Hallo zusammen,
ich habe nun heute auch das "Standard-Schreiben" der Targobank erhalten, in dem Sie zum einen darauf hinweisen, daß die Entscheidung des BGHS nicht unbedingt auf die Targobank übertragbar seien, zum anderen sie aber aus "Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspfllicht" nicht verjährte Bearbeitungsgebühren erstatten, die Prüfung und Abwicklung wegen der erhöhten Zahl von "Anfragen" akuell einige Zeit dauert und ich keine weiteren Maßnahmen ergreifen bräuchte um etwaige Verjährung zu verhindern.
Was mache ich denn jetzt? Ich habe natürlich hier gelesen, daß die Targobank gegenüber Finanztip auf die Einrrede der Verjährung verzichtet hat aber kann ich mich da wirklich drauf verlassen?
Liebe Grüße
Joey