Beiträge von tubikimi

    es hat sehr lange gedauer mit dem schriflichen Urteil. Vorige Woche jedoch hat mich aber voll erwischt.
    Das LG hat gegen mich entschieden. Die RSV soll bis zum Widerruf vollständig von mir getragen werden.
    Dazu ist noch die Berechnungsformel nicht korrekt. Wie ich meinen Infos aus dem Internet entnehme hat so noch kein Gericht entschieden. Viele Gerichte teilen die Versicherungsprämie bis zum Widerruf durch zwei Parteien.
    Bin deshalb sehr wütend und traurig, solche Ungerichtigkeit.
    Habe jedoch entschieden weiter machen.
    viel Glück und Grüße

    Chris2702
    Ein Berattungsgespräch beim Notar oder Rechtsanwalt kostet € 190.
    Frage also den Notar ob er diese Angelegenheit auf diese Weise abrechnen kann und verzichte auf seine Urkunde.
    Das Internet verfügt über verschiedene Vollmachten, die von euch benötigte würde ich mir einfach ausdrucken,
    ausfühlen, unterschreiben und doppelt ablegen. 1x deine Mutter, 1x du.

    Viel Erfolg

    O Gott Olli, wie kann man denn so naiv sein.
    Natürlich ist es Wucher. Ob du gegen die Bank vorgehen kannst weiss ich nicht.
    Dazu würde ich die Verbraucher Zentralle kontaktieren.
    Zur Zeit ist ein Darlehen v. € 25.000 für die Laufzeit von 84 Monaten mit unter 4% zu bekommen.
    Schau also schnellsten im Internet im Scheck24 nach einer geigneten Bank, lasst dich aber nicht wieder irgendetwas aufschwätzen und schulde um.
    Denk immer daran, die meisten Banken sind echte Verbrecher.
    Viel Erfolg!!!

    Hallo Tiger,
    was fordert eigentlich dein Anwalt von der Targo? Wenn dein Darlehen bereits zurückgezahlt ist ( so wie mein auch)
    willst du wohl die Restschuldversicherung und die Zinsen zurück.
    In meinem Fall ist schon ein Gerichtstermin gewesen, dazu habe ich noch keine Entscheidung.
    Die Targo will jedenfalls nur den Rückkaufswert zurückzahlen und bedient sich dabei mehrerer passender Urteile.
    Was ich nicht verstehe, der BGH hat doch am 18.01.11 eindeutig entschieden. Warum urteilen manche Landes oder Oberlandes Gerichte anders? Kann mir das jemand erklären?
    Ich sitze Tage und Nächte stöbere im Netz und bin immer mehr verunsichert. In meinem Fall müsste auch noch anstatt der vertragliche der marktüblicher Zins berechnet werden. Nach Wegfall der RSV und der Bearbeitungsgebühr ergibt sich eindeutig eine Laufzeit von unter 5 Jahren, hier käme SUD114 in Frage.
    Ich habe in wirklichkeit niemanden mit dem ich darüber diskutieren kann. Mein Anwalt ist wohl auch so eine Flinte.
    Habe bereits mehrere Anwälte dazu per E-Mail angeschrieben, aber da bemühlt sich keiner mir eine Antwort zu geben. Gruß

    Detlef,
    nicht Bochum, es war Darmstadt.
    Das Urteil ist auch noch nicht entgültig, der RA kann vielleicht noch etwas bewirken.
    Trotzdem hat mich das vom Hocker gehauen, man fühlt sich so ohnmächtig.
    Schreib mal bitte etwas mehr über dein Fall.
    Danke u. Gruß

    Nein elu, nicht Düsseldorf. Ich war auch nicht persönlich dort, weil ich nicht geladen war.
    Die schriftliche Begründung kommt erst später.
    Mein RA wurde wohl aufgefordert eine schriftliche Stellungsnahme abzugeben und er ist bereits dabei dem Gericht die BGH Urteile und den Wortlauf zu zitieren. Ob das Hilft? Er hat das doch auch vorher gemacht.
    Da ich keine RS besitze oder besser gesagt zum Zeitpunkt des Widerrufs nicht besessen hatte würde ich auf den Kosten sitzen bleiben.
    Das macht mich richtig traurig. Wie kann so etwas möglich sein?.

    an easywiderruf und alle anderen Teilnehmer hier,


    ich habe hier bereits berichtet, dass heute in meinen Angelegenheit vor dem Landesgericht verhandelt wird.
    Im Jahr 2012 hat mein RA mein Darlehen aus 2008 und die Restschuldversicherung widerrufen.
    Die weiteren Zahlungen an die Bank habe ich beendet, weil laut unserer Berechnung wurde das Darlehen bereits überzahlt.
    Die Bank antwortete, dass der nicht verbrauchte Versicherungsbeitrag gutgeschrieben sein kann aber die Prämie bis zum Widerruf zwingend bezahlt sein muss.
    Mein RA hat die Urteile des BGH aus 2009 und 2011 zitiert, leider ohne Erfolg.
    Es gab ein reges bla, bla seitens der Bank.
    Schließlich als 2014 der BGH wegen der Bearbeitungsgebühren sein Urteil gesprochen hatte wurde mein RA wieder aktiv und hat im Dezember 2014 ein Mahnbescheid gestellt und so ist die Sache wieder ins Rollen gekommen.
    Auf Anschreiben des Gerichts hat die Bank geantwortet, dass sie die Bearbeitungsgebüren gutschreiben wird an der verbrauchten Versicherung hat sie aber festgehalten.
    Also hat das Gericht ein Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt, der eben heute war.
    Der Ausgang ist für mich leider schlecht.
    Und das ist etwas was ich nicht verstehe.
    Ich habe gelesen dass manche Gerichte so urteilen, dass die verbrauchte Versicherung zu Hälfte von der Bank und zu Hälfte vom Darlehensnehmer zu tragen sein soll.
    Das wäre für mich noch in Ordnung, mit solchem verbraucherunfreundlichen Urteil habe ich jedoch nicht gerechnet.


