Beiträge von MultaMira

    Hallo,


    ich brüte gerade an der Ermittlung der ausschüttungsgleichen Erträge für den ausländischen thesaurierenden ETF mit ISIN IE00B4L5Y983: laut Bundesanzeiger gingen für diesen Fonds in 2017 zwei Geschäftsjahre zu Ende, nämlich zum 30.06.2017 und zum 31.12.2017.


    Wie in diesem Beitrag vorausgesehen gab es wohl wegen der Investmentsteuerreform ein "Rumpfgeschäftsjahr", das Ende 2017 beendet wurde.


    Heißt das, dass ich für diesen Fonds die ausschüttungsgleichen Erträge zweimal ermitteln, mit den zu den jeweiligen Geschäftsjahresenddaten gehaltenen Stückzahlen multiplizieren und dann addieren muss?


    Oder muss man lediglich die Erträge berücksichtigen, die im Bundesanzeiger für das Geschäftsjahr 1.7. -- 31.12.2017 ausgewiesen sind?

    Hallo,


    ich habe die Möglichkeit einen bisher kaum besparten Bausparvertrag meiner Mutter zu übernehmen. Für die Ansparung gibt es 2% Zinsen, weshalb ich mich mit dem Gedanken trage, diesen Vertrag zu besparen und im Falle der Zuteilung auf das Darlehen (>4% Zinsen) zu verzichten.


    Die Gebühren für den Vertrag wurden bereits gezahlt, da er aus einem anderen Vertrag, der bereits zugeteilt wurde, abgespalten wurde.



    Im Vertrag zur Erwerbung des BS-Vertrags muss ich angeben, ob ich die Bausparsumme zum Wohnungsbau verwende oder nicht. Ich weiß nicht recht, was ich hier angeben soll -- nunächst will ich nur die 2% Zinsen nutzen, unabhängig davon, ob ich damit etwas renoviere oder nicht. Das Darlehen will ich zu den Konditionen keinesfalls.


    Können mir Nachteile entstehen, wen ich hier eine falsche Angabe mache?



    Und: Ich habe gelesen, dass man beim Bausparen staatliche Förderung erhält, habe jedoch nicht verstanden, ob das in meiner Situation Sinn ergibt oder überhaupt möglich ist -- hat jemand eine Einschätzung dazu?


    Danke!