Beiträge von carcaroba

    Hallo zusammen,


    wie einige andere auch arbeite ich seit Corona hauptsächlich im Home Office (arbeitsrechtlich mobiles Arbeiten). Konkret fahre ich ein bis zweimal die Woche ins Büro, die anderen Tage arbeite ich in meinem Arbeitszimmer. Dieses erfüllt auch die Anforderungen an ein Arbeitszimmer (unter 10% private Nutzung usw.).


    Für 2021 und 2022 habe ich hier einfach die Homeoffice-Pauschale angesetzt und für die Tage im Büro die Pendlerpauschale, fertig.


    2023 ändert sich aber wohl die Behandlung des Arbeitszimmers: Selbst, wenn ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (ich könnte ja jeden Tag ins Büro fahren), kann man das häusliche Arbeitszimmer mit den tatsächlichen Kosten oder der 1260-EUR-Pauschale absetzen, wenn es "den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet". Bei 3-4x/Woche würde ich letzteres bejahen und nun künftig das Arbeitszimmer absetzen statt der HO-Pauschale.


    Was ich mich jetzt frage: Kann ich dann für die Tage im Büro noch immer die Pendlerpauschale ansetzen? Kommt mir komisch vor, da ja steuerrechtlich jetzt das häusliche Arbeitszimmer Mittelpunkt der Betätigung ist. Ist es damit auch "erste Tätigkeitsstätte"? Und wenn ja, wie setze ich dann die Fahrten zum Büro ab, als Dienstreise?

    Der Gas-Verbrauch von 40.000 kWh wird wohl einem Haus mit etwa 300 qm Wohnfläche zuzurechnen sein.

    Gibt es da mehrere Wärmepumpen-Klimageräte nach Art Split-Anlagen, die ja wesentlich preiswerter sind, und was haben die gekostet?

    Wenn ja, wie ist es mit Lärm und Zugluft in den Räumen?

    Die Prognose von 40.000 kWh beruht ja auf dem kalten Jahr 2021 plus Puffer des Versorgers, tatsächlich haben wir in den Jahren 2020 und 2022 eher 30.000 kWh verbraucht. Ist ein 60er Jahre Altbau mit 275 qm, wovon allterdings 80qm Anbau im Winter nur beheizt werden, wenn Gäste da sind, ansonsten nur Frostschutz. Schimmelprobleme gibt es da trotz längerer Perioden, in denen es innen 8 Grad sind, zum Glück nicht.


    Wir haben, eigentlich zur Kühlung, vor ein paar Jahren zwei Split-Klimageräte einbauen lassen, eins im Erdgeschoss (Wohnzimmer mit offenem Esszimmer und Küche) und eins im ersten Stock (Flur). Letzteres bläst die Luft über den Flur in Schlaf- und Kinderzimmer sowie teilweise Bad und Arbeitszimmer. Die Kinder sind noch beide unter 10 und spielen eher im Erdgeschoss, sodass auf der oberen Etage Schlafzimmertemperaturen ausreichen, außer im Bad (dort muss ich früh morgens zuheizen) und Arbeitszimmer (dort ebenfalls an Homeoffice-Tagen).


    Lärm und Zugluft: Es hängt enorm von der Außentemperatur ab. Über 5 Grad ist das alles kein Problem, die Klimageräte laufen dann nicht auf voller Kraft und auch nicht die ganze Zeit. Abends, wenn wir Erwachsenen uns ins Wohnzimmer setzen, reicht eine kleine Stufe, von der man praktisch nichts merkt.

    Zwischen 0 und 5 Grad sieht das schon anders aus. Da müssen die Geräte schon ordentlich reinballern, vor allem im Wohn-/Esszimmerbereich. Werktags lasse ich sie dann vormittags, wenn unten keiner da ist, ordentlich heizen, und drehe nachmittags etwas runter. Wenn man am Wochenende anwesend ist, lässt man nicht auf höchster Stufe laufen, aber wir Menschen heizen ja durch unsere Körper auch, in der Regel passt die Temperatur dann :)

    Bei unter 0 Grad reichen die Klimageräte nicht. Zum einen werden sie zu ineffizient, das merkt man stark, da sie nicht vergleichbar viel Wärme liefern und teilweise pausieren, weil die Außengeräte einfrieren. Da bietet es sich dann an, sie auf kleiner bis mittlerer Stufe laufen zu lassen, um die Gasheizung einfach etwas zu entlasten.

