Beiträge von Early

    Ich kenne es so:


    Der Zustellnachweis per Einschreiben wird von den Gerichten anerkannt, denn das Schreiben
    ist mit dem Einwurf in den Briefkasten im Bereich des Adressaten
    angelangt. Macht er seine Post nicht auf, ist das sein Problem - mit
    allen Folgen, die sich daraus ergeben.


    So kenne ich das auch, es gilt das Datum der Zustellung ins Postfach und nicht das Datum wenn die Post abgeholt bzw geöffnet wird.

    Habe auch ein Schreiben an die Santander versandt und ihnen eine Frist bis zum 15.12. gesetzt. Habe am 06.12. Antwort bekommen, also dieses Standardschreiben das hier auch schon einige bekommen haben. Wenn ich nun nur die BG und nicht die Zinsen erhalte muss ich die Zinsen ja seperat einfordern. Nun ist meine Frage wann fordere ich diese denn zurück, das Ende des Jahres ist ja bald bzw wenn ich sie zurück fordere welche Frist sollte ich der Bank setzen. Falls sie mir die Zinsen nicht bis Ende des Jahres zurück zahlen, waäre meine Forderung dann ja verjährt,oder?? Vielen Dank im vorraus für euere HIlfe und Antworten.

    Habe auch ein Schreiben an die Santander versandt und ihnen eine Frist bis zum 15.12. gesetzt. Habe am 06.12. Antwort bekommen, also dieses Standardschreiben das hier auch schon einige bekommen haben. Wenn ich nun nur die BG und nicht die Zinsen erhalte muss ich die Zinsen ja seperat einfordern. Nun ist meine Frage wann fordere ich diese denn zurück, das Ende des Jahres ist ja bald bzw wenn ich sie zurück fordere welche Frist sollte ich der Bank setzen. Falls sie mir die Zinsen nicht bis Ende des Jahres zurück zahlen, waäre meine Forderung dann ja verjährt,oder?? Vielen Dank im vorraus für euere HIlfe und Antworten.