Beiträge von MariaH

    Hallo Steuerfüchse,


    folgende Situation: Ich bin seit September 2017 verheiratet und mache zum ersten Mal unsere Steuererklärung. 2017 waren wir noch automatisch in der Steuerklasse 4.


    Die Steuererklärung meines Mannes ist im Grunde kein Problem. Er hat 2017 etwas über 27.000 Euro brutto verdient, drei Monate lang hat er die Meisterschule in Vollzeit absolviert. Hier ist mir dank WISO aber erst mal alles klar.


    Ich hingegen bin noch Studentin in Erstausbildung an einer Fernuniversität und arbeite als Werksstudentin in Gleitzone. Ich habe kein steuerpflichtiges Einkommen (615 Brutto/Monat), zahle also nur den vollen RV-Beitrag. Kein Bafög o.ä., kein Kindergeld, allerdings bezuschussen mich meine Eltern noch mit 150 Euro monatlich.


    Wie sieht das nun bei einer Zusammenveranlagung aus? Gebe ich mein Gehalt an und wenn ja wo? Ist der Job als Tätigkeitsstätte relevant, z.B. Entfernungspauschale? Können wir die Ausbildung - also Kosten für Arbeitszimmer und Internet (Fernstudium), Fachliteratur, Studienbeiträge,... - bei der Zusammenveranlagung als Sonderausgaben absetzen, obwohl lediglich mein Mann steuerpflichtig ist?


    Für Erklärungen und Hinweise zu dieser anscheinend recht speziellen Situation bin ich sehr dankbar!


    Viele Grüße
    Maria