    Praktischerweise lassen sich die Klimageräte auch von unterwegs vom Handy aus steuern.


    Insgesamt hat es im letzten Winter gut funktioniert, damit den Gasverbrauch enorm zu drücken ohne zu viel an Komfort zu verlieren. Gerade der Februar war dann noch sehr sonnig, und wenn man die kWh Strom für 10 Cent über die eigene PV bekommt, lohnt sich das ganze richtig.

    Wenn Du jetzt zum 01.12.23 wechselst zu einem Tarif unter 12 Ct/kWh, gehen 107 € Entlastung verloren!

    Rechne mal vor, ob und ab welchem Preis sich das lohnt. :)

    Mein Verbrauch im Dezember bei normalem Heizen liegt bei 5000-6000 kWh. Aktuelle Tarife vom Markt kosten mich 9 Cent, statt 16 in der Grundversorgung. Den verlorenen 107 € Entlastung stehen also 5500*(0.16-0.09)=385 EUR Ersparnis entgegen -> lohnt sich :)


    Die 633 EUR Guthaben kriege ich auch locker verheizt, wenn ich in Oktober und November wieder normal heize: Novemberverbrauch vergangener Jahre um die 4000 kWh, d.h. 640€ bei 16 Cent/kWh.


    Wenn ich die 107 EUR Entlastung für Dezember haben will, müsste ich im 4. Quartal im Wesentlichen mit den Klimaanlagen-Wärmepumpen heizen und die Gasheizung auf Minimum nur zur Unterstützung laufen lassen. Das genau auszurechnen ist leider ein Ding der Unmöglichkeit, weil sehr viele Faktoren hineinspielen (AUßentemperatur für Effizienz Wärmepumpe, Sonnenschein für Strompreis PV vs. Netzbezug, ...).

    Bei 20 Cent Gaspreis war ich mir sicher, dass es günstiger ist mit Strom und Wärmepumpe zu heizen. Bei 9 Cent sieht das schon wieder anders aus.

    Im Wesentlichen hier diskutiert:


    Im Wesentlich hier diskutiert:

    F77

    Die Antwort, die ich per Mail bekommen habe, war leider ziemlich nichtssagend und ging in die Richtung "das kann erst bei Erstellung der Jahresabrechnung im Januar beantwortet werden". Als der Versorger das nicht schon wissen müsste, wenn jemand zum 2.11. kündigt...


    Habe aber telefonisch dann doch noch jemand Kompetentes dort erreicht, der mir folgende Antworten gab:


    1) Eine Ablesung zum 31.10. macht durchaus Sinn, weil auf der Rechnung der Gaspreis zu keiner Zeit mit 0,12 €/kWh bemessen wird, sondern der Entlastungbetrag gegen den tatsächlichen Verbrauch multipliziert mit dem jeweils gültigen Arbeitspreis berechnet wird. D.h. bereits von der ersten kWh an wird das verbrauchte Gas ab November mit ca. 16 Cent berechnet, statt vorher mit ca. 20 Cent, und zwar unabhängig davon, ob man mehr oder weniger als 80% der Prognose verbraucht. (Das wussten wir ja alles schon)


    2) Abrechnungstechnisch wird das Jahr NICHT in zwei Zeiträume geteilt, sondern die Entlastungsbeträge aller 12 Monate werden zusammengerechnet und von den Verbrauchskosten aller 12 Monate abgezogen. Daher ist es für die Gaspreisbremse unerheblich, ob man in den Monaten November und Dezember einzeln betrachtet z.B. über 80% der Prognose liegt, denn maßgeblich ist der Jahresverbrauch. Wenn man durch sehr geringen Verbrauch in den Monaten Januar bis Oktober weniger für Gas bezahlen würde, als man als Entlastung erhält (mein Fall), geht dieses "Guthaben" nicht verloren, sondern fließt in die Ganzjahresrechnung mit ein, wird also auch gegen die Verbräuche in November und Dezember gerechnet. Anders würde es sich bei einem Lieferantenwechsel zum 1.11. verhalten: Da die dann zum 31.10. erstellte Schlussrechnung nicht negativ werden kann, wäre das Guthaben verloren.


    Mündlich ist das natürlich immer so eine Sache und man kann sich später schlecht darauf berufen. Habe das jetzt also als Mail an den Versorger geschickt mit Bitte um Bestätigung.


