Beiträge von Geldvergelter

    Hallo zusammen,


    danke für den Hinweis. Leider ist der Standardtext in der Software missverständlich: Die Software hat Probleme, große Bilder runterzuverkleinern auf die maximalen 192x192.
    In der Praxis bitte ich Euch, es mit Bildern von max. 1 MB zu versuchen, dann sollte es klappen. Bei der Größe der Profilbilder ist aber auch die Auflösung von 500KB völlig ausreichend. Müsstet Ihr also vorher mit einem beliebigen Bildbearbeitungsprogramm selbst verkleinern (zB Paint).

    Klappt! :D


    Danke!

    Die große Koalition plant je bekanntlich, die Abgeltungssteuer abzuschaffen - siehe:
    http://www.faz.net/aktuell/fin…fuer-sparer-15466404.html


    Allerdings habe ich seither nichts mehr von dem Thema gehört? Gibt es dazu einen neueren Sachstand, weiß man in etwa, ab wann der Wegfall der Abgeltungssteuer in Kraft treten soll?


    Im besagten Artikel der FAZ heißt es dazu:


    Und das, sobald das Ausland zuverlässig meldet, welche Kapitaleinnahmen Deutsche dort erzielt haben. Das dürfte spätestens in ein bis zwei Jahren der Fall sein.

    Weiß man dazu schon Neueres?


    Und noch eine Frage:
    Zu welchem Prozentsatz werden die Kapitaleinkünfte dann zu versteuern sein - ist dafür die "Durchschnittsbelastung" oder die "Grenzbelastung" (siehe: https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml ) maßgeblich?

    1. Ja, das reicht aus. (Übrigens muss der Name nicht lesbar sein.)


    2. Jein, immer ganz gleich aussehen muss sie nicht, aber schon gewisse Charakteristika haben.


    3. Eine Rechtsgrundlage für Unterschriften als solche gibt es nicht direkt. Die Problematik wird thematisiert unter § 126 BGB, der Regelung der Schriftform.
    Die Anforderungen an "wirksame" Unterschriften sind von der Rechtsprechung entwickelt worden.

    Nach meiner Erfahrung kann man fast bei allen Automaten kostenlos Geld abheben mit der Karte von ING Diba (und anderen Banken, die mit "ca. 58.000 Automaten in D" werben).


    Ich habe selbst noch keinen Automaten gefunden, bei dem es nicht geklappt hätte.


    In meinem Kollegenkreis gibt es zwei weitere Leute mit ING DiBa, davon hat wohl eine Kollegin einen Automaten in der Nähe ihres Wohntortes, wo sie Gebühren zahlen müsste.


    Das 200-Euro-Limit bei einigen Sparkassen ist mir noch nicht begegnet.

    In dem Artikel zu Girokonten werden deren Kosten anhand eines Beispielkunden errechnet. Ebenfalls wird angegeben, welche Tätigkeiten dieser pro Jahr macht (z. B. wie viele Abhebungen an Fremdautomaten).


    So weit, so gut - Problem ist nur: wenn bei meiner anvisierten Bank eine jährliche Kostenposition erscheint, erfahre ich nicht, wo diese herkommen!


    Lediglich die allgemeine Information, dass diese z. B. aus "Kontonebenkosten" stammen, bekomme ich.


    Für die nun entscheidende Frage, ob diese auch für mich persönlich relevant wären, muss ich scheinbar mit detektivischem Spürsinn das Leistungsverzeichnis der Bank mit den von Finanztip errechneten Kosten für den Beispielkunden abgleichen?!?


    ...oder habe ich etwas übersehen??

    Sind Sie da sicher??
    Auf der Internetseite der DKB steht:


    "Hinweis: Es ist möglich, dass Händler oder Geldautomatenbetreiber zusätzliche Entgelte für die Nutzung erheben. Darauf hat die DKB AG keinen Einfluss. Diese Entgelte erstattet die DKB AG nicht. An Geldautomaten wird die Höhe dieses Entgelts vor Auszahlung des Betrags angezeigt. (...)"


    ...das klingt für mich so, als würde es doch häufiger kostenpflichtig sein?


    Und damit auch deutlich häufiger als bei der ING DiBa (von der ich nur von einem einzigen Automaten gehört habe, bei dem Abhebungen etwas kosten - und das nach den Berichten mehrerer Kollegen, die dort ihr Konto haben).

    Ich suche gerade ein neues Girokonto.
    Es soll natürlich für alles Übliche keine Gebühren kosten und, das ist der Knackpunkt: an nahezu allen Bankautomaten soll die Abhebung kostenlos sein (mit Kreditkarte).


    Meines Wissens gibt es das derzeit nur bei der ING DiBa?


    ....bei allen anderen, insbesondere auch den Empfehlungen von Finanztip, gibt es bestenfalls ein mehr oder weniger großes Bankautomatennetz, aber zumindest die Gebühren des Bankautomatenstellers muss man dennoch zahlen...!?

    Vorab vielen Dank für die bisherigen Anworten!


    Jetzt muss ich aber doch noch einmal darauf zurück kommen, weil ich aus den Angaben in meinem Depot - vor dem Hintergrund der neuen Erkenntnisse - nicht schlau werde:


    Ich hatte kürzlich folgende Werte in meiner Steuerübersicht:
    Aktien-Verlusttopf: x €
    Abgeführte KeSt: y €


    Später habe ich Aktien mit Verlust verkauft.


    Ich gehe also davon aus, dass ich nunmehr einen Teil der Abeltungssteuer zurück bekommen müsste??


