Danke muc für deine Antwort!
Das braucht Sie aber nicht zu kümmern, denn der Arbeitgeber haftet für die korrekte Lohnabrechnung. Er wird bei seiner nächsten Lohnsteueraußenprüfung eine böse Überraschung erleben, wenn ihm der Betriebsprüfer diese Praxis streicht und er bei sämtlichen Zahlungen eine Nachversteuerung sowie eine Nachzahlung der Sozialbeiträge leisten muss.
Da mein AG haftet muss er auch meinen Anteil der Nachversteuerung und Nachzahlung der Sozialbeiträge zahlen, oder?
Der Betrag von 44 € ist auf eine Sachleistung bezogen. Da darf Ihnen KEIN Bargeld zur Verfügung gestellt werden.
Das Aufladen einer Tankkarte wäre zulässig, aber die Überweisung des Betrags auf Ihr Girokonto ist steuerschädlich.
Wo finde ich dazu noch mehr Info? Ein befreundeter Steuerberater einer Arbeitskollegin behauptet eine Quittung würde reichen. Gibt es da einen offiziellen Text?
Und, ich wohne im Grenzgebiet zu Österreich. Muss ich für die 44 Euro in Deutschland tanken oder geht auch da günstigere Österreich?
Wie ist es mit Tanken im Ausland? Wenn ich einen österreichischen Tankgutschein bekommen würde wäre das ok? Eigentlich spricht ja nichts dagegen, oder?
Vielen Dank für eure Mühe!