    Für mich persönlich heißt das, dass ich nun zwei Alternativen habe:

    - Ab Oktober wieder normal mit Gas heizen und zum 1.12. zu einem günstigen Anbieter wechseln. Damit bin ich mir sicher, dass ich nichts verschenke.

    - Oder weiter möglichst wenig Gas nutzen und auf das ganze Jahr mit 12.000 statt 13.000 kWh hinkommen, da durch die Preissenkung das Entlastungskontingent sinkt und ich jetzt 1.000 kWh weniger verbrauchen muss, um auf 0 EUR für den Gasverbrauch zu kommen.


    Wahrscheinlich wähle ich erstere Alternative. Das mit dem Gas durch Klimaanlagenstrom ersetzen ist schon lästig.

    Der Fall ist echt spannend!

    Denke ich auch :) Möglicherweise wird es in Zukunft noch mehr vergleichbare Fälle geben, wenn mehr Anbieter ihre Preise vor Jahresende senken.


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass Anbieter durch Preisänderungen das Jahr in mehrere Zeiträume splitten dürften, da die GPB selber ja keine heizperiodenabhängige Aufteilung auf die Monate vornimmt, sondern einfach durch 12 teilt. Diese Splits würden ja immer ergeben, dass die Kunden in den Sommermonaten unter 0 mit ihren Gaskosten sinken und in den Wintermonaten die 80%-Schwelle unerreichbar ist. Ich werde meinen Anbieter nun mal anschreiben und um Klarstellung bitten. Zum Glück ist der recht klein, so dass man auch direkt die Mitarbeiter anrufen kann.


    Im Prinzip gibt es für mich jetzt drei Alternativen:

    1) Zum 1.11. zu einem neuen Anbieter mit 9 cent/kWh wechseln -> unattraktiv, da ich sozusagen 633 EUR an Guthaben verschenken würde.

    2) Bis Jahresende beim jetzigen Anbieter bleiben -> evtl. mit Risiko verbunden, dass er die Zeiträume trennt, mal schauen, was er mir antwortet

    3) Zum 1.12. wechseln, und ab Beginn der Heizperiode wieder wie früher ausschließlich mit Gas heizen, statt mit Wärmepumpe zuzuheizen. Damit würde ich mein Guthaben bis 30.11. verbraucht haben.


    Ich melde mich, wenn ich eine Antwort vom Anbieter habe.

    Der AP beträgt nur dann genau 12 Cent, wenn man genau 80 % des Jahreskontingents verbraucht.

    Möglicherweise liegt hier ein Missverständnis vor, bzw. es hängt davon ab, was man als "AP" definiert. Ich habe unter AP immer den vertraglichen Arbeitspreis des Anbieters verstanden, in meinem Fall also 20 bzw. 16 Cent. Das, was man unterm Strich tatsächlich pro kWh zahlt, was also auf bis zu 0 sinken kann, könnten wir z.B. als effektiven Arbeitspreis (eAP?) bezeichnen.


    Meine Sep22Prognose ist ca. 40.000 kWh und ist ok. Mein Jahresverbrauch 2023 müsste etwa bei 13.000 kWh liegen, damit ich auf 0 EUR Kosten komme. Das kriege ich auch hin, denn bisher habe ich dieses Jahr erst ca. 7.000 kWh verbraucht. Dafür habe ich natürlich höhere Stromkosten für die Wärmepumpen, aber das ist ein anderes Thema.


    Mein Entlastunsbetrag ist demnach für die Monate Januar bis Oktober je 218 EUR und für November/Dezember wegen der Preissenkung je 106 EUR.


    Nun zurück zu meiner Frage, ob eine Ablesung zum 1.11., also dem Tag der Preissenkung von 20 auf 16 Cent, Sinn macht:

    Gegen den Entlastungsbetrag rechnet der Anbieter meinen Verbrauch zu seinem aktuellen Vertragspreis. Und da wird es natürlich spannend, wenn der zum 1.11. sinkt, da man ja in den Monaten November und Dezember eher mehr heizt.


    Hier mal die Beispielrechnungen:

    Ganzes Jahr gleicher Tarif mit 20 Cent/kWh:

    Prognose 40000
    80% 32000
    Verbrauch 13000
    Kosten 0.2
    GPB 0.12
    Entlastung 2560
    Schlussrechnung
    Kosten 2600
    - Entlast 2560
    SUM 40
    pro kWh 0.003077


    Wäre schön praktisch gewesen, wenn es keine Preissenkung gegeben hätte.