    Für die Transaktion habe ich aber "nur" den Kurswert mal Anzahl der Aktien -abzüglich 6,50 €*- bekommen.
    *(Bei der Differenz von 6,50 € handelt es sich vermutlich um die Transaktionsebühr von Onvista.)


    Nun wird in der Steuerübersicht angezeigt:
    Aktien-Verlusttopf: (x + 88,- €)
    Abgeführte KeSt: y € (sprich: unverändert)


    Nach meinem Verständnis muss ich 25% von 88,- € Verlust, also 22,- € erstattet bekommen.

    Allerdings ist mir nicht ersichtlich, wann/wo dies erfolgt sein sollte???

    Danke schonmal; was ich vergessen hatte zu erwähnen: mir ist bekannt, dass es verschiedenartige Verlust-/Gewinntöpfe gibt, "Aktien" und "Sonstige". Das ist in meinem Beispiel nicht der Punkt, da alle Gewinne/Verluste aus Aktiengeschäften stammen.


    Eigentlich lässt sich meine Frage ganz einfach mit folgendem Beispiel darstellen:


    1. Zunächst wird der Freibetrag durch Aktienverkaufsgewinne ausgeschöpft.


    2. Später wird durch weiteren Verkauf von Aktien ein Gewinn von 1.200 € realisiert.
    Dafür leitet die Bank direkt die 25% Steuer ans Finanzamt, also 300 €.


    3. Anschließend wird durch Aktienverkauf ein Verlust von 400 € realisiert.


    Frage:
    Da nun nur noch 800 € Gewinn verbleiben, müsste doch ein Teil der gezahlten Steuern (nämlich 25% vom Verlust 400 €, also 100 €) erstattet werden??


    (Zumindest, wenn Verluste nicht ausschließlich für die Zukunft berücksichtigt werden?!)

    Hallo zusammen,


    ich habe doch noch mal eine Frage zum Thema Verlusttopf, und wie er be-/verrechnet wird. Um es direkt an einem Beispiel zu verdeutlichen:


    Im Depot wird angezeigt:
    - Ausgeschöpfter Freibetrag: 1.602 €
    - abgeführte KeSt: 300 €
    - Verlusttopf: 320 €


    Was ich nun wissen will ist, wie viel Verluste ich noch machen muss, bis ich im Freibetrag wieder Luft habe?!
    (Oder werden die Verluste womöglich erst nächstes Jahr "gutgeschrieben"??)


    Was mir in der Übersicht fehlt, ist die Angabe, über welchen Betrag (nämlich der Gewinn, der den Freibetrag übersteigt) ich Steuern gezahlt habe.
    ...immerhin kann man das selbst ausrechnen: KeSt-Betrag * 4 (weil der KeSt-Betrag 25% des besteuerten Betrages ist).


    Soweit richtig (?), dann wären das in dem Beispiel 300 € * 4 = 1.200 € besteuerter Gewinn?!


    Heißt dass, sobald ich einen Verlust von min. 1.201 € realisiere, habe ich wieder einen Teil des Freibetrages zur Verfügung??


    ...ich hoffe, meine Gedankengänge sind verständlich :D

    ja, danke!


    Dann beantworte ich die Frage für mich mal so:
    REIN computerbasiert ist nur Xetra,
    die anderen Börsen in Deutschland (einschl. Frankfurt) sind "halb computerbasiert", weil die Orders zwar vom Computer gegenübergestellt werden, jedoch haben da auch noch Menschen irgendwie ihre Hände im Spiel.


    ....letzteres hätte ich in der Tat nicht für möglich gehalten, da ich gedaht hätte, das sei viel zu teuer, um es rentabel gestalten zu können. Naja, sei's drum...

    Halli Community,


    ich habe mal wieder eine Anfängerfrage...


    Wenn man an einer Börse traden will, wählt man bekanntlich den jeweiligen Handelsplatz aus: bspw. Frankfurt, Xetra, etc.


    Xetra ist bekanntlich computergestützter Handel.


    Meine Frage:
    Alle anderen Handelsplätze etwa nicht??? ?(


    ....wenn ich eine Aktie für 23,50 Euro am Handelsplatz "Börse Frankfurt" kaufe, läuft dafür schließlich kein Anzugträger über's Parkett und sucht mir den passenden Verkäufer..! :huh:
    Und dies umso weniger, als dass seit 2011 dort ohnehin kein Parketthandel mehr stattfindet?!? :rolleyes:


    Offensichtlich ist da irgendwo ein Denkfehler/Missverständnis, dass ich noch beheben muss... X/


    Danke schon einmal!

    Hallo,
    ich benutze für Amazon Artikel folgenden Link


    https://reviewmeta.com


    Hilf mir weiter, vor allem bei zu gut bewerteten Artikeln.


    Ich benutze Metareview ebenfalls, zumindest bei manchen Artikeln (bspw. nicht, wenn ich sowas wie Druckerpapier kaufe...).


    Allerdings ist das Ergebnis allerdings fast immer so, dass die vermeintlich bereinigte Version nahezu das selbe Ergebnis bringt wie die ursprüngliche.

    Ich gehe mal davon aus, dass die "gesetzliche Frist" 4 Wochen beträgt (gucke es jetzt nicht selbst nach, dürfte aber passen...).


    Dann muss die Kündigung spätestens 4 Wochen vor dem 31.05. zugehen, also (4*7 Tage =) 28 Tage vorher, mithin nach Adam Riese am 03.05.


    ..alle Angaben ohnr Gewähr =P
    Im Zweifel machst Du auch nichts verkehrt, wenn Du einfach am 30.04. zum Ende Mai kündigst.