Beiträge von Creditumstultus

    nachfolgenden Beitrag habe ich auch unter Erfahrung mit den Banken gestellt - hier passt er aber besser rein - und mehr Feedback ist zu erwarten - hoffe ich.


    Feedback von der Postbank


    Folgendes Antwortschreiben hat mir die Postbank geschickt:


    (fett geschrieben ist von Postbank / Textfarbe von mir)


    "...


    vielen Dank für Ihren Brief vom 18.11.2014. Sie wünschen, dass wir Ihnen das Bearbeitungsentgelt für Ihren Kredit/Ihre Kredite zurückzahlen. Gerne prüfen wir, ob Ihre Forderung im Einklang mit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs steht - maßgeblich sind die BGH-Urteile vom 13.05.2014 (Az. XI ZR 170/13) und vom 28.10.2014 (Az. XI ZR 348/13).


    Seit die Urteile bekannt sind, haben viele Kunden um Erstattung des Bearbeitungsentgelt gebeten. Bitte haben Sie daher ein wenig Geduld. Ihre Anfrage werden wir so schnell wie möglich bearbeiten und prüfen. Bei positivem Ergebnis werden wir Ihnen den Betrag selbstverständlich erstatten, auch wenn sich unsere Prüfung bis ins Jahr 2015 erstrecken sollte. Hier verzichten wir zu Ihren Gunsten auf die Einrede der Verjährung - vorausgesetzt, Ihr Anspruch auf Erstattung war bei Eingang Ihres Briefes noch nicht verjährt.


    Sobald wir Ihren Fall geprüft haben, kommen wir auf Sie zu. Für Ihr Verständnis bedanken wir uns im Voraus.


    Haben Sie den Kredit gemeinsam mit anderen Kreditnehmern aufgenommen?
    Dann teilen Sie uns bitte schriftlich mit, auf welches Girokonto wir die eventuelle Erstattung überweisen sollen. Bitte achten Sie darauf, dass alle Kreditnehmer diesen Brief unterschreiben.


    ..."


    Nachfolgend meine Anmerkungen zu den rot markierten Textstellen in der
    Reihenfolge, wie im Brief vorgegeben - ohne Ordnung der Wichtigkeit.


    - 18.11.2014 - Mein Brief war vom 04.11.2014, Rückschein abgezeichnet von der Postbank am 05.11.2014.
    Somit handelt es sich wohl nicht um meinen versendeten Brief. Üblich in Antwortschreiben bei Streitigkeiten: Ihren Brief vom 04.11.2014, bei uns eingegangen am 05.11.2014, oder erhalten am 05.11.2014.


    Frage: Versehen oder Absicht? Denn beim 18.11.2014 war die von mir
    gesetzte Frist bis zum 24.11.2014 eventuell bei einem Rechtstreit nicht
    angemessen. Auch bei weiteren Schriftwechsel muß der Bezug eindeutig und
    nachvollziehbar sein - der 18.11.2014 führt zu Verwirrung.


    - wünschen - Nett formuliert, aber im von mir verwendeten Musterbrief der Stiftung Warentest habe ich geschrieben Sie haben zu erstatten, Wir verlangen, jedenfalls haben Sie, unsere Forderung.
    Gewünscht wurde nichts, gefordert alles.


    - Bearbeitungsentgelt - In meinem Schreiben waren auch die Zinsen gefordert. Hierzu schreibt die Postbank nichts.


    - prüfen wir, ob Ihre Forderung im Einklang mit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs steht - maßgeblich sind die BGH-Urteile vom 13.05.2014 (Az. XI ZR 170/13) und vom 28.10.2014 (Az. XI ZR 348/13) -


    Im verwendeten Musterschreiben werden weitere Urteile genannt, u. a. auch in Bezug auf die Zinsforderungen:
    Es fehlt der Bezug der Postbank auf folgendeBGH- Urteile:
    BGH-Urteil vom 13.05.2014, XI ZR 405/12 (Briefabschnitt Kreditbearbeitungsgebühr)
    BGH-Urteil vom 12.05.1998 (Briefabschnitt Zinsforderung)
    BGH-Urteil vom 07.06.2011,XI ZR 79/97(Briefabschnitt Zinsforderung)
    BGH-Urteil vom 28.10.2014, XI ZR 17/14 (Briefabschnitt Verjährung).


    Alle die hier genannten Urteile wurden von Stifung-Warentest im Musterschreiben als einschlägig aufgeführt. Speziell auf die angeführtenUrteile zu den 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz wird von der Postbank überhaupt nicht eingegangen.