    Nun mit der Preissenkung, wir gehen von 7500 kWh bis Ende Oktober aus und 5500 kWh Verbrauch in den Monaten November und Dezember, die Werte diesmal also monatlich:


    Jan-Okt Nov/Dez
    Prognose (40000/12)3333.333 3333.333
    80% 2666.667 2666.667
    Verbrauch 750 (7500/10)2750 (5500/2)
    Kosten 0.2 0.16
    GPB 0.12 0.12
    Entlastung 213.3333 106.6667
    Schlussrechnung
    Kosten 150 440
    - Entlastung213 107
    SUMME-63 333
    pro kWh <0 0.121


    Soweit richtig gerechnet? November/Dezember kämen mich dann ganz schön teuer, wenn ich nicht wechsle. Und für den Zeitraum bis Oktober verschenke ich sozusagen etwas, weil ich auf Kosten unter 0 käme.

    Und wenn der Anbieter die Zeiträume komplett getrennt betrachtet (was wohl bei einem Anbieterwechsel der Fall wäre?) würde ich im November/Dezember sogar noch mehr zahlen, weil ich oberhalb der 80% läge mit meinem Verbrauch.

    berghaus


    Diese Erklärungen sind sehr einleuchtend, führen bei mir aber zu einem Denkkonflikt. Situation: Versorger senkt zum 1.11. die Preise von 20 auf 16 cent/kWh. Verbrauch auf das Jahr gesehen ist weit unter 80%, einzeln betrachtet liegen die Wintermonate natürlich nicht jeweils unter 80% wenn man den Jahresverbrauch einfach durch 12 teilt und mit dem tatsächlichen Verbrauch in einem Wintermonat vergleicht.


    Nach meiner Denkweise müsste es ja nun egal sein, ob ich am 1.11. eine Zwischenablesung vornehme oder nicht, denn der Zählerstand des 1.11. sollte irrelevant sein:

    - Mein Entlastungsbetrag errechnet sich aus Jahresverbrauch vs Sep22Prognose

    - Meine Kosten für den tatsächlichen Verbrauch sind sowohl vor als auch nach der Preissenkung immer 12 Cent (Gaspreisbremse).


    Das widerspricht aber dieser Aussage:

    Zunächst rechnet der Versorger in seiner Rechnung ganz normal den Verbrauch mit seinem Vertragspreis (AP und GP) ab.

    Denn da wäre es ja doch relevant, da er für die Verbräuche ab 1.11. dann den neuen AP abrechnet, er bräuchte also doch den Zählerstand aus der Zwischenablesung. Bin verwirrt...

    Hallo zusammen,


    mein Anbieter (Grundversorgung Stadtwerke), senkt die Preise zum 1.11. von 20 auf 16 cent pro kWh. Mir persönlich passt das nicht wirklich, da mein Gasverbrauch nur bei ca. 30% der Sept22Prognose liegt und ich eigentlich vorhatte, bis Jahresende somit genau bei 0 EUR Verbrauchskosten zu landen (ich kann mit Strom per Klimaanlage zuheizen und habe das auch viel genutzt).


    Nun stellt sich mir aber die Frage, wie sich diese unterjährige Preissenkung auf die Jahresabrechnung auswirkt und was der Unterschied dazu wäre, wenn ich zum 1.11. zu einem anderen Anbieter wechsle.


    Wenn ich es richtig sehe, muss mir der aktuelle Anbieter am Jahresende eine Abrechnung erstellen, auf der der gesamte Jahresverbrauch gegen seine Sept22Prognose gerechnet wird. Er darf eben NICHT in zwei Zeiträume teilen, bei denen ich im Zeitraum bis Oktober auf unter 0 Euro kommen würde und im Zeitraum November/Dezember, also nach der Preissenkung, oberhalb der 80% von 2/12 der Jahresprognose liegen würde, da es sich um recht kalte Monate handelt. Soweit richtig?


