Beiträge von Benjamin

    Danke für den interessanten Artikel. Für mich sind trotzdem die ersten beiden Fragen noch unklar.
    - Wie muss der Nachweis erbracht werden, wenn keine direkte Zweitwohnung mit Meldung bei der Behörde vorliegt?
    - Bin ich komplett frei und kann zu jeder Zeit die Unterkunft wechseln und muss diese nicht kontinuierlich bewohnen?

    Hallo Community,


    ich bewohne aktuell eine Zweitwohnung in der Nähe meines Arbeitsplatzes von Mo-Fr. Am Wochenende bin ich an meinem Hauptwohnsitz. Um dies nachweisen zu können, habe ich mich bei der Meldebehörde des Zweitwohnsitzes angemeldet. Klappt wunderbar mit den absetzbaren Kosten.
    Jetzt bin ich am überlegen die Wohnung zu kündigen und in Zukunft eine Pension/Hotelzimmer zu nutzen. Dabei stellen sich mir folgende Fragen:


    - Wie muss/kann ich das nachweisen, da bei der Meldebehörde kein Zweitwohnsitz mehr vorliegt (Nur die Rechnungen der Übernachtungskosten ausreichend)?
    - Kann ich verschiedene Unterkünfte nutzen und bin flexibel in der Dauer der Übernachtungen (Bsp. Eine Woche drei Übernachtungen und in der nächsten Woche nur zwei Nächte)?
    - Gilt weiterhin, dass eine Heimfahrt steuerlich geltend gemacht werden kann?
    - Gibt es weitere Veränderungen bzgl. absetzbare Kosten?


    Vielen Dank vorab für die Rückmeldungen ;)