    - gebeten / Anfrage - War klare Forderung gegenüber der Postbank und keine Anfrage.


    - Bei positivem Ergebnis werden wir Ihnen den Betrag selbstverständlich erstatten, auch wenn sich unsere Prüfung bis ins Jahr 2015 erstrecken sollte. Hier verzichten wir zu Ihren Gunsten auf die Einrede der Verjährung -

    Worauf bezieht sich das Wort Hier ?
    Auf das positive Ergebnis der Postbank-Prüfung zur zurückgeforderten Bearbeitungsgebühr?
    Auf eine positive Prüfung der Postbank zu meinen Zinsforderungen -
    welche im Postbankschreiben weder in Wort noch in Urteil genannt wird?
    Oder - ganz großzügig von der Postbank - auf alle meine Forderungen?


    Nach meiner eigenen Beurteilung bezieht sich der angekündigte Verzicht der Postbank auf die Einrede der Verjährung nur auf durch die Postbank positiv geprüfte, von mir geforderte Kreditbestandteile.


    Von der Postbank negativ geprüfte Ansprüche und Zinsforderungen werden vermutlich von der Postbank durch eine Einrede der Verjährung abgelehnt - und auf den Postbank-Brief verwiesen, wo doch alles so drinnen stand?
    Eine klare Aussage sieht anders aus! Und dieser Brief wurde wohl überlegt von Juristen ausformuliert!


    Zu guter Letzt ein Ablenkung auf einen Nebenkriegsschauplatz:
    - Haben Sie den Kredit gemeinsam mit anderen Kreditnehmern aufgenommen? -


    Könnte ja sein, eventuell haben den Brief ja nicht alle Kreditnehmer unterschrieben - da wäre ein Nachschieben der Einverständniserklärung der weiteren Kreditnehmer mit dem Vorgehen sicher gut. Und eventuell ist z.B. ja eine Ehe zwischenzeitlich geschieden - und die gemeinsam gezahlte Kreditbearbeitungsgebühr steht eventuell beiden Expartnern zu.


    Aber das ist sicher nicht der Regelfall - Wenn die Postbank schon so weit und präzise die eventuell vorliegenden Sachverhalte durchdacht hat -wo ist das Wörtchen Zinsforderung?

    Feedback von der Postbank


    Folgendes Antwortschreiben hat mir die Postbank geschickt:
    (fett geschrieben ist von Postbank / Textfarbe von mir)


    "...
    vielen Dank für Ihren Brief vom 18.11.2014. Sie wünschen, dass wir Ihnen das Bearbeitungsentgelt für Ihren Kredit/Ihre Kredite zurückzahlen. Gerne prüfen wir, ob Ihre Forderung im Einklang mit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs steht - maßgeblich sind die BGH-Urteile vom 13.05.2014 (Az. XI ZR 170/13) und vom 28.10.2014 (Az. XI ZR 348/13).

    Seit die Urteile bekannt sind, haben viele Kunden um Erstattung des Bearbeitungsentgelt gebeten. Bitte haben Sie daher ein wenig Geduld. Ihre Anfrage werden wir so schnell wie möglich bearbeiten und prüfen. Bei positivem Ergebnis werden wir Ihnen den Betrag selbstverständlich erstatten, auch wenn sich unsere Prüfung bis ins Jahr 2015 erstrecken sollte. Hier verzichten wir zu Ihren Gunsten auf die Einrede der Verjährung - vorausgesetzt, Ihr Anspruch auf Erstattung war bei Eingang Ihres Briefes noch nicht verjährt.


    Sobald wir Ihren Fall geprüft haben, kommen wir auf Sie zu. Für Ihr Verständnis bedanken wir uns im Voraus.


    Haben Sie den Kredit gemeinsam mit anderen Kreditnehmern aufgenommen?
    Dann teilen Sie uns bitte schriftlich mit, auf welches Girokonto wir die eventuelle Erstattung überweisen sollen. Bitte achten Sie darauf, dass alle Kreditnehmer diesen Brief unterschreiben.
    ..."


    Nachfolgend meine Anmerkungen zu den rot markierten Textstellen in der Reihenfolge, wie im Brief vorgegeben - ohne Ordnung der Wichtigkeit.


