Beiträge von Walter ohne 'h'

    vielen Dank für Ihre Beiträge:
    Kater.Ka - in der Tat ähnelt sich das Problem. Eben auch wenn man jeglicheBesonderheiten die für jeden Vertrag bestehen mögen außer Acht lässt, bleibt esfür mich unverständlich, dass es rechtlich zulässig sein soll, dass Versichererüber Jahre und Jahrzehnte Gelder im z.T. beträchtlicher Höhe einnehmen oderzumindest verwalten ohne - zumindest bei Beendigung des Vertrages - einennachvollziehbaren Versicherungsverlauf vorlegen zu müssen.
    Immerhin ist diese Art Versicherung ja auch eine Art Kapitalanlage mit einem relativgeringem Versicherungsschutz, den man bestenfalls (und auch das ist ja imInteresse des Versicherers) gar nicht in Anspruch nimmt.
    Abgesehen davon, dass zum damaligen Zeitpunkt diese Option für mich noch garnicht stand, wenn ich einen Fondssparplan bei einer Direktbank abschließe, seheich Tag genau was mit dem Geld passiert (oder nicht) und ich habe konkreteNachweise und Abrechnungen. Oder ich kann diese verlangen.
    Die Fondsgebundene LV ist da nichts anderes, nur eben mit einemVersicherungsschutz, den ich heute bei Bedarf auch anders gestalten würde.
    Ich kann einfach nicht glauben, dass der Gesetzgeber dem Einen (Banker) Regelnauferlegt, die für den Anderen (Versicherer), der ein ähnliches Geschäftsmodellbetreibt, nicht gelten soll.
    Vielleicht weiß ja doch noch jemand etwas mehr oder kann fachmännisch/-fraulichRat geben.
    Philip Wenzel – Sie haben sicher recht, dass Versicherer nicht ohne weiteresAuskünfte dieser Art – ich sage dazu – geben wollen. Ich glaube einfach nicht,dass Versicherer oder wer auch immer Geld in diesen Größenordnungen für seinKerngeschäft verwaltet und betreibt, nicht aussagefähig sein soll.
    Das hieße einerseits die verwalten das Vermögen ihrer Kunden im Blindflug undwarten mal was hinten rauskommt =) oder lesenBilanzen und Geschäftsberichte aus dem Kaffeesatz.
    Mal ohne Spaß – ein Unternehmen/Versicherer wie z.B. die WWK ist mit Sicherheitin der Lage Versicherungsverläufe detailliert darzustellen – schon weil sie dasfür eigene Zwecke brauchen. Es gibt meines Wissens Fälle in denen Versichererletztendlich, wenn auch widerwillig, der Forderung nachkommen mussten.
    Mir fehlen eben nur die gesetzlichen Ansätze/Bestimmungen um diese auch zubemühen.
    Das man dann Gefahr läuft, dass man ein verklausuliertes Zahlenwerk vorgelegtbekommt, ist zwar das Risiko in der Sache – aber immerhin mehr als 1993 Startmit fünf Werten und 2017 den Endstand in fünf Werten und dazwischen außer denjährlichen drei Eckwerten die berühmte Blackbox.

    1993 habe ich eine Fondsgebundene LV bei der WWK abgeschlossen. Dieser Vertrag wurde 1995 auf anraten des damaligen Vermittlers ‚modifiziert‘ – was nichts anders hieß, das Ganze technisch auf „0“ gesetzt und nochmals volle Gebühren. Damals war mir das nicht klar und natürlich hat der Vermittler das auch nicht wirklich erwähnt.
    Als mir das – leider deutlich später – klar wurde und auch andere Umstände dafür sprachen, habe ich diesen Vertrag beitragsfrei gestellt und bis zur Fälligkeit 2017 laufen lassen.
    Im Verlauf des Vertrages erhielt ich den jährlichen Status mit Angaben zu


    - Erworbene Fondanteile
    - Rücknahmepreis pro Anteil
    - Wert der erworbenen Fondanteile


    Sowie die technischen Vertragsinhalte wie Versicherte Person/Fonds/Ablaufdatum etc.


    Zur Fälligkeit 2017 wurde der Wert der Fondsanteile ausgezahlt und als Abrechnung erhielt ich eine pauschale Übersicht über


    Preis des Fonds je Anteil
    Fondssaldo zum Ablauftermin
    Ablaufleistung
    Ratierlicher Überschuss (aus 2017)
    Anzahl der Anteile


    Ansonsten bleibt der Verlauf der Versicherung und eine entsprechende Verlaufsübersicht im Dunkeln. Diese habe ich angefordert, da ich der Meinung bin, dass nach Ablauf einer Versicherung die entsprechende Entwicklung auch nachvollziehbar dargestellt werden muss.
    Ich habe somit bei der WWK angefordert mir einen umfassenden, detaillierten,prüf- und nachvollziehbaren Versicherungsverlauf - aus dem die Entwicklung der Versicherung, alle Kosten sowie verrechnete Überschussbeteiligung seit 1993 hervorgehen – vorzulegen.


