Beiträge von heinr471

    Vielen Dank an Alle für die Antworten. Ich glaube, es ist besser, vor dem Depotübertrag zu überlegen, wo ich das Depot künftig überhaupt halten will. Ich war schon etwas enttäuscht von meiner Bank, hatte gedacht, die würde das als Serviceleistung "einfach mal so" machen. Aber im Detail scheint das alles wohl ziemlich kompliziert und nicht einheitlich geregelt zu sein.

    Zur Formularfrage: Ich war auch ziemlich perplex, dass es für meinen Fall keines geben soll. Aber hier mal aus der E-Mail zitiert, die ich von meiner Bank, einer großen Direktbank erhalten habe:

    Code
    Ein Nachlass ist einigermaßen speziell. Deshalb gehen am besten alle Unterlagen dazu direkt an die abgebende Bank. Ein extra Formular dazu von uns gibt es nicht

    Herzlichen Dank, Kater.Ka! Da meine, also die aufnehmende Bank, glatt behauptet, sie selbst habe kein gesondertes Formblatt, zumindest für die Depotübertragung in Verbindung mit einer Nachlasssache, sollte ich mir vielleicht mal grundsätzlich Gedanken machen, ob ein Wechsel zu einer Depotbank mit einigermaßen günstigen Konditionen UND einer guten Serviceorientierung erstmal besser wäre.

    Guten Abend zusammen,

    ich möchte das Wertpapierdepot meiner verstorbenen Mutter, für das ich eine Vollmacht über den Tod hinaus habe, auf mein Depot übertragen. Die Bank meiner Mutter meinte, es sei einfacher, wenn ich meine Bank mit dem Depotübertrag beauftragen würde. Meine Bank wiederum verwies mich zurück an die Bank meiner Mutter. Ich verstehe schon, dass sich niemand unnötig Arbeit machen will, besonders wenn für diese Arbeit keine Kosten in Rechnung gestellt werden können. Daher kurz einmal gefragt: Welche von den beiden Banken könnte ich bei diesem Ping-Pong rechtlich dazu "verdonnern", den Depotübertrag durchzuführen?

    Vielen Dank für eine kurze Antwort

    Hein

    Hallo Kater.Ka,
    vielen Dank. Na ja, das war ne private Hilfestellung unter Geschwistern ... Muss dann noch mal genauer nachschauen, möglicherweise hat mein Bruder die Aktien doch noch vor dem 1.1.2009 (Beginn Abgeltungssteuer, oder?). Dann wäre ich steuerlich aus dem Schneider?


    Hallo Altsachse,
    den Hinweis muss ich mir unbedingt merken, wäre ich von selbst nicht drauf gekommen. Danke.

    Hallo, mein Bruder will mir als Ausgleich für eine größere "Leihgabe" ein Aktiendepot mit Beständen übertragen, die vor etwa 8 Jahren gekauft wurden.
    Was müsste ich dabei ggf. steuerlich beachten?
    Insbesondere bewerte ich eine Position besonders kritisch und würde die stante pede verkaufen, also meinerseits ohne jegliche Haltefrist. Was droht mir da an Abzügen?

    Liebe Community,
    ich bin mit einem unerwarteten Problem konfrontiert:


    Mein Schwiegervater hatte meine Frau und meine Schwägerin folgendermaßen beerbt:
    Meiner Schwägerin hatte er per Teilungsanordnung sein Haus vererbt, mit der Maßgabe, dass meine Schwägerin "verpflichtet ist", an meine Frau "einen Ausgleichsbetrag zu zahlen, damit beide Erbteile den gleichen Wert haben."


    Die beiden Schwestern hatten sich auf Basis eines Wertgutachtens auf ein (handschriftliches) Privatdarlehen verständigt. Meine Frau sollte über einen Zeitraum von 15 Jahren eine, ggf. an den Lebenshaltungskosten-Index angepasste, monatliche Zahlung erhalten. Das ging dann für ein paar Jahre - auch nach dem Tod meiner Frau - reibungslos vonstatten. Dies wohl auch, weil mich meine Frau in ihrem Testament folgendermaßen beerbt hatte: "Außerdem vererbe ich meinem Mann meine Ansprüche aus dem Privatdarlehen, das ich meiner Schwester für das Haus in ... gewährt habe."


    Aus heiterem Himmel ist meine Schwägerin nun vor ein paar Monaten gekommen und hat behauptet, meine Frau habe diesen Darlehensanspruch überhaupt nicht vererben dürfen, da ihr Vater ja nur meine Frau im Rahmen der Teilungsanordnung bedacht habe. Sie wolle nun mal nicht so sein und das angeblich nach dem Tod meiner Frau zu viel gezahlte Geld nicht zurückverlangen. Aber weitere Zahlungen werden sie ab sofort einstellen, was sie dann auch getan hat.


    Ich halte das eigentlich für einen leicht durchschaubaren Bluff und denke daran, mir einen Anwalt zu nehmen. Oder hat meine Schwägerin vielleicht doch Recht?


    Für eine kurze Einschätzung wäre ich dankbar.