Jetzt hatte ich bei denen nachgefragt, wie das berechnet wurde, denn ich kann den Betrag nicht nachvollziehen. Auch kann ich nicht nachvollziehen, ob es nun die Zinsen sind, die ich auf die BG gezahlt habe, oder ob dieser Betrag mit der Nutzungsentschädigung zu tun hat, die ich ebenfalls gefordert habe. Beides ist es wohl kaum, denn dann muss der Betrag höher sein. Nun kam ein Schreiben zurück, in dem eine Auflistung über abgezogene Kapitalertragsteuer und Soli stehen. Eine Erklärung, wie die Zinsen berechnet wurden, ist nicht enthalten (was für eine Frechheit!). Ist das denn legitim, dass Soli + Kapitalertragssteuer zu zahlen sind, also einbehalten wurden? Warum ist das so?


    Viele Grüße
    Mr. Charming

    Ich habe nun am Samstag die Beschwerde an den OM per Einschreiben Rückschein geschickt. Was ich mich aber frage ist Folgendes:


    Habe ich die Zinsen durch das Einschreiben (Musterbrief Stiftung Warentest) ausreichend gefordert, so dass die Bank nun in Verzug ist? Dort drin steht u.A. "Ich verlange von Ihnen, den Kredit gemäß § 494 Abs. 5 BGB - unter Berücksichtigung der Unwirksamkeit der Kreditbearbeitungsgebührenvereinbarung - neu abzurechnen und den sich zu meinen Gunsten ergebenden Saldo nebst aus Überzahlung am Laufzeitende gezogenen Nutzungen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu erstatten.".


    Ist Eurer Meinung darin alles enthalten? Also BG + Darlehenszinsen + Anpassung Kredit (damit auch weiterhin keine Kosten entstehen) + Nutzungsentschädigung?


    Ich habe zwar nachträglich in 2 E-Mails die Darlehenszinsen (ohne genauen Betrag) gefordert, allerdings eben nur per E-Mail. In den Antwortschreiben der Bank steht lediglich: "Wir nehmen Bezug auf Ihre bisherige Kommunikation". Im Schreiben selbst wurde überhaupt nicht auf die E-Mails eingegangen.


    MUSS ich noch einmal ein Einschreiben an die Bank losschicken? Ich traue mich nicht, einen konkreten Betrag im Schreiben aufzuführen, da der Kredit noch läuft und ich ja auch zukünftig aufgrund des durch die BG erhöhten Darlehensnominalbetrags (auf den zahle ich die Zinsen) keine Kosten mehr haben möchte. Auch wurde das Darlehen nach und nach ausgezahlt und bis dahin sind Bereithaltungszinsen angefallen. Was ich nicht ganz verstehe ist, dass hier niemand von Neuabrechnung des Kredits spricht. Sind denn Eure Kredite alle schon bezahlt und somit die Rückzahlung der zu viel bezahlten Darlehenszinsen ausreichend?


    Bei einigen Anwälten habe ich letzte Woche angerufen, die nehmen keine Fälle mehr an. Irgendwie merk ich grad, dass mich das total belastet. Komm mir so hilflos vor!

    Es geht ausschließlich um die Zinsen, die auf die BG gezahlt wurden sowie die Nutzungsentschädigung:


    Wie lange hemmt eigentlich das Ombudsverfahren die Verjährung? Weiß das jemand?


    Was ist, wenn der Ombudsmann nicht alle Forderungen anerkennt (z. B. nicht die Forderung nach Zinsen und/oder die Nutzungsentschädigung), man selbst aber der Meinung ist, diese sind berechtigt? Ist die Forderung dann verjährt, wenn man doch einen Anwalt benötigt?


    Wie sicher ist, dass das Ombudsverfahren überhaupt die Verjährung verhindert?

    Unfassbar! Jetzt hatte ich die DKB noch einmal angeschrieben und ausdrücklich auf meine berechtigten Forderungen bzgl. Zinsen und Nutzungsentschädigung hingewiesen.


    Und was bekomme ich heute per Post: Wieder exakt den gleichen, maschinell erstellten Standardbrief wie bei einer vorherigen Aufforderung, in dem steht, dass das Bearbeitungsgeld in Höhe von XY auf mein Konto überwiesen werden soll (dabei ist das schon längst passiert) und die DKB mit dieser Zahlung alle geltent gemachten Ansprüche als erledigt ansieht. Es wurde überhaupt kein kleines bisschen auf mein Schreiben eingegangen. Unfassbar! Jetzt reichts mir aber!! Mit kundenorientiertem Verhalten oder gar Kundenfreundlichkeit hat das nichts, aber wirklich gar nichts zu tun!