    Dahingegen hätte ein Lieferantenwechsel zum 1.11. zur Folge, dass die Stadtwerke nur den Zeitraum Januar bis Oktober betrachten (ich sogar Geld verschenke, da Verbrauch so gering, dass ich mehr hätte heizen können und trotzdem auf 0 Euro käme). Der neue Lieferant wiederum würde nur November und Dezember betrachten, so dass ich (bei gleichem Preis wie die Stadtwerke nach Senkung) nicht von der Gaspreisbremse profitieren würde, da man in den beiden Monaten ja eher viel heizt und es schwer wird, signifikant unter 80% zu kommen.


    Gleichzeitig ist es aber so, dass die Marktpreise für Neuverträge noch einiges niedriger sind, hier etwa 9 cent/kWh. Mein Gedankengang ist jetzt, dass ich zum 1.12. den Anbieter wechsle, damit ich im November noch genug verbrauche, um bei den Stadtwerken nicht unter 0 zu landen und sozusagen Gas zu verschenken, und ab Dezember dann einen Lieferanten ohne Gaspreisbremse habe. Macht das Sinn oder habe ich irgendwo einen Denkfehler?

    Deshalb schrieb ich ja auch, dass es sozusagen das Gegenstück zum Extrembeispiel (neuer Golf à 80 cent/km) im Artikel ist. Von dem "BC 100 gewonnen" Szenario ist das e-flat Beispiel aber noch weit entfernt, die 1 EUR+79 EUR Versicherungspaket waren zwei Jahre lang dort der Normalpreis für das Auto (zum Schluss hatten sie aber eine Warteliste von einem Jahr, ich selber musste seinerzeit nur drei Monate waretn).

    Vergessen, das verpflichtende "e-flat-Paket" von weiteren 99 Eur/Monat mit einzuberechnen? :/


    Ansonsten muss ich zustimmen, dass solch eine Berechnung von vielen Parametern in jede Richtung gedreht werden kann (und wird).

    Nein, das Auto kostet 1 EUR plus 79 EUR e-Flat Paket. Für Neuverträge ist das inzwischen teurer geworden.



    Du hast Deine Meldung in den falschen Briefkasten geworfen. Du willst die Redaktion des Newsletters erreichen, Du bist hier aber im Forum der Nutzer. Finanztip-Menschen schauen hier nur äußerst selten vorbei, wenn überhaupt.

    Ging auch als Leserbrief an die Redaktion.



    Stimme den Vorrednern zu dass die Betrachtung sehr von den Parametern abhängt. So ganz fair ist diese Berechnung aber auch nicht: 5000 km sind bei 200 Arbeitstagen gerade Mal 12.5km Arbeitsweg und wird somit für die 14.8 als Beispiel für Kurzstrecke im Newsletter nicht reichen. Viele km für Freizeit bleiben da wohl auch eher nicht. Bei einer Vollkostenrechnung müsste man auch noch die PV Anlage anteilig berücksichtigen.


    Aber ja, wenn es so passt ist es natürlich günstig, ohne Berechnung der Zeit aber immer noch teurer als 49 Euro.;)

    Die PV-Anlage macht ja Profit über ihre Laufzeit, zu den Bedingungen bei Kauf ist sie nach 8 Jahren amortisiert und läuft dann weitere 12,5 Jahre und generiert Einkommen.

    Mit den 5000 km komme ich hin, da ich nicht auf 200 Präsenztage komme (Geschäftsreisen, krank, Kind krank, Homeoffice), aber wer wirklich 200 Präsenztage hat, müsste sich weitere km für 14 cent/km kaufen, ja.

    ich lese seit Jahren Ihren Newsletter, den ich sehr schätze. Nun muss ich Ihnen aber doch einmal schreiben, denn der Artikel "Bahn oder Auto: So viel kostet Dich das Pendeln wirklich" ist wirklich der schlechteste, den ich je bei Ihnen gelesen habe, da er mit objektivem Kostenvergleich Bahn vs Auto nichts zu tun hat.


    Statt in zwei verschiedenen Szenarien zwei unterschiedliche Strecken zu vergleichen, wäre es sinnvoller gewesen, einen realistischen Auto-Kosten-Case zu rechnen, statt mit den ADAC-Kosten eines Neuwagens zu hantieren. Die meisten Leute kaufen Gebrauchtwagen, deren durchschnittliches Alter (beim Kauf) war im Jahr 2020 rund 5,6 Jahre (Quelle Statista), die ADAC-Kostenrechnung betrachtet aber nur die ersten 5 Jahre ab Erstzulassung, wo der Wertverlust, der den Löwenanteil der Kosten im Szenario ausmacht, am höchsten ist. Das hier anzusetzen, was für die meisten Leute nicht der Realität entspricht, ist doch eine bewusste Schlechtrechnung des Autos.


