Beiträge von tubikimi

    und noch etwas:


    Es ist bei ver­bun­de­nen Ver­trä­gen immer zu prü­fen, ob es sich
    dabei wirk­lich um ver­bun­dene Ver­träge han­delt. Der Gesetz­ge­ber
    hat hier ein paar Vor­ga­ben gemacht, sodass nicht jedes Geschäft
    wel­ches mit der Dar­le­hens­summe getä­tigt wird, auto­ma­tisch auch
    ein Ver­bun­de­nes ist. Gerade bei Immo­bi­li­en­käu­fen ist dies
    regel­mä­ßig nur dann der Fall, wenn die dar­le­hens­ge­bende Bank
    hin­sicht­lich des Immo­bi­li­en­kaufs als Ver­käu­fer auf­tritt oder in
    sons­ti­ger Weise tat­kräf­tige Bei­hilfe geleis­tet hat. In der Regel
    liegt aller­dings kein ver­bun­de­nes Geschäft vor.


    Bei Rest­schuld­ver­si­che­run­gen ist die­ses Merk­mal des
    ver­bun­de­nen Geschäf­tes aller­dings regel­mä­ßig gege­ben. Es kommt,
    so das OLG Hamm, nicht dar­auf an, ob dabei
    der Dar­le­hens­neh­mer Ver­si­che­rungs­neh­mer oder ver­si­cherte

    Per­son ist. Sofern der Ver­si­che­rungs­neh­mer und die ver­si­cherte
    Per­son nur des­halb aus­ein­an­der­fällt, um ein ver­bun­de­nes
    Geschäft zu ver­mei­den, han­delt es sich dabei um ein unwirk­sa­mes
    Umge­hungs­ge­schäft. Wei­ter­hin fällt mit dem Dar­le­hen auch jedes
    wirt­schaft­li­che Inter­esse an der Rest­schuld­ver­si­che­rung weg.
    Bei einem Wider­ruf eines Dar­le­hens mit Rest­schuld­ver­si­che­rung
    ist man gleich­falls an diese nor­ma­ler­weise nicht mehr gebunden.

    Henning,
    Sie haben nicht so ganz recht und verunsichern die Leute. Es geht wohl immer nur um die Santander Bank die bei der Versicherung die Versicherungsnehmerin ist. Der Artikel ist im Internet zu finden. Andere Banken haben wohl aber anders verfahren. Trotzdem mus auch die Santander ein Teil erstatten.


    14.07.2014 Falsche Widerrufs­belehrungen: Geld zurück auch bei Raten­krediten


    Auch bei Konsumenten­krediten kann der Widerruf des Darlehens­vertrags satt
    vierstel­lige Beträge bringen – vor allem, wenn die Bank dem
    Kreditnehmer eine teure Rest­schuld­versicherung angedreht hat. Das
    zeigen zwei aktuell vor Gericht entschiedene Fälle. Die Sant­ander
    Consumer Bank muss jeweils einen erheblichen Teil der Zinsen und
    Versicherungs­beiträge erstatten. test.de erklärt die Rechts­lage.

    katta,
    im Internet unter " Zinsen berechnen"
    Dann unter Punkt "Kreditrechner für Ratenkredite als Annuitätendarlehen"


    Zum Vermerk vom Henning:
    RSV kannst du nur zurückfordern, wenn die Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß war.
    Und du musst wahrscheinlich sowohl Versicherungsnehmer wie auch versicherte Person sein.
    Das ist nicht immer der Fall.

    du hast aber dein Kredit bis Mai 2011 noch nicht regulär zurückgezahlt oder?
    In meiner Berechnung kommt raus, dass du zu diesem Zeitpunkt noch über 10.000 Restschuld hattest.
    Die hast du wahrscheinlich auf ein Schlag abbezahlt.
    Die Berechnung macht mit Hilfe von "Zinsen berechnen"

    Hallo katta,
    da müsstest du ein bisschen genauer sein.
    Wie hoch war das Darlehen und wann genau abgelaufen?


    Wenn du selbst widerrufst und die Bank das ablehnt, dann kannst du deine Rechtsschutzversicherung um die Deckung bitten. Das Datum ist nähmlich maßgebend und nicht das wann du das Darlehen genommen hast.

    Unten ein Artikel aus diesem Forum v. Wummerich v. 13.12.2014.
    Er hat es Außergerichtlich durchgesetzt , allerdings hat er statt € 12.000 nur € 4.000 genommen.
    Es wäre nett wenn sich noch andere die das durchgemacht haben melden würden.


