Beiträge von Mechthilde

    Guten Morgen,
    die Kranknekasse will Nachzahlungen für dass Jahr 2017! Für 2016 könnte es ja eigentlich nicht sein, denn hätte ich zuviel gezahlt würde ich nichts zurück bekommen und umgekehrt auch. Das hat sich mit 2018 geändert, denn da muß man zu wenig gezahltes zurück zahlen und zuviel gezahltes bekommt man zurück. Somit bek0mmt die Kasse gar nichts ...Ich werden den Steuerbescheid 2017 an die KK senden. Mein Mann wurde übrigens erst zum 31.10.2017 aus der Familienversicherung geworfen und nuch 2016!
    Also diese Krankenkasse ist ja wohl dass letzte und ich werden nötigenfalls zum Sozislgericht.

    Sodale hier mal ein Zwischenbericht: die Kasse wollte ca. 4600 € Nachzahlung, nach erkennen Ihres Fehlers rutschte ich auf ca 2600€, doch damit war und bin ich auch nicht einverstanden, legte Widerspruch ein und siehe da: die Kasse räumte wieder einen Fehler ein..Nun bin ich bei ca 1600 € Nachzahlung, doch auch hier lege ich Wiederspruch ein.
    Das was ich bereit bin an Nachzahlung ist:
    Da an die KK 170€ gezahlt wurde bis zur Umwandlung in die GbR müßte ich den vollen Betrag Januar und Februar zahlen, anteilig dann für die Monate März bis Juni. jeweils ca. 100 € Da komme ich auf eine Summe von ca. 1100 € und die bin ich bereit nachzuzahlen.
    Im Übrigen rechnet die Kasse bis 31.12.2017, doch nach dem Steuerbescheid liege ich mit ca.1200 € Einkommen und mein Mann um die 300 € weit unter dem Satz.
    Wenn Nachzahlungen, dann für 2016 aber nicht bis zum 31.12.2017...


    LG

    Hallo, danke für die Antwort! Ich werde nach Abweisung meines Wiederspruchs dann halt einen Anwalt einschalten.
    Ich finde man kann sich nicht einfach mal eben so die Vorteile rauspicken und jede Kasse berechnet den Gesamtumsatz des Versicherten. Auf Grund dessen wurde wir auch bei der neuen KK angenommen für ca. 260 Euro inclusive Fmilienversicherung. Es ist ja schließlich alles beweisbar bei mir. Da ich Bereitschaft zeige, selbstverständich einen Betrag zu zahlen, aber eben nur einen Betrag von ca. 1200 Euro, das wäre zumindest für mich korrekt.


    Freundliche Grüße

    Hallo und guten Tag..
    Auf der Suche im Netz nach der Grundlage der Beitragssätze der GKV fand ich dieses Forum und habe auch dass Problem wie der Eröffner...
    Kurz zu meiner Schilderung.
    Von 2014 bis Juni 2016 war ich in einer Einzelfirma selbständig. Ich wandelte die Einzeilfirma in eine GbR um, weil abzusehen war, dass der Kundenstamm größer werden würde. Bin Sozialbetreuerin in der Ambulanz.
    Die Steuererklärung wurde erstellt und selbstverständlich der Krankenkasse zugesendet.
    Anhand von diesem Steuerbescheidschrieb mir die KK, ich hätte ein so hohes Einkommen, dass ich mehr als 4500 Euro rückwirkend zahlen soll.
    Ich stellte dann fest, dass die GKV die Gesamtbeiträge lediglich durch 6 Monate ,also durch die GbR genommen haben und die Einnahmen von der Einzelfirma einfach nit reingenommen haben. Damit bin ich nicht einverstanden, denn man kann ja nicht einfach das Gesamteinkommen lediglich durch 6 Monate teilen. Nachdem ich mit Finazamt etc gesprochen habe, dann mit der GKV sahen sie den Fehler ein.
    Ich bin mit 80% an der GbR beteilig , mein Mann mit 20%:
    Wenn ich dass Gesamteinkommen von 2016 nehme komme ich auf ein Einkommen von 1470 €monatlich und mein Mann auf 411€: Da wurde dann dass Gesamteinkommen durch 12 Monate gerechnet..
    Trotzdem wollen Sie immer noch 2600 € haben und die Berechnung dafür ist lediglich der GbR Anteil und nicht dass Gesamteinkommen.
    Ich war bis Juli in der Familienversicherung und mein Mann ab Juli. Mein Mann hatte von März bis einschließlich Oktober 2016 die Beiträge gezahlt, weil die GKV ihn nicht in der Familienversicherung nehmen wollt, was sie aber dann tat und ich Rückwirkend die Differenz zahlen mußte, was auch ok ist..
    Da ich aber die Zeit Janur bis Juni Familenversichert war, wäre es für mein Verständniss so, dass mein Mann hätte schon ab März in die Familienversicherung sein müssen und nicht ich!
    Meine Rechnung an die Kasse lautet wie folgt:


    Da an die KK 170€ gezahlt wurde bis zur Umwandlung in die GbR müßte ich den vollen Betrag Januar und Februar zahlen, anteilig dann für die Monate März bis Juni. Da komme ich auf eine Summe von ca. 1100 € .
    Die GKV machte aber eine andere Rechnung nämlich: sie rechnet nur den Gesamtumsatz von Juli bis Dezember 2016, wirft meinen Mann dadurch aus der Familienversicherung ab Oktober 2016 raus(warum okt-Dez. keine Ahnung) und will mich für dass erste halbe Jahr in der Familienversicherung belassen. Dadurch kommen sie auf eine Rückzahlung von sage und schreibe 2679 €
    Wir haben schon zu Beginn 2017 dieser Kasse gekündigt und wechselten zu einer anderen kasse, die anstandlos den Einkommenssteuerbescheid akzeptierte und uns den geringen Beitrag monatlich berechnet. Sie rechnen den Gesamtumsatz durch 12 Monate.
    Darf die andere Kasse so handeln also einfach, dass Einkommen der GbR nur nehmen und nur 6 Monate?


    Ich habe natürlich auch dem zweiten Schreiben der IKKclassic wiedersprochen...
    Im übrigen werden auch nicht unsere lufenden Kosten berücksichtigt von der kasse.