Beiträge von chrs_wue

    ui, vielen Dank für die schnellen und ausführlichen Antworten!


    Natürlich überwiegt die Freude über den gesunden Nachwuchs und die Verbeamtung. Und ich gebe euch recht, der Mehrwert der Verbeamtung überwiegt natürlich im Vergleich zu ca. 250 € monatlichen Elterngeld welches durch die ungünstige Konstellation "verloren" geht.


    Ich überlege mir übers Wochenende ob ich mir den Aufwand eines Widerrufs antue.


    Ich wünsche ein schönes Wochenende und eine schöne Weihnachtszeit.

    Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage zum Thema Krankenversicherung in Elternzeit bzw deren Einfluss auf die Berechnung des Elterngeld meiner Frau


    Hier die Fakten


    Unser Kind wurde am 11.10.2017 geboren
    Meine Frau war bis mitte September 2017 Angestellte Lehrerin in Bayern (Gesetzlich Krankenversichert)
    Seit Mitte September 2017 Verbeamtete Lehrerin in Bayern (und damit Privatversicherungspflichtig mit Beihilfe)


    Dadurch ergibt sich folgende Problematik
    Bemessungsgrundlage für das Elterngeld --> 12 Monate vor Geburt (in diesem Fall als Oktober 2016 - September 2017) Angestelltenverhältnis


    --> bei der Ermittlung des Elterngeldes wurden die Beiträge zur GKV berücksichtigt und den Nettolohn als Grundlage gemindert.
    Alles kein Problem, allerdings muss meine Frau seit mitte September ja die Beiträge zur Krankenversicherung selber bezahlen (privat versichert)


    Dadurch ergibt sich ein doppelter negativer Effekt für den Bezugszeitraum des Elterngeldes


    1. durch die Berücksichtigung der gesetzlichen Krankenversicherung bei der Ermittlung des Elterngeldes wurde eben dieses gemindert. (niedrigerer Nettolohn)
    2. währe eine Versicherung während der Elternzeit in der GKV beitragsfrei, ist jetzt aber PV.


    Nach meiner Meinung zahlt meine Frau quasi "doppelt" Krankenversicherung.


    Hier bei Finanztipp gibt es dazu einen eigentlich sehr hilfreichen Artikel


    http://www.finanztip.de/krankenversicherung-elternzeit/


    Zitat
    "Für die Familie sind die Prämien während der Elternzeit eine zusätzliche finanzielle Belastung. Als Ausgleich für die höheren Versicherungskosten zieht der Staat allerdings bei der Berechnung des Elterngeldes keine Pauschale für die Krankenkassenbeiträge ab. Diese Pauschale liegt für Pflichtversicherte bei 9 Prozent des Einkommens. Bei Privatversicherten setzen die Sozialbehörden damit ein etwas höheres Nettoeinkommen an, entsprechend steigt auch ihr Anspruch auf Elterngeld."


    In einem Telefonat habe ich die Elterngeldstelle auf diesen Sachverhalt hingewiesen, leider wurde es nach nochmaliger Prüfung wieder abgelehnt diese Pauschale abzuziehen.


    Nun bleibt mir nur der Widerspruch.


    Gibt es eine Grundlage auf die ich mich für meinen Widerspruch beziehen kann?
    Oder habe ich ein grundsätzliches Verständnisproblem und alles ist korrekt?


    Ich weiß, die Materie ist alles andere als einfach.


    Ich hoffe es kann sich trotzdem jemand einlesen und evtl sogar weiterhelfen.


    Danke


    Chris


    PS: Die Redaktion von Finanztip.de habe ich bereits angeschrieben.