    Das verweigert die WWK mit einem Zweizeiler, dass die Abrechnung sowie Wertermittlung nach den gesetzlichen Vorgaben erstellt wurde und man eine detaillierte Kostenaufstellung nicht zusenden kann.
    Nach durchaus hartnäckiger, weiter Forderungen zur Vorlage entsprechender Unterlagen, erhielt ich jetzt(wörtlich) „als Beispiel eine Aufstellung der Kosten und Erträge sowie Überschüsse des letzten Versicherungsjahres“. Diese Übersicht eine solche zu nennen ist schon gewagt, noch hat sie den geringsten Aussagewert.
    Da ich privat seit über 10 Jahren in den gleichen Fonds investiere und hier ganz andere Erträge erziele und es nach meiner Einschätzung schon Kosten in beachtlicher Größe bedarf um einen beitragsfrei gestellten Versicherungsvertrag zu belasten – bin ich ob der vehementen Weigerung der WWK inzwischen skeptisch ob die Abrechnung stimmt .


    Da ich mir zum einen nicht vorstellen kann, dass es üblich und legitim sowie vom Gesetzgeber gestützt ist, dass man eine Geldanlage – und sei es eine Fondsgebundene LV – über einen Zeitraum von 25 Jahren mit fünf Eckwerten abrechnet, habe ich diesbezüglich Quellen rechtlicher Grundlagen recherchiert, die eine angemessene Darstellung einer solchen Abrechnung festlegen und stützen.Bin aber leider nicht fündig geworden.


    Ich hoffe mir kann hier jemand mit einem oder mehreren Hinweisen helfen.
    Ist meine Erwartung auf eine entsprechende Abrechnung und Darstellung gerechtfertigt?
    und wenn
    In welchem Umfang ist eine Versicherungsgesellschaft zur Vorlage verpflichtetund
    auf welche rechtlichen Grundlagen und Regelungen kann ich mich gegenüber der WWK stützen.



    Vielen Dank vorab und
    beste Grüße
    Walter ohne 'h'

    Meine Erfahrungen sind da leider etwas andere.
    Ich habe 23 Jahre einen Dienstwagen unfallfrei gefahren und konnte leider den Schadenfreiheitsrabatt nicht mitnehmen.
    Bei der (sehr aufwendigen) Suche nach einer Versicherung erhielt ich ein Angebot der VHV, dass zwar nicht wirklich attraktiv war, dafür aber die 23 Jahre unfallfreies Fahren mit dem entsprechenden Schadensfreirabatt berücksichtigte. Die Überlegung ggf. später zu einer günstigeren Versicherung zu wechseln im Hinterkopf – Vertragsabschluss.
    Erst etwas später entdeckte ich im ganz Kleingedruckten (und zwar auf der Rückseite eines Formulars [unter Erläuterungen und Hinweise] mit dem mein ehemaliger Arbeitgeber die unfallfreie Fahrzeit bestätigt) – zudem blass gedruckt die Formulierung „Im Falle eines Versicherungswechsels erhält der Nachversicherer entgegen den Bestimmungen von … der AKB eine Bestätigung des Schadenfreiheitsrabattes, der sich ohne diese Sonderregelung ergeben hätte.“


    Damit entpuppt sich die Versicherung als Knebelvertrag – den zu kündigen dann so unattraktiv wird, dass man wohl oder übel in den sauren Apfel beißen muss.
    Verhandlung mit der Versicherung erfolglos und auch eine Anrufung des Versicherungsombudsmannes brachte mich nicht weiter. Auch er sah darin keinerlei Benachteiligung. Wenn sich durch einen Wechsel die konditionellen Rahmen verschlechtern würden (was ohne die Mitnahmemöglichkeit des SF unweigerlich die Folge wäre) – ist das dann eben persönliches Pech (zumindest kann man die Antwort dazu so zusammenfassen). Auch dass diese Formulierung auf einem Formular steht, dass mit keinem Hinweis Vertragsbestandteil geworden sein soll – betrachtet man dort nicht als unkorrekt oder zumindest bedenklich.

    Also nichts mit: „Übrigens: Nach einem Jahr können Sie wieder wechseln – und in der Regel auch die SF-Klasse komplett mitnehmen.“ (FT 1/2018)

    Sollte jemand über Hinweise und Möglichkeiten kennen, wie man dieses Dilemma lösen kann, bin ich für jeden Rat dankbar.