Beiträge von edgem

    Ich habe folgende Antwort vom Anbieter erhalten:


    Gerne bestätigen wir Ihnen, dass für betriebliche Riesterverträge nach Maßgabe der aktuellen Rechtsprechung, ab dem 01.01.2018 die Sozialversicherungspflicht in der Leistungsphase entfällt. Dies gilt ebenfalls für freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung.

    Hallo,


    danke für die schnelle Rückmeldung.
    Zur Frage:
    Nein in der Auszahlungsphase wird diese nicht erreicht.


    Meine Gedanken sind gerade folgende, die Entgeltumwandlung in Riester (geht im gleichen alten Vertrag) zu ändern.
    Da ich oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liege, spare ich keine Sozialbeiträge. Steuerlich sollte Entgeltumwandlung und Riester gleich sein, da ich es steuerlich gelten machen kann, in der Auszahlungsphase dann aber eine KV zahlen muss.
    Ist dieser Gedankengang nachvollziehbar?


    Danke.

    Hallo,


    ich habe eine Frage zum Betriensrentenstärkungsgesetz.


    Wenn ich es richtig verstehe, werden Beiträge die im Rahmen einer betrieblichen Altersversorge "geriestert" werden, in der Leistungsphase (Auszahlungsphase) von KV-Beiträge befreit.


    Meine Fragen dazu:


    * gilt das auch für bestehenden Verträge, d.h. werden Einzahlungen ab 2018 entsprechend behandelt
    * was passiert wenn man freiwillig gesetzlich versichert ist und oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen (KV und/oder RV) liegt?


    Danke für eure Rückmeldung.


    Gruß