Hallo,
vom generellen Prozedere her würde ich mich den Vorrednern anschließen. Was wurde denn aber genau schriftlich festgehalten bzgl. Laufzeit des Darlehens und Beginn der Rückzahlung? Sie meinten ja schon, dass ein "genaues Datum nicht im Vertrag steht".
Natürlich sind zwar auch mündliche Vereinbarungen nach deutschem Recht gültig, aber lassen sich diese denn auch beweisen (möglicherweise auch vom Schuldner)?
Wenn überhaupt kein Rückzahlungstermin vereinbart wurde, dann können Sie den Vertrag jederzeit mit Kündigungsfrist von Ihrer Seite aus kündigen und dann wie von MUC erläutert vorgehen. Andernfalls sollten Sie wirklich sicher sein, dass der Vertrag auch zweifelsfrei gebrochen wurde und sich nicht auch anders auslegen lässt, das er "schwammig" formuliert ist.
Da sie ja schon wussten, dass sie sich auf eine eventuelle spätere Rückzahlung einlassen auf Grund von Zahlungsschwiegkeiten beim Schuldner, könnte das vor Gericht gegen Sie ausgelegt werden. Auch stillschweigende Vereinbarungen sind nach deutschem Recht zulässig.
Ist also in Ihrem Fall wirklich leider nicht ganz so einfach.