Beiträge von eel800

    Hallo,

    Wir haben unser 2 Familienhaus im Sommer 2017 gekauft, renoviert und eine Wohnung im Haus seit Sommer 2018 vermietet. Den Rest vom Haus bewohnen wir selber. Die Renovierungskosten haben wir entsprechend beim Finanzamt abgesetzt.


    Wir überlegen aktuell, ob wir Eigenbedarf anmelden / müssen, da uns ein weiteres Zimmer für Home Office fehlt. Ja, Corona hat und wird noch vieles verändern.


    Hierzu ein paar Fragen:

    Sollten wir Eigenbedarf anmelden und z. B. ab Sommer die Wohnung selber nutzen, können wir dann noch weitere Kosten zur Renovierung der Mietwohnung für Handwerker in dem Lohnsteuerjahresausgleich 2020 an setzten?

    Laufen wir Gefahr, daß es eine Rückforderung vom Finanzamt der bereits abgesetzten Rechnung der letzten Jahre gibt?


    Beste Grüße

    André

    Hallo,

    Ich hatte gestern eine Termin mit der VoBa, der so verlief, wie bereits von einige skizziert. Im Kern wurde mir sehr höflich aufgeführt, daß ich nach 10 Jahren das Darlehnen kündigen kann. Eine Einzahlung und dadurch verkürzte Zeitspanne bis zur Zuteilungsreif, wird durch einen entsprechenden Passus verhindert.


    Unser Plan ist daher, daß KfW nach Ablauf der Zinsbindung komplett zu tilgen und das Bauspardarlehen nach 10 Jahren + Kündigungsfrist in ein Annuitätendarlehnen zu wandeln, sowie um einen hoffentlich größeren Betrag direkt zu reduzieren.


    Das benötigte Geld werden wir jährlich konservativ ansparen und koffentlich auf einen Summe von 50T+ kommen.


    Danke für eure vielen Beiträge!


    Grüße

    André

    eel800, wenn ihr in dem Konstrukt bleiben wollt, wäre der Ansatz, den Bausparer mehr zu besparen, um ihn schneller zuteilungsreif zu bekommen und das Vorabdarlehen damit zu tilgen. Wenn das Bauspardarlehen dann läuft, könnt ihr sondertilgen nach Herzenslust.



    Du meinst die jährlichen 5 bis 10T€ als zusätzlichen Betrag einzahlen, um die 15Jahre zu verkürzen und dann quasi als Annuitätendarlehnen weiter laufen lassen?

    Hallo,

    Wir haben vor 3 Jahren unser Haus mit einen Bauspardarlehen finanziert. Laufzeit 30Jahre, Zins 2,69% bei einer regionalen Volksbank.


    Damals eine schöne Sache. Langfristige Zinssicherheit zu einem akzeptablen Kurs. Heute sind wir in der glücklichen Lage, das unsere Einkommen deutlich gestiegen sind und wir die Möglichkeit sehen 5 bis 10T€ jährlich zusätzlich abbezahlen zu können.


    Welche sinnvollen Möglichkeiten gibt es, aus dem Bauspardarlehen auszusteigen und in EIN Annuitätendarlehnen einzusteigen? Die jährliche Sondertilgungsmöglichkeiten interessieren uns sehr, ebenfalls natürlich die aktuellen niedrigen Zinsen.


    Verstanden haben wir, das es nach 10 Jahren eine Kündigungsmöglichkeit gibt.


    Außerdem noch?


    Danke für euer Feedback. Wir sind offen für alle Varianten.


    Grüße

    André

    Hallo Community,
    bei uns hat sich der 2te Nachwuchs zu Mitte Oktober angekündigt :) Jetzt sind wir dabei die Elternzeit entsprechend zu planen und haben hierzu eine Frage.


    Hier unsere Ausgangslage / Planung:


    • Unser erstes Kind ist im Dezember 2016 geboren.
    • Meine Frau arbeitet derzeit in Teilzeit und bezieht zu ihrem Gehalt ElterngeldPlus und wird ab dem 01.04. wieder in Vollzeit gehen.
    • Ich befinde mich in Vollzeit.
    • Nach der Geburt von unserem 2ten Kind bleibt meine Frau für 8 Monate zu Hause und fängt danach wieder in Teilzeit an.
    • Ich bleibe die Monate 9 & 10 zu Hause.
    • Im Anschluß würden wir beide den Partnerschaftsbonus (beide Elternteile sind gleichzeitig für 4 Monate in Teilzeit) in Anspruch nehmen und meine Frau verbleibt danach weiter in Teilzeit, bis das der Anspruch auf ElterngeldPlus aufgebraucht ist. Dann sehen wir weiter.
    • Aktuell sind wir beide in der Lohnsteuerklasse 4.
    • Das Gehalt meiner Frau beträgt 38T€ pro Jahr / meins beläuft sich auf 81T€ pro Jahr (beides bezogen auf Vollzeit).
    • Wir überlegen, das wir die Lohnsteuerklassen wie folgt ändern: Meine Frau auf 3 und ich auf 5.
    • Ab Januar 2019 würden wir beide wieder auf die Lohnsteuerklassen 4 wechseln.


    Unsere Frage ist nun: Durch den Wechsel der Lohnsteuerklassen erhöht sich der Bezug des Elterngeld & ElterngeldPlus für meine Frau. Meine Nettogehalt würde folglich sinken. Ist unsere Planung dennoch sinnvoll und würden wir monitär nach Abschluß des Lohnsteuerjahresausgleiches 2019 profitieren?


    Besten Dank vorab


    lg
    eel800