Beiträge von Buba

    kate: Was ist denn bei dir anders? Ich würde auch noch einen 5. Brief schreiben und fragen, warum sie bei manchen dem Widerspruch stattgeben und bei dir nicht, wonach sie das entscheiden, Thema Ungleichheit.
    Man braucht echt einen langen Atem...
    Und wenn Schlichtungsstelle nichts kostet würde ich auch das versuchen. Alles ausschöpfen, hast du eine Rechtsschutzversicherung? Die telefonische Beratung hat mir oft geholfen und mir gute Texte für Anschreiben diktiert.
    Gruß Buba

    Hallo Alicia, ich habe leider von deinem Eintrag keine Benachrichtigung erhalten. Sorry.


    Aber ich habe dazu auch nichts schriftliches gefunden. Da die Kontoauszüge nicht mit Einschreiben verschickt werden, muss die DeBeKa schon beweisen, dass ihre Post angekommen ist, was sie nicht kann. Sie haben die Änderung sicher absichtlich in dem "Zettelberg" versteckt, damit sie nicht gefunden und somit automatisch abgenickt wird. Wahrscheinlich nehmen sie dann lieber die wenigen Widersprüche bzgl. Zustellung in Kauf. Hätten sie die Änderung aber an alle mit Einschreiben verschickt, wäre ihr Gewinn wesentlich niedriger, da Einschreiben gründlicher gelesen werden.


    Mein Tip an alle...nicht locker lassen. Wir haben mehrmals telefoniert und geschrieben und am Ende gewonnen.
    Und Zaunkönigin hat es auch so geschafft...Glückwunsch!!
    Was ihr machen müsst, könnt ihr oben nachlesen.


    Gruß Buba

    Hallo outi,


    leider erst jetzt deinen Eintrag gelesen.


    Wir haben Punkt 2 gar nicht groß erklärt...wir haben die vier Briefe erst im November erhalten...mehr nicht. Am Telefon wurde uns dann gesagt sie wären aber schon im Februar raus gegangen, wobei wir weiterhin gesagt haben, wir haben sie aber erst im November gekriegt...fertig. Sie können da wohl schlecht das Gegenteil beweisen, zumal wir auch die Wob-Anträge noch zuhause hatten.


    Ich würde aber auch immer Punkt 1 und 3 mit anführen, falls der Widerspruch nicht sofort Erfolg hat.


    Gruß Buba

    Hallo friesland78,


    ich wünsch dir viel Glück. Ich würde an deiner Stelle alle drei von mir oben genannten Punkte anführen und durchblicken lassen, dass du auch einen Anwalt nimmst. Und nicht gleich nach der ersten Antwort aufgeben. Falls du aber den Antrag auf Wohnungsbauprämie abgegeben hast (war auch mit in dem Paket mit der Ankündigung) kannst du kein "Eingangsdatum" danach nehmen. Berichte mal, was draus geworden ist.

    Hallo, ich wollte mal meine Erfahrungen mit der Debeka hier teilen, Wir gehörten nämlich auch zu den "Dummen", die die Ankündigung der Servicepauschale bis Mitte Dezember komplett übersehen haben. Und das, wo wir vier!! Bausparverträge bei der Debeka haben. ;(
    Wir haben trotzdem Widerspruch eingelegt. Wurde erwartungsgemäß zunächst abgelehnt. Erneuter Widerspruch mit folgenden Begründungen:
    1. Das Schreiben war in den Jahreskontoauszügen "versteckt". Das widerspricht den ABB, da dort steht, dass Änderungen "unter deutlicher Hervorhebung" angekündigt werden müssen.
    2. Das Schreiben war weder datiert noch als Einschreiben verschickt. Also kann die Debeka den genauen Zugang des Schreibens nicht belegen. (Wir haben gesagt, wir haben das komplette Schreiben erst im November erhalten)
    3. Die Belehrung über die Möglichkeit zu widersprechen ist falsch und somit nichtig. Dort steht nämlich, man müsse "schriftlich" widersprechen. Schriftlich hieße im Original unterschrieben mit normaler Post. Inzwischen reicht aber "Textform", also auch E-Mail, Fax oder sogar SMS. Somit hat die Debeka nicht vollumfänglich über die Möglichkeiten des Widerspruchs informiert und die 2-monatige Frist ist nicht angelaufen.
    Wir haben gleich angekündigt, dass wir es bei Ablehnung nicht darauf beruhen lassen würden und weitere rechtliche Schritte einleiten.
    Antwort der Debeka: Nach erneuter Prüfung wird dem Widerspruch gefolgt und alle Konten ohne Servicepauschale weitergeführt. Als Grund gehen Sie aber nur auf Punkt 2 ein (Kein Nachweis über Zugang möglich), was ich aber nicht glaube. Ich denke, entscheidend war der Punkt 3 (falsche Belehrung). Ich kenne das aus der öffentlichen Verwaltung. Wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung fehlerhaft ist, ist die Frist nicht ein Monat, sondern ein Jahr.


    Gruß Buba