Alles anzeigenDieses Schreiben haben wir auch erhalten. Die teilen einem zwar mit das sie zahlen, aber nur Forderungen die nicht verjährt sind. Und DA ist die Krux. Alles was vor 2011 war verjährt am 31.12.2014.
Hätten die in dem Schreiben auf die Einrede der Verjährung verzichtet, was sie nicht haben, hätte unsereiner nichts mehr tun müssen.
So, solltest du einen Mahnbescheid selbst aufsetzen bzw. einen Anwalt einschalten der das noch tut.
Vorkasse beim Anwalt.... es kommt auf den Anwalt an. Normalerweise muss der Schuldner dafür aufkommen.
Wir haben dieses Schreiben auch bekommen, gestern die Targo nochmal angeschrieben, Einschreiben/Rückschein, das wir von denen bis zum 17.12.2014 schriftlich wollen das sie auf die Einrede der Verjährung verzichten, dann warten wir nämlich ab, weil sie ja die Forderung damit anerkennen. Ansonsten gibts von uns erstmal zur Forderungssicherung von uns einen Mahnbescheid.
Ich hab auf Anwalt und Co in diesem Jahr keinen Bock mehr, drum machen wir das so.
Ja finde ich auch ziemlich blöd und jemand der sich nicht informiert ist dann der ge...
Der Betrag beträgt um die 500€ plus Zinsen.. also würde der Mahnbescheid wohl nur 32€ kosten.
Jetzt weiß ich allerdings echt nicht was ich unter Sonstiges beim Antragsteller eintragen soll.
Bezeichnung und Rechtsform?
Muss da dann die Bearbeitungsgebühr ohne Zinsen eingetragen werden?
Hier schreibt ein Anwalt auch genau dazu, dass ein Ombudsmannverfahren nicht immer verjährungsunterbrechend sein muss.
http://www.frag-einen-anwalt.d…ngsgebuehr---f268675.html
Es wird dann sehr wahrscheinlich bald ein Mahnantrag gestellt.
Das sollte ein sicherer Weg sein.
Danke