    Ja, das ist korrekt.
    Ich persönlich habe das zusätzlich zu meinen Forderungen zu einer BG aus einem noch laufenden Darlehensvertrag in meinem Schreiben an die Targobank auch gleich so formuliert. Geantwortet hat die Bank bisher natürlich nicht, aber jeder Tag ohne Reaktion belastet DEREN Konto, nicht MEINS. Die Zinsen summieren sich und : *Kleinvieh macht auch Mist* ! :D


    Das müsste aber mit dem von mir verschickten Musterbrief, der Stiftung Warentest abgedeckt sein, oder? Dort steht u. A. "... Ich verlange von Ihnen, den Kredit gemäß § 494 Abs. 5 BGB - unter Berücksichtigung der Unwirksamkeit der Kreditbearbeitungsgebührenvereinbarung - neu abzurechnen und den sich zu meinen Gunsten ergebenden Saldo nebst aus Überzahlung am Laufzeitende gezogenen Nutzungen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu erstatten. ...". Ist das damit ausreichend gefordert und die Bank jetzt im Verzug, sodass dies auch bei Klärung durch den Ombudsmann berücksichtigt wird? Also im Klartext: BG (ist bezahlt worden) + Zinsen (fehlt) + Neuberechnung (fehlt) + Nutzungsentschädigung (fehlt).

    Also jetzt bin ich mir ziemlich sicher: Da die Bearbeitungsgebühr neben dem Disagio auf den Kredit aufgeschlagen wurde, der Gesamtdarlehensbetrag aber getilgt werden muss, habe ich auch auf die BG Zinsen bezahlt bzw. bezahle diese noch.


    Ich habe hierzu eine Verständnisfrage an Euch: Soweit ich das jetzt verstehe, reicht es doch gar nicht aus, wenn die Bank mir die BG sowie die bisher gezahlten Zinsen zurückzahlt, oder? Sie müsste doch den Kreditbetrag neu berechnen, also praktisch so, als wäre die BG nie aufgeschlagen worden und auch nie unrechtmäßige Zinsen angefallen. Sonst fallen doch auch in Zukunft noch Kosten (Zinsen) für mich an. Sehe ich das richtig? Der Kredit läuft übrigens noch.


    Ich würde mich über eine schnelle Antwort sehr freuen.

    Mal eine Frage an Euch alle:


    Hat denn irgendjemand schon die Nutzungsentschädigung von 5 % über dem Basiszinssatz für die Bearbeitungsgebühr (also ab Zahlung der Gebühr bis zur Rückerstattung) von der Bank erhalten? Oder fordert ihr die gar nicht? Diese müsste doch eigentlich jeder fordern - egal ob er Zinsen auf die BG gezahlt hat oder nicht. Sie steht auch in den Musterbriefen drin. Ich meine also hiermit nicht die Zinsen, welche man auf die Bearbeitungsgebühr gezahlt hat.


    Viele Grüße

    Hat jemand schon Zinsen von DKB erhalten?


    Nein, leider nicht. Bei mir ist es so wie bei Dir. Die Bearbeitungsgebühr wurde kommentarlos auf das Konto überwiesen. Nachdem ich per E-Mail nochmals auf meine ausstehende Forderung verwiesen hatte, kam einige Tage später ein Schreiben, dass die DKB meine geltend gemachten Ansprüche als erledigt ansieht.


    Hast Du neben den Zinsen auch die Nutzungsentschädigung (5 % über Basiszinssatz) gefordert?


    Hallo zusammen,


    @ lobster 53: Danke für die Antworten. Ich habe mal im Zitat meine Fragen durchnummeriert und die Rechtschreibfehler behoben.


    Zu 1.: Dann bleibt mir nur noch Ombudsmann, RA oder selbst Mahnbescheid beantragen... Ich bin mir nicht sicher was ich davon wählen sollte. Ich tendiere zum Ombudsmann. Welcher RA ist denn der richtige, also vom Fachgebiet her?


