Beiträge von Beatzekatze

    @'Referat Janders


    vielen Dank für die schnelle Antwort. Wie verhält es sich denn mit Zivildienst? Beginnt dort die Zeit schon zu laufen? Den Rentenbeginn bzw. die Antragsstellung bestimme ich doch selber, oder? Somit könnte ich doch theoretisch erst mit 72 den Antrag stellen und hätte dann ggf. noch Vorteile, oder sehe ich das falsch? Klar, bis dahin erhalte ich ja keine Rente. Damit könnte ich ggf. leben, da ich privat vorgesorgt habe.

    Hallo zusammen,


    lt. § 5 Abs. 1.11 SGB V, hat man die Möglichkeit in die KVdR zu kommen, wenn man in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu 90% in der GKV versichert war. Wer prüft diesen Vorgang? Ab wann beginnt der Zeitraum zu zählen? Kann ich den Zeitraum hinausziehen, wenn ich die Rente ggf. nicht mit 65 oder 67, sondern erst mit 69 beantrage?
    Wenn ich heute Mitte 40 bin, müsste ich die Zeit ja schon genau berechnen können.


    Euch allen noch einen schönen Sonntag!

    Hallo zusammen,


    in der Überschrift habe ich das Schlagwort "Unlauterer Wettbewerb" genannt und dieses mit einem Fragezeichen versehen. Denn ich würde mich über eine Einschätzung von den Profis hier sehr freuen.
    Und zwar geht es um folgenden Sachverhalt. Bei der WWK Versicherung hat ein langjähriger Vermittler seinen Handelsvertretervertrag mit dem Unternehmen gekündigt. Es gibt eine einzuhaltende Kündigungsfrist von 6 Monaten.
    Innerhalb der noch aktiven Zeit, wurden jetzt alle Kunden des Vermittlers angeschrieben, die einen KFZ Vertrag haben. Jeder KFZ Kunden des Vermittlers (egal wie lange er Kunde ist, egal ob er noch andere Verträge hat, egal wie eine Schadenqoute aussieht o.ä.) hat ein Schreiben erhalten. Dem Schreiben lag ein Tankgutschein in Höhe von 15 Euro bei. Ebenfalls wird den Kunden ein Rabatt von 20% auf Ihren KFZ Beitrag für 2020 in Aussicht gestellt. Wenn der Kunde im November die Rechnung erhält und sich dann telefonisch oder per Mail an die Zentrale wendet, erhält er die 20% (Treuebonus) und eine neue korrigierte Rechnung.



    Natürlich kann ich die Intuition des Unternehmens verstehen. Man hat Sorge, dass Kunden den Vertrag kündigen und nun möchte man mit einer solchen Aktion den Bestand "absichern".


    Die Frage die sich jedoch hieraus ergibt, ist die Frage inwieweit so etwas zulässig ist. Denn nur genau diese Kunden haben das Schreiben und somit Rabatt erhalten. Alle anderen Kunden des Unternehmens haben kein Schreiben erhalten. Ich meine mich daran zu erinnern, dass eine Rabattvergabe an objektiven Merkmalen geknüpft sein muss. Z.b. Kunden, die in den letzten 5 Jahren keinen Schaden hatten oder ähnliches. Hier wird jedoch mit einer Art Gießkanne über alle Kunden in dem Bestand der Rabatt vergeben.


    Mal davon abgesehen, dass dieses Vorgehen auch zu Problemen im Alltag führt. Denn wenn Kuden aus einem anderen Bestand erfahren, dass sie keine 20% erhalten, werden diese bestimmt nicht erfreut sein.


    Wie schätzt ihr den Sachverhalt ein?

    Mich würde mal interessieren, ob ein Kind in der Familienversicherung in der Privathaftpflichtversicherung weiterhin versichert ist, wenn das Kind im Anschluss an das Studium noch ein Volontariat macht. Das Kind befindet sich noch in der Erstausbildung und hat zwischendurch nicht gearbeitet oder den Ausbildungsweg unterbrochen.


    Mir ist klar, dass das die Versicherung grundsätzlich selber und individuell festlegen kann, bis wann Kinder weiter versichert sind. Dennoch würde es mir um eine grundsätzliche bzw. im Allgemeinen Regelung gehen. Wie wird das üblicherweise gehandhabt?


    Vielen Dank schon vorab!