Beiträge von marga123

    Erst mal vielen Dank für die Antworten.


    Ich habe neulich eine e-mail bekommen, in der ich darf hingewiesen wurde, dass ich eine Elstersignatur brauche, um die Elektronisch authenfizierte Übermittlung der Einnahmenüberschussrechnung EÜR einreichen zu können.


    Das hat mich total gewundert, da ich ja schon eine habe.



    Zitat von muc

    Kann es damit zusammenhängen, dass Sie jetzt nicht mehr als "Kleinunternehmerin" - also ohne Mehrwertsteuer - agieren?

    Ich habe mich genau an die Grenze gehalten und nur Einnahmen unter 17.500 Tsd gehabt.


    Aber vielleicht sollte ich meinen Sachbearbeiter doch mal anrufen und nachfragen.


    Vielen Dank


    marga

    Danke für Ihre Antwort.


    Ich glaube, dass ich in den letzten Jahren alles richtig gemacht habe, denn ich habe immer meinen Gewinn ermittelt und er ist zusammen mit dem Einkommen meines Mannes versteuert worden.


    Da er dieses Mal höher war, habe ich gedacht, dass ich deshalb vom Finanzamt eine eigene Steuernummer zugeteilt bekommen hätte. (Ich habe dabei irrtümlich den Grundfreibetrag von ca. 8000€ für verantwortlich gemacht! Das ist aber falsch gewesen!)


    Meine Frage ist: Mache ich ab jetzt zwei Steuererklärungen?
    Oder nur eine Gewinnermittlung mit eigener Steuernummer und den so ermittelten Gewinn trage ich wieder in der gemeinsamen Einkommensteuererklärung ein?


    Vielen Dank


    marga

    Hallo zusammen,


    mein Mann ist angestellt und der Hauptverdiener. Ich arbeite als Freiberufler und bin in den letzten Jahren mit meinem Gewinn nie über die Freigrenze gekommen. Da war alles ganz klar für mich, ich habe eine gemeinsame Steuererklärung gemacht, gemeinsam veranlagt und habe für mich eine einfache Einnahme /Überschussrechnung gemacht.


    Nun bin ich im letzten Steuerjahr über diesen Freibetrag gekommen, habe eine Nachzahlung leisten müssen und ab jetzt Vorauszahlungen auf die gemeinsame Steuernummer. Soweit habe ich alles verstanden.


    Nun habe ich aber vom Finanzamt eine neue Steuernummer für meine freiberufliche Tätigkeit und meine Gewinnermittlung bekommen.
    Müssten die Vorauszahlungen nicht auf die Nummer laufen?
    Gebe ich jetzt zwei Steuererklärungen ab?
    Eine zur Gewinnermittlung als Freiberufler und eine gemeinsame?
    Kommt dann in die gemeinsame bei mir nur der Betrag des ermittelten Gewinns rein?
    Wird dann nicht zweimal Einkommenssteuer fällig?
    Und wo kommen meine Vorsorgeleistungen für die Architektenversorgung rein?
    Mindern die meinen Gewinn oder sind das Vorsorgeleistungen wie bisher??
    Irgendwie stehe ich gerade auf der Leitung! ?(


    Kann mir jemand helfen?


    Lieben Dank


    marga