Ich danke Ihnen für Ihre Antwort.
Es kann sein, dass ich mich nicht deutlich genug ausgedrückt habe.
Dann versuche ich deutlicher zu sein: Mein Sohn hat weiterhin seinen „Lebensmittelpunkt“ bei uns, im Elternhaus. Nur dass er sechs Monate lang in einer anderen Stadt wohnt, um ein freiwilliges Praktikum zu machen. Für die sechs Monate hat er in der anderen Stadt auch seinen Zweitwohnsitz.
Welche Voraussetzungen müssen noch erfüllt werden, damit in diesem Fall ein doppeltes Haushalt anerkannt wird?