    Ich kann Ihnen da genausogut ein umgekehrtes Szenario rechnen, bei dem das Auto sehr viel besser aussieht: Ich habe einen Citroen C-Zero im Auto-Abo von e-flat gemietet, der kostet 80 Euro/Monat all-in, zzgl. Stromkosten für's Aufladen. 5000 km im Jahr sind inklusive. Strom kommt in den meisten Monaten vom Dach (Kosten durch entgangene Einspeisevergütung der PV: 12 cent/kWh), der Rest aus dem Netz zu 32 Cent/kWh. Nehmen wir als Mittel 20 cent/kWh, der Wagen verbraucht 14 kWh pro 100km, macht 2,8 Cent/km an Strom. Dazu die 80 Euro/Monat auf die 5000 km/Jahr gerechnet macht 19,2 cent/km + 2,8 Cent (Strom) = 22 Cent/km. Und schon gewinnt in beiden Fällen das Auto. Dazu kommt, dass man außer der Zeit auch einen Komfortgewinn hat und man für seine Freizeit auch noch einen Wagen vor der Tür stehen hat.


    Weiterer Fall: Leasing-E-Auto für 100 EUR/Monat, Stromkosten identisch zu oben, mit Versicherung und Inspektionen ca. 25 cent/km.


    Noch ein interessanter Fall: Dienstwagen, der durch Gehaltsumwandlung/geldwerter Vorteil 450 EUR/Monat Fixkosten hat, wenn er nur vor dem Haus steht und nicht bewegt wird (Verbrenner, E-Auto hätte weit niedrigere Fixkosten). Dazu kommen pro km 11 Cent brutto, die der Arbeitgeber berechnet, dafür ist Tanken per Tankkarte inklusive. Das Auto ist sowieso da, da für Familienfahrten, Urlaub etc. benötigt, d.h. bei der Entscheidung pro/contra pendeln per Auto sind nur die 11 Cent brutto relevant. Dagegen müsste man natürlich rechnen, dass ein 49-Euro-Ticket auch "eh da" ist, da am Wochenende o.Ä. benötigt, also gerne mit 0 Euro Ticketkosten ansetzen. Trotzdem gewinnt dann bei Ihrem Vergleich der Dienstwagen.


    Seriös wäre in dem Artikel also gewesen, auszurechnen, ab welchen km-Kosten das Auto teurer ist und ein paar Beispielrechnungen für Autos (wie oben) anzufügen, die unter oder über dieser Schwelle liegen.



    Ein anderes Problem haben Sie bei der Bahn auch weggelassen: Sie müssen zusätzliche Zeit einplanen, um die Bahn nicht zu verpassen, sowie einkalkulieren, dass die Bahn nicht genau dann fährt, wenn Sie gerade los wollen. Daher ein anderes Szenario aus meinem Alltag:

    - Pendelstrecke 14 km, Auto: 15 Minuten (ohne Verkehr), 20 Minuten (bei normalem Berufsverkehr), Tür zu Tür. Bahn: 40 Minuten Tür zu Tür (7 Minuten zur U-Bahn laufen, 3 Minuten warten, 25 Minuten fahren, 5 Minuten zur Arbeit laufen), zzgl. im Schnitt 10 Minuten Verlust, weil die Bahn nur alle 20 Minuten fährt! Ohne Gleitzeit ist das ein realer Verlust, wer Gleitzeit im Job hat, muss sich dann immernoch nach der Bahn richten, was einen zusätzlichen Stressfaktor darstellt.

    Nein, ich schreibe nur schlechte Bewertungen, wenn etwas wirklich schlecht ist. Wenn der Händler dann versucht, die Bewertung zu manupulieren, kriegt er von mir sozusagen die Strafe, dass er mir ein kostenloses Produkt schickt, ich ihn aber trotzdem bei Amazon melde.

