Beiträge von dieter-franz

    Hallo zusammen,


    wir erwarten im September diesen Jahres unser erstes Kind. Meine Frau arbeitet ihm öffentlichen Dienst und hat im letzten Jahr ca. 62.000 Euro verdient. Mein Gehalt liegt bei ca. 72.000 Euro. Wir sind verheiratet und beide in Steuerklasse 4.

    Meine Frau wird ab September ein Jahr Elternzeit beantragen. Jetzt hätte ich folgende Fragen.

    - Müssen wir bei den Steuerklassen etwas ändern damit meine Frau den Höchstsatz Elterngeld von 1800 Euro monatlich bekommt? Eigentlich sollten doch die 62.000 Euro ausreichend, um den Höchstsatz zubekommen? D.h. wir könnten die Steuerklasse auf 4 belassen?!

    - Macht es Sinn die Steuerklassen zu ändern, wenn meine Frau in Elternzeit ist? Oder ist Steuerklasse 4 hier auch weiterhin sinnvoll? Ich könnte die Steuerklasse theoretisch abändern, sodass ich mehr raus hätte. Aber vermutlich müsste ich dann später auch etwas nachzahlen?!


    Über eine kurze Einschätzung würde ich mich sehr freuen.


    Danke und viele Grüße

    Guten Tag,


    zur Zeit versuche ich zu prüfen, ob meine Lebensversicherung mir in Zukunft überhaupt noch Rendite liefert. Dazu habe ich mir einige Infos von der allianz zukommen lassen. Leider habe ich nicht alle Infos erhalten, die ich für den Finanztip Rendite Rechner benötige. Ich habe die Daten trotzdem in den Rechner eingegeben und bei mir ist eine gute Rendite herausgekommen. Trotzdem bin ich mir nicht sicher, ob ich wirklich alles richtig eingegeben habe. Kann man bei folgenden Daten von einer guten Lebensversicherung sprechen...


    Stand 25.2.2018
    - monatl. Beitrag 34,95
    - Beitragsdynamik AVHB
    - Versicherungsbeginn 1.12.2004
    - Versicherungsende 30.11.2047
    - Rechnungszins 2,75%
    - Todesfallleistung aktuell 19.898,58
    - Rückkaufswert gesamt 4.045,70 €
    - garantierter Wert ohne Dynamik 21.436,00EUR
    - zum ablauf nicht garantierter Wert 28.184,66
    - künftige Überschussbeteiligung 6.748,66EUR
    - davon Schlussüberschussanteil
    zum Ablauf 1.776,22€
    - davon Sockelbeteiligung an Bewertungsreserven zum Ablauf 1.059,95EUR
    - voraussichtliche Ablaufleistung gesamt 28.184,66 €


    Die Daten sind Stand von vor einem Jahr ca.
    Würde mich sehr freuen, wenn mir einer mitteilen könnte, ob sich diese Lebensversicherung noch lohnt.


    VIele Grüße

    Guten Tag,


    ich habe aktuell folgendes Verständnisproblem. Ich erhalte jedes Jahr von meiner Versicherung ein Schreiben in der ein Garantiertes Kapital beziffert ist. Mir ist allerdings noch nicht ganz klar, auf welcher Grundlage dieses errechnet wird.


    Folgendes Beispiel:


    Versicherte Leistung aus Altersvorsorge
    - Einmaliges Garantiekapital 16.000 Euro
    - Garantierte Leistung aus Überschussbeteiligung 1.700 Euro
    - Garantiertes Kapital Gesamt 17.700 Euro


    Meine Einzahlungen weisen eine Dynamik von 5 % pro Jahr auf.
    Laufzeit 40 Jahre.


    Folgendes ist bisher eingezahlt worden (jeweils 5% Dynamik pro Jahr)


    2010: 1.000 Euro
    2011: 1.050 Euro
    2012: 1.102 Euro
    2013: 1.157 Euro
    2014: 1.215 Euro
    2015: 1.276 Euro
    usw…


    Basiert das oben angegeben Garantiekapital auf Grundlage einer 5% Erhöhung bis 2050 (40 Jahre Laufzeit), also 2016: 1.340 Euro, 2017: 1.407 Euro … 2050: x Euro.


    Oder basiert das oben angegeben Garantiekapital auf Grundlage von keiner Erhöhung bis 2050 (40 Jahre Laufzeit), also 2016: 1276 Euro, 2017: 1276 Euro … 2050: 1276 Euro?


    Viele Grüße

    Guten Tag,


    ich habe eine Rentenversicherung mit BU und würden nun gerne über den Rechner LV Kündigung ermitteln, inwieweit es noch sinnvoll ist meine Rentenversicherung laufen zu lassen. Dabei sind mir eigene Begrifflichkeit im Fragebogen unklar.


    Da ich einen Komibvertrag aus Rentenversicherung und BU habe, darf ich wahrscheinlich nur den Betrag der in die Rentenversicherung läuft berücksichtigen? Korrekt?


    Nun zu den Begrifflichkeiten:


    - Todesfallleistung: in meinen Vertrag steht ... Todesfallleistung Einmaliges Garantiekapital in Höhe der 5-fachen jährlichen garantierte Rente. Diese erhöht sich aber jedes Jahr? Muss ich dort den aktuellen Wert dann nehmen?


    - Garantierte Wert: Handelt es sich hier um den aktuellen Rückkaufswert


    Viele Grüße