Beiträge von maaslaender

    Hallo zusammen,


    ich habe bereits vor ca. 1 Jahr bei der "Bank des Volkes" 8) in Kevelaer (Niederrhein-Kreis Kleve) eine Gebührenrückforderung geltend gemacht. Die Damen und Herren dort inkl. der eigenen Rechtsabteilung haben meine fundierten Argumente mit allen nur denkbaren Varianten torpediert. Ich habe nicht lockergelassen und letztendlich hat diese Bank aus "Kulanz" 100 Euro erstattet, im übrigen seien meine Forderungen unbegründet bzw. verjährt! Als Bonus wurde mir zeitgleich das Girokonto gekündigt und im übrigen wünsche man trotz 30jähriger "Banktreue" künftig keine geschäftlichen Beziehungen mehr! Nachdem nun im Oktober der BGH endgültig zugunsten der Verbraucher beschieden hat, habe ich erneut nachgehakt und auf Rückzahlung des Restbetrages inkl. einer Nutzungsentschädigung bestanden. Im ersten Schreiben hieß es, man würde prüfen und dann auf die Sache zurückkommen, dass könne aber dauern! Nachdem ich dem widersprochen habe, kam die Mitteilung das sämtliche zustehenden Ansprüche abgegolten seien. Auf eine Nutzungsentschädigung ging man erst gar nicht ein. Die besagte Bank wirbt mit dem Slogan..."Wir machen den Weg frei"...kann man wohl unterschiedlich interpretieren!


    Ich finde das solche Vorfälle möglichst breit bekannt gemacht werden müssen...daher dieser Eintrag. :thumbsup: Ombudsmann und Co prüfen zwar wenn man diese beteiligt, aber wirkliche Hilfe ist von dort nicht zu erwarten...kein Wunder wenn man weiß wer dort agiert und woher die Finanzen kommen...

    Liebe Communitiy,


    ich bin eigentlich kein Freund von Communitys usw., aber ich habe hier eine Sache, die sicherlich viele Leser ansprechen wird.
    Bereits vor gut 1 Jahr habe ich erstmals bei einem bekannten Kreditinstitut in Kevelaer eine Rückforderung von Kontoführungs- und Bearbeitungsgebühren geltend gemacht. Die besagte Bank nennt sich "Bank des Volkes" und wirbt mit dem Slogan "Wir machen den Weg frei". Zunächst hat man eine Rückerstattung gänzlich abgelehnt, weil die Rechtsprechung hierzu unklar sei, zudem bereits verjährt. Es kamen immer wieder neue Argumente. Letztendlich hat man mir ganze 24 Euro gutgeschrieben. Ich habe seinerzeit nicht lockergelassen und die Bank immer wieder angeschrieben. Letztendlich wurden 100 Euro aus Kulanz erstattet. Mit gleichem Schreiben wurde mir aber nach mehr als 30 Jahren das Girokonto gekündigt! Sämtliche Immobilienkredite welche ebenfalls bei dieser Bank liefen, würden nach deren Zinsbindung nicht mehr verlängert. Ein weitere Zusammenarbeit sei nicht mehr gewünscht!


    Nachdem nun im Oktober 2014 der BGH endgültig klare Worte gesprochen hat, habe ich mich erneut unter Berufung auf diesen Richterspruch an die besagte Bank gewendet. Antwort: Man müsse die Sache zunächst prüfen, dass würde aber Wochen dauern. Ich habe einen Fachanwalt konsultiert. Da die Rechtsschutzversicherung wegen Vorvertraglichkeit nicht eintreten wollte und die Anwaltskosten in keinem Verhältnis zur noch zu erwartenden Rückerstattung stehen, habe ich letztendlich die Sache auf sich beruhen lassen.


    Gleichwohl möchte ich mit diesen Zeilen der Allgemeinheit aufzeigen, wie Banken mit langjährigen Kunden umgehen, wenn diese ihre Rechte einfordern.


    :thumbup: