Beiträge von Philip Wenzel

    Es wäre sicher noch unhöflicher gegangen, denke ich.


    Die Kritik an der Eigenwerbung ist ja inhaltlich berechtigt. Ich hab das ja nicht einmal versteckt. Ich bin aber auch davon überzeugt, dass mein Blog für viele Verbraucher und Vermittler, die das fachliche Niveau von swingkid noch nicht erreicht haben, hilfreich sein kann.

    Sehr geehrter Herr Gamper,


    ich möchte nicht arrogant erscheinen. Ich wollte mich nur des Vorwurfs erwehren, ich würde selbst keine Gesetze und Urteile lesen. An sich bin ich recht bescheiden :)


    Der Prölss/Martin gehört tatsächlich zu diesen Werken. Ich wollte nicht aufstehen, weshalb ich das Münchener Anwaltshandbuch genommen habe :)


    Ich pflichte Ihnen bei, dass es nie so ganz einfach ist. Ich würde ja deswegen zu Voranfragen raten, da dann der Versicherer entscheiden kann, ob es seine Annahme beeinflusst oder nicht.


    Mit den besten Grüßen und der Hoffnung auf Versöhnung (kurz vor Weihnachten)


    Philip Wenzel

    Und nur mal so:


    Nach einem Urteil des OLG Saarbrücken sind erhöhte Cholesterinwerte anzugeben, wenn der Betriebsarzt darüber aufgeklärt hat.


    Die Nichtangabe erhöhter Leberwerte rechtfertigte vor dem Kammergericht Berlin am 18.06.2006 sogar die Anfechtung.

    Ich rezensiere alle VVG-Kommentare, die so erscheinen und da steht nirgends, dass ich nur angeben muss, was ich für richtig halte. Ich muss angeben, wonach der Versicherer fragt.


    Zeigen Sie mir mal den Antrag, bei dem erhöhte Leberwerte in der PKV nicht anzugeben sind.


    Das wäre durchaus haftungsrelevant, was Sie hier von sich geben.

    Es ist alles anzugeben, was keine Bagatell-Erkrankung ist. Das wäre dann alles, was nicht jeder mal hat und was von alleine und folgenlos wieder ausheilt. Erhöhte Leber- und Cholesterinwerte sind anzugeben.


    Gesunde Blutwerte sind nicht anzugeben...


    Es gibt hierzu Gesetze und Rechtsprechung.


    Wenn bei Antragsstellung nicht alles angegeben wird, dann gibt es in der Leistung Probleme. Und dann sind es wieder die bösen Versicherer.


    Wenn von Anfang an sauber gearbeitet wird, dann hat der Versicherer später auch keine Möglichkeit, aus der Leistungspflicht zu kommen.

    Naja, Arglist sehe ich jetzt nicht unbedingt, wenn die Leberwerte nicht voll beschissen sind. Das ist eher ne Geschichte für ne rückwirkende Vertragsanpassung.


    Ich wiederhole mich: Voranfragen bei mehreren Versicherern, die in der PKV was können. Das sind ja nicht mehr als drei, vier Stück. Und dann das beste Votum holen, gegebenenfalls nachverhandeln.

    vielen Dank für die Antworten. Meine Überlegung war, dass ich es nicht angebe, weil der Versicherer m.E. keine Möglichkeit hat dieses Untersuchungsergebnis vom Amtsarzt einzuholen. Auch die Krankenkasse kann dem Versicherer hier nicht weiterhelfen, da die Untersuchung nicht über die Versichertenkarte abgerechnet wurde.

    Dann geben Sie mal gut acht, wenn Sie die Schweigepflichtentbindungserklärung unterschreiben, wen der Versicherer dann alles kontaktieren darf. Das wird Ihnen beim ersten Leistungsfall mit großer Wahrscheinlichkeit auf die Füße fallen.

    Äh... den Versicherer interessiert ja auch nicht, ob Sie krank sind, sondern ob Sie aufgrund Ihres Gesundheitszustandes der letzten Jahre eine erhöhte Disposition haben, zu erkranken.


    Wenn Sie das so machen, wie oben geraten, wird der Versicherer nachfragen und dann müssen Sie das Testergebnis offen legen.


    Nochmal: Gehen Sie zu einem Versicherungsmakler. Der haftet dann auch für die Angaben, die Sie im Antrag machen. Hier, in diesem Forum haftet keiner. Selbst, wenn es Ihnen besser gefallen würde, nichts angeben zu müssen.