    Informiert sich das LG über die Rechtslage in Deutschland nicht? Darf LG anders als BGH urteilen?
    Und was soll ich jetzt tun?
    Bitte freundlichst um Hilfe!!!

    Hallo an alle die bisschen Ahnung haben,


    wir haben von einem "Freund der Familie" Besuch bekommen. Er hat ich höchsten Tönnen von der wunderbaren Geldanlage für unsere 5-jährige Tochter gesprochen. Wir könnten bei der Aaachen Münchener monatlich € 100 in einen Vermögensaufbau (Fonds) investieren und das ganze 62 Jahre lang.
    Eine Auszahlungsmöglichkeit sieht vor, dass unsere Tochter nach ihrem 67 Geburtstag eine Monatliche Rente oder einmallige Zahlung bekommen würde.
    Der Hacken dieser Möglichkeit: wenn man 62 Jahre € 100 in einen Strumpf steckt hat man danach € 74.400.
    Würde man eine Möglichkeit finden die Gelder mit 1 % Zinsen anzulegen würde man nach den 62 Jahren € 102.940 Guthaben ansammeln.
    Die Aachen M. stellt jedoch bei dem gleichen Zinssatz (1 %) nur 82.200 in Aussicht. Das sind € 20.000 weniger.
    Wenn man sich die Beispielrechnung anschaut stellt man fest, dass erst nach 50 Jahren Zahlung ein kleines Überschuß erwirtschaftet wird.
    Bei 4 % Wertsteigerung ist die Differenz schon über € 70.000, bei 6 % € 171.100 und bei 8 % € 446.009.
    Das alles ist nur Prognose, sicher ist nur der Tod. .
    Das macht mich sehr stützig.
    Hat jemand ein wenig Erfahrung???
    schöne Grüße

    richtig so Tiger.


    Meine Verhandlung ist am 30.09.15. Ich hoffe auf ein Urteil zu meinen Gunsten. Ich werde berichten.
    Als schon der Termin feststand hatte die Targo doch noch versucht mich zu warnen und zwar seine Rechtanwälte schickten dem Gericht ein Schreiben in dem ein Urteil aus dem Jahr 2015 erwähnt wurde in dem der Verbraucher gegen die Bank verloren hat.
    Dieses Urteil ist im Internet nicht zu finden sondern lediglich mehrere andere zu Gunsten der Verbraucher.
    Die Restschuldversicherung musste oft vollständig von der Bank erstattet werden.
    Andere Gerichte urteilten aber so, dass die Hälfte der verbrauchten RSV vom Verbraucher und die andere Hälfte von der Bank zu tragen war, weil die Bank lt. diesem Urteil auch abgesichert war.

    jbe


    ja klar, das schreibt doch die Bank immer (hier die Targo). Sie würde doch nicht freiwillig an dich zurückzahlen.
    Wie man im Internet nachlesen kann gibt es mehrere Urteile dazu.
    Ob du allerdings alleine gegen die Bank etwas ausrichten kannst ist fraglich.


    Auch für bereits zurückgezahlte Darlehen bekommst du die Beiträge der RSV plus darauf gezahlte Zinsen zurück, vorausgesetzt die Wiederrufsbelehrung in deinem Vertrag ist nicht korrekt.

    alexa1108,
    anscheinend will die Bank dich für dumm verkaufen.
    Antrag oder Vertrag, wenn du Abbuchungen den Bank hast und der Monatsbetrag mit dem vom Vertrag gleich ist ist doch alles klar. Außerdem muss doch dein Anwalt wissen wie und was.
    Ich habe auch einen Vertrag mit der Targo, das ist eine Kopie und ich nicht alles korrekt kopiert hatte.
    Jedenfalls auf der ersten Seite ist der Netto Betrag + Versicherungsbetrag + Bearbeitungsgebühren. Am Ende steht der Brutto Betrag, wann die erste und die letzte Rate fällig ist, die Ratenzahl und die Ratenhöhe.
    Schönen Gruß

    danke für deine ausfühliche Beschreibung des Falls easywiderruf.
    Meine Bank argumentiert ähnlich. Der RA ist wegen Bearbeitungsgebüren und Restschuldversicherung bereits 2013 beauftragt. So richtig Ins Rollen ist das Ganze erst Ende 2014 gekommen.
    Da die Bank die Bearbeitungsgebüren erstatten will aber die Beiträge der Restschuldversicherung bis zum Widerruf vollständig berechnet wurde geklagt, die Verhandlung ist bald.

    Hallo gianni,


    nein, 15 nicht aber 10 also bis Ende 2018. Dann kannst du problemlos umschulden.
    In deinem Fall wäre aber ratsam den Vertrag jetzt prüfen zu lassen ob die Widerrufsbelehrung in Ordnung ist.
    Angeblich 80% Verträge die Zwischen 2002 und 2010 abgeschlossen sind beinhalten Fehler in der Widerrufsbelehrung.
    Da du wirklich mit hohem Zinssatz abgeschlossen hast würde sich das sehr lohnen.