    Wummerich schrieb


    Ok, ich habe das mal im Dezember 2012/Januar 2013 mit der
    Norisbank durchgemacht! Hatte damals zwei Kredite dort laufen, bzw.
    einen abgelöst durch den anderen. Der "Aufstockkredit" war dann, ich
    glaube 2007, getilgt!


    Habe irgendwie damals nur durch Zufall erfahren, dass eine Rückforderung
    eventuell möglich sei. Genauer gesagt bin ich auf Seiten der
    Verbraucherzentrale Hamburg auf dieses Thema gestoßen.


    Die bieten dort an, dass man die betroffenen Kreditverträge zu denen
    schickt und die von ihren Fachleuten durchleuchten lässt. (falsche
    Widerrufsbelehrung etc.) Das Ganze kostete damals glaube ich 65 Euro
    pro Vertrag. Die wollten dann mit gleicher Post eine Einzugsermächtigung
    über jeweils 65 €, also 130 €. Das ging dann auch relativ flott, da
    bekam ich von der VZHH positive Antwort. In meinem Fall wurde ich in der
    Widerrufsbelehrung wohl nicht ausreichend auf das verbundene
    Rechtsgeschäft hingewiesen.


    Das Gute daran war, dass die VZ gleich die Beträge ausgerechnet hat, die ich gegenüber der NB geltend machen konnte.


    Das waren insgesamt gut 12.000 €. Das habe ich dann in einem
    Musterbrief, die die VZ gleich mitgeliefert hat, gegenüber der NB
    geltend gemcht.


    Da ich aber leider damals finaziell ewas unter Druck stand, habe ich
    ein Vergleichsangebot in Höhe von knapp 4.000 € angenommen.


    Mann hab ich mich damals gefreut......Die haben auch wirklich schnell
    reagiert, das lief alles problemlos ab. Ich kann die Verbraucherzentrale
    Hamburg hier nur ausdrücklich loben, die waren echt klasse, die 130 €
    hab ich wirklich gern bezahlt.


    Man kann sich natürlich streiten, ob ich auf den vollen Betrag hätte
    bestehen sollen, aber ich hatte seiner Zeit weder eine
    Rechtschutzversicherung noch das Geld für nen Anwalt. Und das nötige
    Vertrauen in die ganze Sache fehlte mir wohl auch. So hab ich mich für
    den Spatz in der Hand entschieden!

    Henning überlegen Sie doch mal,
    natürlich üben die Banken auf die Verbraucher eine gewisene Macht aus.
    Der Verbraucher der unbedingt Geld braucht ist das Opfer, das erst mal in seiner großen Not unüberlegt alles tut um an die Geldquelle zu kommen.
    Sehr oft überschuldet er sich sehr stark und kommt aus dem Schuldenloch nur mühsam oder garnicht raus.
    Den Banken ist das jedoch schnuppe.
    Jetzt haben die aber eine kleine Rechnung dafür bekommen. Ich finde nur sehr ungerecht, dass die Frist so kurz war.
    Viele haben von der Rückerstattung der Bearbeitungsgebühren garnicht erfahren.
    Wie sich das Verfahren mit der Rückforderung der RSV entwickelt, bleibt abzuwarten. Aber auch hier werden wohl viele von der Möglichkeit nicht erfahren.

    jemand hat schon vorher erwähnt, dass die Wartezeit bei der Verbraucherzentrale bis Sommer 2015 gelten sollte.


    Henning,
    das kann schon gut möglich sein, dass die Santander so die Geschäfte regelte.
    Ich habe Erfahrung nur mit der Targo machen können/müssen.

    Vor Allem musst du die RSV zurückbekommen = € 1.628
    Die Zinsen die du darauf gezahlt hast ca. = € 555
    Die Guthabenzinsen für die Zeit v. 1.2005 - 1.2010 ca. = € 358
    Die Zinsen 1.2010 - 1.2015 ca. € 860


    Dazu eventuell Zurückzahlung der Darlehenszinsen die du zu viel gezahlt hast. Das Nettodarlehen wird halt nur mit dem damalls Marküblichen Zins verzinst.


    Gruß

    ich denke, dass diese Vertragsart selten vorkommt, meistens ist der Versicherungsnehmer gleichzeitig Versicherte Person. Das ist doch leicht nachprüfbar. Wenn also die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist kann man beide Verträge unbegrenzt widerrufen.