    Ich bin auch kein Anwalt, aber mit dem Versicherungsvertragsgesetz kenne ich mich sehr, sehr gut aus.


    Sie müssen alles angeben, wonach der Versicherer in Textform fragt. Kürzlich erhobene Untersuchungsergebnisse sind da in jedem Fall dabei!


    Geben Sie Ihre Gesundheitsdaten unbedingt an einen Versicherungsmakler, dem Sie vertrauen. Das wird ne harte Kiste, ich weiß... Makler haben die Möglichkeit, sogenannte Voranfragen bei mehreren Versicherern zu stellen, um vielleicht bei einem Versicherer eine bessere Annahme zu bekommen.


    Der Versicherer wird sie im schlimmsten Fall mit einem Zuschlag belegen. Käme es sogar zu einer Ablehnung, wäre immer noch eine Öffnungsaktion im Rahmen des möglichen.


    Aber wollen wir nicht den Teufel an die Wand malen. Packen Sie mal Ihre Gesundheitsdaten zusammen, geben Sie diese Ihrem Makler und der macht dann anonyme Voranfragen.

    Da gibt es sehr viele, teilweise sehr gute Apps, zu dem Thema. Ich persönlich bin recht digital strukturiert, weshalb das zu mir passen würde.
    Aber ich bin da altmodisch. Es gibt ein Konto für Haushaltsgeld, da kommt am Monatsanfang Geld drauf und wenn am Ende nix übrig bleibt, ist das doof :)

    Überleg dir mal, wer alles von deinem Geld abhängt, wie viel das dann in einer Summe wäre und schlag nochmal 10.000 Euro für Beerdigung drauf.
    Dann denk mal nach, wie lange die ganzen Leute von dem Geld abhängen würden.


    Dann hätten wir schon mal zwei wichtige Parameter. Danach wäre es dann Aufgabe eines Profis, dir einen Anbieter mit ausreichend Service-Qualität zu suchen.

    Das ist ein riesen Thema für uns. Gerade bei jungen Kunden empfehlen wir nach der Haftpflichtversicherung erstmal 3-6 Monatsgehälter auf die Seite zu packen, damit die Waschmaschine nicht finanziert werden muss. Auch halte ich es für besser, Versicherungen wie Zahnzusatz oder oft auch das Krankentagegeld nicht abzuschließen, sondern über ein eigenes Polster zu stemmen, da ich bei Versicherungen immer Verwaltungskosten zahle.
    Ich hab mich kürzlich mit einem Gerichtsvollzieher unterhalten. Der meinte, am Anfang einer Pfändung steht immer eine 24-Monate-0%-Finanzierung von nem Fernseher oder sowas...

    Ich bin zwar parteiisch, mag aber trotzdem mal zu unserem Ansehen antworten. Ich möchte 3 Dinge in den Ring werfen, die zum Teil eher empirischer Natur sind, aber insgesamt gibt es doch ein ganz gutes Bild von uns ab.


    Als Erstes wären da unsere Kundenstimmen, die Sie auf unserer Internetseite finden können. Ich verlinke mal nicht, weil ich nicht weiß, ob das erlaubt ist :) Diese Kunden stehen mit Ihrem echten Namen und größtenteils auch mit Bild zu uns. Das finde ich schon hammermäßig. Mir fällt kein DIenstleister ein, bei dem ich das machen würde. Die Kundenstimmen stehen repräsentativ für über 1.000 Kunden, die uns teilweise seit über 20 Jahren die Treue halten.


    Als Zweites sind wir, wie eben geschrieben, seit über 20 Jahren am Markt. Unsere Vermögensschadenhaftpflicht haben wir kein einziges Mal gebraucht. Da kenne ich fast keinen Kollegen, der das auch vorweisen kann.


    Und Drittens stehen wir nicht zuletzt durch meine Person in Vermittlerkreisen stark in der Öffentlichkeit. Da schlägt einem selbstverständlich auch eine Menge Missgunst entgegen, aber insgesamt überwiegt doch die Zustimmung mit dem, was wir veröffentlichen. Und das führt eben zu einem positiven Ansehen.


    Quellen für Ansehen sind schwer zu finden... Bewertungssternchen geben darüber nur bedingt Auskunft... Und dass ich ein Buch und über 200 Artikel veröffentlicht habe, zeigt auch nur, dass ich schnell schreiben kann... Sie dürfen mich aber gerne jederzeit anrufen und zu unserer Arbeit befragen.