Beiträge von Anika S.

    Unsere Energie-Expertin hat sich das Ganze angesehen. Die Antwort ist:


    Das geht leider nicht, dass Sie einen Energieliefervertrag übernehmen oder erben. Der Vertrag ist personengebunden. Verstirbt der Vertragspartner, ist nicht nur der Stromliefervertrag beendet sondern auch der Netznutzungsvertrag mit dem Netzbetreiber. Der Netzanschluss muss einer neuen Person zugeordnet werden. Für diese neue Person kann der Stromlieferant dann einen neuen Nutzungsvertrag mit dem Netzbetreiber schließen und anschließend einen neuen Liefervertrag mit dem neuen Nutzer des Netzanschlusses, in Ihrem Fall dann mit Ihnen. Kurzum: Die BEV hat sich korrekt verhalten.


    Änderungen bei der Zuordnung von Nutzern zu Netzanschlüssen sind bis zu sechs Wochen rückwirkend möglich. Daher ist auch die rückwirkende Kündigung durch die BEV rechtens.


    Stirbt der bisherige Vertragsnehmer und erlischt damit der bisherige Liefervertrag, fallen Sie nicht direkt in die Grundversorgung, sondern in die Ersatzversorgung. Die Tarife dort sind die gleichen wie in der Grundversorgung, aber es gibt keine Kündigungsfrist. Sie können sofort einen anderen Lieferanten beauftragen. Je nachdem, wie schnell er den Netznutzungsvertrag geschlossen hat, kann er die Belieferung aufnehmen. Das sollte maximal 4 Tage dauern.



    Sie stecken durch die rückwirkende Kündigung nun schon seit 15. Oktober in der Ersatzversorgung. Die Frist von sechs Wochen gilt aber auch für den Abschluss eines neuen Liefervertrags. Das heißt: Versuchen Sie einen neuen Liefervertrag mit Lieferbeginn zum 5. November zu vereinbaren. Die seither verbrauchte Energie wird dann dem neu gewählten Lieferanten zugerechnet.


    Viele Grüße
    Anika

    Hallo @NiceToKnow,


    Willkommen in der Community. :) Ich frage gleich mal direkt: Warum möchtest du für dein Kind einen Bausparvertrag abschließen? Das ist nämlich nicht immer sinnvoll. Wir haben dazu gerade ein Video gemacht. Wenn du magst, schau es dir mal an.


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    Viele Grüße
    Anika

    Hallo Oliver,


    hmmmmm... Immerhin hat Flatex zugegeben, dass das ganze Chaos durch einen Systemfehler bei ihnen entstanden ist. Konkret kann ich dir da auch leider nicht weiterhelfen. Einziger Tipp: Ruf bei Flatex an und nerv die da solange, bis du es verstanden hast bzw. geklärt ist, was du bezahlen musst oder nicht. Es kann ja nicht sein, dass die ein Durcheinander verursachen und du der Leidtragende bist. So würde ich es auf jeden Fall machen.


    LG Anika S.

    Hi liebe Community,


    ich habe gerade in den Online-Nachrichten gelesen: Fast die Hälfte aller Grundversorger erhöhen die Strom- und Gaspreise im kommenden Jahr. Ist Eurer Anbieter auch dabei? Wie geht Ihr damit um? Schreibt uns Eure Erfahrungen. Wir sind gespannt!


    LG Anika S.

    Hi @Magge,


    ich habe deinen Beitrag bereits verschoben, weil er besser in dieses Unterforum passt. Schreib uns doch bitte genauer, was du wissen möchtest. Hier in der Community gibt es viele sehr gut informierte Mitglieder, die dir dann sicherlich helfen können, wie z. B. @Oekonom.


    Viele Grüße
    Anika S.

    Guten Morgen @Plueschpups,


    puh, schwierige Frage - auch für uns. Das Sozialrecht ist sehr komplex. Mit diesem speziellen Thema haben wir uns noch nicht befasst. Aber vielleicht hatte ja jemand anderes aus der Community ein ähnliches Problem und kann helfen. Würde mich auch interessieren. ;)


    Wenn du oben in der Suchfunktion "Wohngeld" eingibst, bekommst du andere Posts zu dem Thema angezeigt. Dein spezielles Thema habe ich dort nicht gefunden, aber möglicherweise helfen dir die Antworten trotzdem schon mal ein wenig weiter.



    LG Anika

    Hallo liebe Community,


    zur Info: Ich bin jetzt auch wieder am Start- :) Also führen Saidi und ich das Forum hier jetzt gemeinsam. Freu mich auf Euch!


    LG Anika

    Hi zusammen!


    Ich habe mal unsere Energie-Expertin Ines gefragt und soll Euch Folgendes ausrichten:


    Hallo tzop und ir.melin,
    1. Die BEV verrechnet Guthaben/Nachzahlungen nicht mit dem Neukundenbonus. Dass sie das nicht machen, ist deren Geschäftspolitik. Es wäre natürlich auch möglich, die Beträge zu verrechnen.
    2. Wann der Neukundenbonus gezahlt wird, ist nicht exakt definiert. Die BEV nennt dafür keine Frist. Uns sind Kunden bekannt, denen der Bonus nach 3 Wochen gezahlt wird, andere warten 3 Monate. Grundsätzlich ist das Unternehmen laut Vertrag aber verpflichtet, den Bonus zu zahlen. Wenn das Unternehmen auf eine Zahlungsmahnung nicht reagiert, kann der Kunde die Schlichtungsstelle Energie anrufen. Diese kann ein Schlichtungsverfahren einleiten.
    3. Guthaben sind grundsätzlich unverzüglich auszuzahlen. Guthaben sind die Beträge, die die entstandenen Kosten übersteigen. Auch der 12. Abschlag ist ein Guthaben, auch wenn er auf der Abrechnung nicht unter den gezahlten Leistungen aufgeführt wird. Wenn der Versorger einer Zahlungsaufforderung nicht nachkommt, kann sich der Kunde wieder an die Schlichtungsstelle Energie wenden oder einen Mahnbescheid bei Gericht beantragen.


    Habt Ihr noch weitere Fragen?


    LG Anika S.

    Hallo zusammen,


    erst einmal sorry, dass Ihr so lange nichts von mir gehört habt. Ich hatte einen Unfall und war längere Zeit nicht im Office. Was Zahlen bzgl. Finanztip angeht, so kann ich Euch versichern, dass es uns gut geht, es uns weiterhin geben wird und dass wir Neues in der Pipeline haben. Falls das hier ein Anlass zur Sorge sein sollte.
    Sicherlich leidet das Forum gerade unter dem Sommer und der WM. Wir sehen das auch an der Website. Die Besucher sind zur Zeit einfach insgesamt weniger. Aus meiner Berufserfahrung kann ich sagen, dass viele Medien unterm Sommerloch leiden. Das einfach so und wiederholt sich jedes Jahr aufs Neue... :( Aber es wird auch wieder bergauf gehen.


    Habt Ihr noch spezielle Fragen? Dann immer her damit.


    LG Anika S.