Beiträge von Joey

    Hallo zusammen,


    ich habe nun heute auch das "Standard-Schreiben" der Targobank erhalten, in dem Sie zum einen darauf hinweisen, daß die Entscheidung des BGHS nicht unbedingt auf die Targobank übertragbar seien, zum anderen sie aber aus "Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspfllicht" nicht verjährte Bearbeitungsgebühren erstatten, die Prüfung und Abwicklung wegen der erhöhten Zahl von "Anfragen" akuell einige Zeit dauert und ich keine weiteren Maßnahmen ergreifen bräuchte um etwaige Verjährung zu verhindern.


    Was mache ich denn jetzt? Ich habe natürlich hier gelesen, daß die Targobank gegenüber Finanztip auf die Einrrede der Verjährung verzichtet hat aber kann ich mich da wirklich drauf verlassen?


    Liebe Grüße


    Joey


    In zwei Wochen ist der 22.12.2014.Tätig werden kannst du erst am 23.12 da du den 22 ja noch abwarten mußt.Einen Anwalt wirst du dann nicht mehr bekommen.Und da dieses Jahr nach den Feiertagen sofort das Wochenende kommt wage ich auch zu bezweiflen das der OM rechtzeitig tätig wird,wenn er überhaupt da ist.


    Ja, das ist natürlich auch meine Befürchtung aber was soll ich tun? Das einzige, was mir hier wohl bleiben wird wäre das Mahnverfahren direkt nach dem 22.12.2014 einzuleiten (wobei es hierbei noch ein Problem gibt - wir sind nämlich vom 20. bis 27.12.14 im Urlaub, so daß ich frühestens am 29.12.2014 das Mahnverfahren online einleiten könnte.


    Ansonsten wüsste ich auch nicht, was ich tun sollte - daß der OM zwischen den Feiertagen aktiv wird, kann ich mir auch nicht vorstellen.

    Hallo zusammen,


    auch ich bin neu hier und habe erst gestern von der Bearbeitungsgebühr erfahren.


    Ich habe natürlich sofort in unseren Ordner geschaut und gesehen, daß wir bei unseren beiden Krediten, die wir 2008 und 2011 (da wurde der von 2008 aufgestockt) beides Mal über 500,- € Bearbeitungsgebühr gezahlt haben.


    Jetzt drängt bei uns natürlich die Zeit - die beiden Schreiben an die Targobank habe ich bereits fertig und werde sie gleich noch per Fax vorab und dann per Einschreiben/Rückschein an die Targobank schicken.


    Als Frist habe ich den 29.12.2014 gesetzt - allerdings fürchte ich, daß das schon zu knapp ist. Denn sollte die Targobank bis zu dem Tag nicht gezahlt/reagiert haben (wenn ich mir die Beiträge hier durchlese, scheint die Targobank ja in vielen Fällen Zeit schinden zu wollen) haben wir ja kaum eine Chance, noch einen Ombudsmann/das Mahnverfahren einzuleiten.


    Was mache ich denn jetzt am besten? Kann ich die Frist einfach auf zwei Wochen verkürzen, so daß wir hier etwas mehr Zeit haben zu reagieren, falls wir nichts von der Targobank hören?


    Über eine Antwort wäre ich wirklich sehr dankbar.


    Liebe Grüße


    Joey