    Wenn ich über Amazon etwas von China-Händlern bestelle und schlecht bewerte, werde ich von ihnen immer kontaktiert mit der Bitte, die Rezenzion zu löschen oder auf 4 oder 5 Sterne nochzuschrauben. Dafür bieten Sie dann Rückerstattung oder Zusendung eines Ersatzproduktes an. Das nehme ich gerne mit, anschließend bleibt aber die schlechte Rezension, ich schreibe dazu noch rein, dass der Händler mir Ware für eine bessere Rezension angeboten hat und melde das Ganze an Amazon.

    lol, das Forum heißt ja nur "Steuern sparen". Und durch Schenkung an Kinder Steuern zu sparen ist weder illegal noch ungewöhnlich und auf Finanztip auch schon oft beschrieben, z.B. im Rahmen vorgezogener Erbschaft.
    Wenn du damit ein Problem hast bist DU hier im falschen Forum, nicht ich.

    Hi Altsachse,


    ich glaube, du hast mich missverstanden: Die Kinder sollen nicht selbst traden (habe ich auch nie geschrieben), im konkreten Fall sind sie noch so klein, dass sie nicht mal selber lesen können. Das Vermögen verwalten die Sorgeberechtigten. Da ist der Kauf von z.B. Aktien oder Fonds nichts Besonderes, Banken bieten sogar extra Junior-Depots und Sparpläne dafür an. Aber selbst das ist hier zweitrangig, es geht um den einmaligen Verkauf von geschenkten Cryptowährungen.
    Mit dem Taschengeldparagraf hat das überhaupt nichts zu tun, der handelt davon, dass Kinder selber mit Kleinstbeträgen Geschäfte machen können, z.B. Süßigkeiten kaufen.


    Meine Fragen sind a) ist es richtig, dass eine solche Schenkung steuerlich wie bei Aktien gehandhabt wird und b) wie macht man die Übertragung am besten. Wenn mir jemand hier weiterhelfen kann wäre ich sehr dankbar.

    Hallo Altsachse,


    Kinder dürfen natürlich keine risikoreichen Geschäfte abschließen, wie z.B. Optionsscheine kaufen, das ist klar. D.h. kaufen dürfen sie Coins nicht. Aber geschenkt bekommen schon, das ist für sie ja ausschließlich positiv für sie.


    Warum sollten sie die Coins nicht verkaufen dürfen? Müssten sie dann also bis sie volljährig sind auf den Coins sitzen bleiben? Ich denke schon, dass sie sie verkaufen dürfen, denn der Verkauf ist ja kein risikoreiches Geschäft (im Gegensatz zum Halten sogar risikoarm), lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.


    NV-Bescheinigung habe ich, aber im Zweifel gar nicht erforderlich, weil hier die Bank ja keine Abgeltungssteuer einbehalten würde.


    LG,
    Caroline

    Hallo zusammen,
    da ich ein paar Euro in Bitcoin und anderen Coins habe, diese aber noch eine ganze Weile halten müsste, bis die Jahresfrist um ist und ich die Gewinne steuerfrei kassieren kann, möchte ich einige Coins meinen Kindern schenken. Diese sollen sie dann verkaufen und das Geld soll natürlich auf ihrem Konto landen und verbleiben (ein Depot mit Aktien haben sie ohnehin schon).


    Meine erste Frage wäre, ob das bei Bitcoin-Veräußerungsgewinnen genauso abläuft wie bei Aktien: Wenn ich die Coins selber den Kindern schenke und diese sie dann verkaufen, fällt der Gewinn doch bei den Kindern an und bleibt steuerfrei, solange under deren Existinzminimum-Freibetrag, richtig?


    Meine zweite Frage wäre, wie man das konkret umsetzt: Ich kann ja bei keiner Bitcoin-Börse einen Account für einen Minderjährigen erstellen, von dem dieser das erlöste Geld sich dann auf sein Konto auszahlen lassen kann. Wenn ich die Coins aber unter meinem eigenen Account verkaufe wird das doch bei mir sofort steuerpflichtig.
    Die Idee wäre also, die Coins auf einen USB-Stick zu ziehen, diesen physisch dem Kind zu schenken und das Kind verkauft den Stick dann einem Bekannten gegen Überweisung. Der Bekannte kann die Coins vom Stick dann auf einer Bitcoin-Börse verkaufen (wenn das zu gleichem Wert wie dem, zu dem er sie vom Kind erworben hat geschieht, müsste das für ihn steuerfrei sein). Wäre das so korrekt, habe ich einen Denkfehler oder gibt es bessere/einfachere Möglichkeiten?


    Liebe Grüße,
    Caroline