Hallo zusammen,
wir erwarten im September diesen Jahres unser erstes Kind. Meine Frau arbeitet ihm öffentlichen Dienst und hat im letzten Jahr ca. 62.000 Euro verdient. Mein Gehalt liegt bei ca. 72.000 Euro. Wir sind verheiratet und beide in Steuerklasse 4.
Meine Frau wird ab September ein Jahr Elternzeit beantragen. Jetzt hätte ich folgende Fragen.
- Müssen wir bei den Steuerklassen etwas ändern damit meine Frau den Höchstsatz Elterngeld von 1800 Euro monatlich bekommt? Eigentlich sollten doch die 62.000 Euro ausreichend, um den Höchstsatz zubekommen? D.h. wir könnten die Steuerklasse auf 4 belassen?!
- Macht es Sinn die Steuerklassen zu ändern, wenn meine Frau in Elternzeit ist? Oder ist Steuerklasse 4 hier auch weiterhin sinnvoll? Ich könnte die Steuerklasse theoretisch abändern, sodass ich mehr raus hätte. Aber vermutlich müsste ich dann später auch etwas nachzahlen?!
Über eine kurze Einschätzung würde ich mich sehr freuen.
Danke und viele Grüße