    Zu 2.: Laut Musterschreiben müsste ich doch auf jeden Fall auf die Nutzungsentschädigung (5 % über Basiszinssatz) Anspruch haben, oder? Auf die Zinsen normalerweise auch, wenn ich die doch gezahlt habe. Ich habe schon zig Mal den Vertrag angesehen und finde das einfach nicht raus. Auch ein Nachrechnen hat nicht zur gewünschten Erkenntnis geführt. Es handelt sich um einen Immobilienkredit und die Auszahlung des Kredits erfolgte je nach Baufortschritt stufenweise. Das Darlehenskonto wurde laut Kontoauszug jedenfalls gleich voll und einmalig mit der Bearbeitungsgebühr belastet. Ich habe folgende Beträge auf dem Darlehensangebot stehen:

    • Darlehensnominalbetrag
    • Disagio
    • Bearbeitungsgebühr
    • Auszahlungsbetrag

    Ich habe mal nachgerechnet: Der Auszahlungsbetrag ist der Darlehensnominalbetrag - Disagio - Bearbeitungsgebühr. In den Darlehensbedingungen steht: "Die Darlehensgebühr wird mit der ersten Auszahlung des Darlehens verrechnet.". Habe ich nun Zinsen auf die Kreditgebühr bezahlt? ?( Eventuell habe ich ja gar keine bezahlt und "nur" Anspruch auf die Nutzungsentschädigung (sind ja immerhin fast 320,- €).


    Zu 3.: OK. Also ist der Ombudsmann auch dann zuständig, wenn es um Rückzahlung von Zinsen UND Rückzahlung der Nutzungsentschädigung geht.


    Zu 4.: Die Frage hierbei ist, ob die Rückforderung der Nutzungsentschädigung sowie der Zinsen überhaupt zum Erfolg führen oder ich rechtlich da keinen wirklichen Anspruch drauf habe. Das ist mir noch nicht klar, denn ich möchte keine Kosten verursachen, auf denen ich dann sitzen bleibe oder die meine Forderung komplett auffressen.


    Zu 5.: Siehe 2. Vielleicht gibt es einen Anhaltspunkt, an dem ich das im Vertrag zuverlässig sehen kann.


    Danke und Gruß
    Mr.Charming

    Ich brauche dringend euren Rat.


    Ich habe für einen noch laufenden Kredit aus 2007 per Musterschreiben der Stiftung Warentest bei der DKB die Bearbeitungsgebühr sowie die Zinsen zurückgefordert. Die DKB hat am 18.11.2014 die reine Bearbeitungsgeführ in Höhe von 829,- € auf mein Konto überwiesen. Die Zahlung erfolgte also ohne Zinsen und ohne die geforderte Nutzungsentschädigung (5 % über Basiszinssatz). Eine weitere Reaktion erfolgte nicht.


    Anschließend hab ich per E-Mail nochmals auf mein Schreiben und die noch ausstehende Forderung (Zinsen) verwiesen. Nun kam ein kurzer Brief von der DKB bei mir an, in dem die Bank folgendes schreibt: "Wir betrachten mit der Zahlung [des Bearbeitungsentgeltes] Ihre geltent gemachten Ansprüche als erledigt.".


    Mir ist nicht klar, was ich jetzt am besten tun sollte. Mir stellen sich folgende Fragen:

    • Sollte ich der Bank nochmals ein Einwurf-Einschreiben schicken?
    • Habe ich überhaupt rechtlichen Anspruch auf beides: Zinsen UND Nutzungsentschädigung und lässt sich hierfür die Verjährung hemmen?
    • Ist der Ombudsmann auch zuständig, wenn es "nur" noch um die Zinsen und die Nutzungsentschädigung geht, also die reine Kreditgebühr schon gezahlt wurde?
    • Was muss ich dem Ombudsmann schreiben? Muss ich eine konkrete Summe nennen oder reicht es mich auf die ausstehenden Zinsen zu beziehen?
    • Wenn ich jetzt zum RA gehe, muss ich mich Kosten rechnen, auf denen ich sitzen bleibe?
    • Die Berechnung der Nutzungsentschädigung ist ja relativ einfach (ich komme auf einen Betrag von 318,18 €). Allerdings bin ich mir bei der Berechnung der Zinsen nicht im Klaren. Da der Kredit noch läuft, müsste nicht eigentlich der Kreditbetrag um die Bearbeitungsgebühr gesenkt werden, damit nicht auch zukünftig Kosten (Zinsen) aufgrund der am 19.12.2007 berechneten Bearbeitungsgebühr anfallen? Laut Kontoauszug wurde jedenfalls das Darlehenskonto mit der Bearbeitungsgebühr belastet. Also gehe ich davon aus, dass ich auch Zinsen darauf gezahlt habe und noch zahle.

    Hilfe, Hilfe, Hilfe!
    Ich wünsche Euch einen schönen 2. Advent.
    Mr. Charming