Guten Abend,
wir haben im Mai 2008 einen Darlehensvertrag mit der DKB geschlossen, der die gleiche Widerrufsbelehrung wie die im Kammergerichturteil vom 22.12.2014 hat.
Dieser Vertrag wurde im Oktober 2015 widerrufen. Seitdem stehen wir in Vergleichsverhandlungen mit der DKB, bisher noch ohne Anwalt. Um ein Klagerisiko
einschätzen zu können, wüsste ich gerne, ob ich grundsätzlich mit folgender, ganz überschlägiger Rückforderung richtig liege (Rechnung ist nur ein Beispiel zum besseren Verständnis):
Darlehenssumme: 184.000 Euro
Widerrufserklärung: 03.10.2015
Restschuld zu diesem Zeitpunkt: ca. 166.000 Euro
Darlehensrechner (verschiedene verwendet, Ergebnisse differieren etwas) "erklärt": ca. 140.000 Euro stehen der Bank unter Berücksichtigung des Widerrufs noch zu
Da die Darlehenszahlungen unter Vorbehalt monatlich weiter an die Bank gezahlt wurden, ergeben sich bis Darlehensende 32 x ca.1000 Euro.
Können diese auch zurückgefordert werden, so dass sich dann eine Rückforderungssumme von ca. 32.000 Euro + 26.000 Euro ergeben würden (etwaige
Nutzungen noch gar nicht mit einberechnet). Die Summe erscheint mir sehr hoch.
Hat jemand Erfahrungen, wie es mit der außergerichtlichen Rückforderung von Darlehensraten aussieht, die nach dem Widerruf gezahlt wurden?
Gab/Gibt es Anwälte, die hier Erfolg hatten oder sind die Erfolge doch eher etwas bescheidenerer Art?
Vielen Dank