    - 18.11.2014 - Mein Brief war vom 04.11.2014, Rückschein abgezeichnet von der Postbank am 05.11.2014.
    Somit handelt es sich wohl nicht um meinen versendeten Brief. Üblich in Antwortschreiben bei Streitigkeiten: Ihren Brief vom 04.11.2014, bei uns eingegangen am 05.11.2014, oder erhalten am 05.11.2014.
    Frage: Versehen oder Absicht? Denn beim 18.11.2014 war die von mir gesetzte Frist bis zum 24.11.2014 eventuell bei einem Rechtstreit nicht angemessen. Auch bei weiteren Schriftwechsel muß der Bezug eindeutig und nachvollziehbar sein - der 18.11.2014 führt zu Verwirrung.


    - wünschen - Nett formuliert, aber im von mir verwendeten Musterbrief der Stiftung Warentest habe ich geschrieben Sie haben zu erstatten, Wir verlangen, jedenfalls haben Sie, unsere Forderung. Gewünscht wurde nichts, gefordert alles.


    - Bearbeitungsentgelt -In meinem Schreiben waren auch die Zinsen gefordert. Hierzu schreibt die Postbank nichts.

    - prüfen wir, ob Ihre Forderung im Einklang mit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs steht - maßgeblich sind die BGH-Urteile vom 13.05.2014 (Az. XI ZR 170/13) und vom 28.10.2014 (Az. XI ZR 348/13) -
    Im verwendeten Musterschreiben werden weitere Urteile genannt, u. a. auch in Bezug auf die Zinsforderungen:
    Es fehlt der Bezug der Postbank auf folgendeBGH- Urteile:
    BGH-Urteil vom 13.05.2014, XI ZR 405/12 (Briefabschnitt Kreditbearbeitungsgebühr)
    BGH-Urteil vom 12.05.1998 (Briefabschnitt Zinsforderung)
    BGH-Urteil vom 07.06.2011,XI ZR 79/97(Briefabschnitt Zinsforderung)
    BGH-Urteil vom 28.10.2014, XI ZR 17/14 (Briefabschnitt Verjährung).
    Alle die hier genannten Urteile wurden von Stifung-Warentest im Musterschreiben als einschlägig aufgeführt. Speziell auf die angeführten Urteile zu den 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz wird von der Postbank überhaupt nicht eingegangen.

    - gebeten / Anfrage - War klare Forderung gegenüber der Postbank und keine Anfrage.


    - Bei positivem Ergebnis werden wir Ihnen den Betrag selbstverständlich erstatten, auch wenn sich unsere Prüfung bis ins Jahr 2015 erstrecken sollte. Hier verzichten wir zu Ihren Gunsten auf die Einrede der Verjährung -


    Worauf bezieht sich das Wort Hier ?
    Auf das positive Ergebnis der Postbank-Prüfung zur zurückgeforderten Bearbeitungsgebühr?
    Auf eine positive Prüfung der Postbank zu meinen Zinsforderungen - welche im Postbankschreiben weder in Wort noch in Urteil genannt wird?
    Oder - ganz großzügig von der Postbank - auf alle meine Forderungen?


    Nach meiner eigenen Beurteilung bezieht sich der angekündigte Verzicht der Postbank auf die Einrede der Verjährung nur auf durch die Postbank positiv geprüfte, von mir geforderte Kreditbestandteile.
    Von der Postbank negativ geprüfte Ansprüche und Zinsforderungen werden vermutlich von der Postbank durch eine Einrede der Verjährung abgelehnt - und auf den Postbank-Brief verwiesen, wo doch alles so drinnen stand?
    Eine klare Aussage sieht anders aus! Und dieser Brief wurde wohl überlegt von Juristen ausformuliert!


    Zu guter Letzt ein Ablenkung auf einen Nebenkriegsschauplatz:
    - Haben Sie den Kredit gemeinsam mit anderen Kreditnehmern aufgenommen? -
    Könnte ja sein, eventuell haben den Brief ja nicht alle Kreditnehmer unterschrieben - da wäre ein Nachschieben der Einverständniserklärung der weiteren Kreditnehmer mit dem Vorgehen sicher gut. Und eventuell ist z.B. ja eine Ehe zwischenzeitlich geschieden - und die gemeinsam gezahlte Kreditbearbeitungsgebühr steht eventuell beiden Expartnern zu.


    Aber das ist sicher nicht der Regelfall - Wenn die Postbank schon so weit und präzise die eventuell vorliegenden Sachverhalte durchdacht hat - wo ist dasd Wörtchen Zinsforderung?