Beiträge von StefanThomas

    Sehr geehrtes Forum,


    ich würde gerne wissen, wie ich am besten vorgehen soll:


    ich werde zum 1.3.18 arbeitslos (ohne Sperrzeit da aus Insolvenz) und erhalte ab dann ALG1. Als "Gutverdiener" war ich seit 1.Mai 2013 privatversichert; davor ca. 7 Jahre als Angestellter freiwillig gesetzlich.
    Ich werde (aller Voraussicht nach) zum 9.5.18 eine neue Beschäftigung beginnen - ebenfalls oberhalb der Versicherungspflichtgrenze.


    Zum eigentlichen Anliegen: mir ist bewusst, dass ich mit Bezug ALG1 wieder versicherungspflichtig werde; d.h. in die GKV falle. Das ist mir auch ganz recht, da ich mittlerweile (nicht-tätige Frau, ein Kind) recht viel an meine PKV bezahle. D.h. ich würde gerne auch nach dem 9.5.18 weiterhin in der GKV bleiben.


    Muss ich irgend etwas hierzu beachten? Ich hatte im Netz bereits von der "obligatorischen Anschlussversicherung" gelesen. Greift diese Regelung in meinem Fall?


    Ist es unschädlich, dass ich die Agentur für Arbeit bereits über meine neue Tätigkeit ab dem 9.5. informiert habe? (ich habe übrigens jedoch noch keinen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben)


    Vielen Dank zusammen!