Hallo Henning,
hatte schon am Freitag um 18.45 Uhr etwas von diesem Urteil hier kopiert..
Ansonsten im Internet:
OLG Hamm
Datum: 11. Dezember 2013
Aktenzeichen: 31 U 127/13
Typ: Urteil
Fundstelle: openJur 2014, 3957
Verfahrensgang:
Hallo Henning,
hatte schon am Freitag um 18.45 Uhr etwas von diesem Urteil hier kopiert..
Ansonsten im Internet:
OLG Hamm
Datum: 11. Dezember 2013
Aktenzeichen: 31 U 127/13
Typ: Urteil
Fundstelle: openJur 2014, 3957
Verfahrensgang:
Hallo Katta,
ja das war eine Masche der Santander Bank. Das ist halt nicht ohne Weiteres erlaubt, und wie ich im Internet zuletzt lese, die Richter haben doch letztendlich zu Gunsten der Kunden entschieden.
und noch etwas:
Es ist bei verbundenen Verträgen immer zu prüfen, ob es sich
dabei wirklich um verbundene Verträge handelt. Der Gesetzgeber
hat hier ein paar Vorgaben gemacht, sodass nicht jedes Geschäft
welches mit der Darlehenssumme getätigt wird, automatisch auch
ein Verbundenes ist. Gerade bei Immobilienkäufen ist dies
regelmäßig nur dann der Fall, wenn die darlehensgebende Bank
hinsichtlich des Immobilienkaufs als Verkäufer auftritt oder in
sonstiger Weise tatkräftige Beihilfe geleistet hat. In der Regel
liegt allerdings kein verbundenes Geschäft vor.
Bei Restschuldversicherungen ist dieses Merkmal des
verbundenen Geschäftes allerdings regelmäßig gegeben. Es kommt,
so das OLG Hamm, nicht darauf an, ob dabei
der Darlehensnehmer Versicherungsnehmer oder versicherte
Person ist. Sofern der Versicherungsnehmer und die versicherte
Person nur deshalb auseinanderfällt, um ein verbundenes
Geschäft zu vermeiden, handelt es sich dabei um ein unwirksames
Umgehungsgeschäft. Weiterhin fällt mit dem Darlehen auch jedes
wirtschaftliche Interesse an der Restschuldversicherung weg.
Bei einem Widerruf eines Darlehens mit Restschuldversicherung
ist man gleichfalls an diese normalerweise nicht mehr gebunden.
Henning,
Sie haben nicht so ganz recht und verunsichern die Leute. Es geht wohl immer nur um die Santander Bank die bei der Versicherung die Versicherungsnehmerin ist. Der Artikel ist im Internet zu finden. Andere Banken haben wohl aber anders verfahren. Trotzdem mus auch die Santander ein Teil erstatten.
14.07.2014 Falsche Widerrufsbelehrungen: Geld zurück auch bei Ratenkrediten
Auch bei Konsumentenkrediten kann der Widerruf des Darlehensvertrags satt
vierstellige Beträge bringen – vor allem, wenn die Bank dem
Kreditnehmer eine teure Restschuldversicherung angedreht hat. Das
zeigen zwei aktuell vor Gericht entschiedene Fälle. Die Santander
Consumer Bank muss jeweils einen erheblichen Teil der Zinsen und
Versicherungsbeiträge erstatten. test.de erklärt die Rechtslage.
katta,
im Internet unter " Zinsen berechnen"
Dann unter Punkt "Kreditrechner für Ratenkredite als Annuitätendarlehen"
Zum Vermerk vom Henning:
RSV kannst du nur zurückfordern, wenn die Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß war.
Und du musst wahrscheinlich sowohl Versicherungsnehmer wie auch versicherte Person sein.
Das ist nicht immer der Fall.
hier der Link
Kreditrechner für Ratenkredite als Annuitätendarlehen
viel Spaß
du hast aber dein Kredit bis Mai 2011 noch nicht regulär zurückgezahlt oder?
In meiner Berechnung kommt raus, dass du zu diesem Zeitpunkt noch über 10.000 Restschuld hattest.
Die hast du wahrscheinlich auf ein Schlag abbezahlt.
Die Berechnung macht mit Hilfe von "Zinsen berechnen"
Hallo katta,
RSV + darauf gezahlte Zinsen € 1.262
Nutzungsentschädigung bis Januar 2015 € 216
Hallo katta,
da müsstest du ein bisschen genauer sein.
Wie hoch war das Darlehen und wann genau abgelaufen?
Wenn du selbst widerrufst und die Bank das ablehnt, dann kannst du deine Rechtsschutzversicherung um die Deckung bitten. Das Datum ist nähmlich maßgebend und nicht das wann du das Darlehen genommen hast.
Unten ein Artikel aus diesem Forum v. Wummerich v. 13.12.2014.
Er hat es Außergerichtlich durchgesetzt , allerdings hat er statt € 12.000 nur € 4.000 genommen.
Es wäre nett wenn sich noch andere die das durchgemacht haben melden würden.
Wummerich schrieb
Ok, ich habe das mal im Dezember 2012/Januar 2013 mit der
Norisbank durchgemacht! Hatte damals zwei Kredite dort laufen, bzw.
einen abgelöst durch den anderen. Der "Aufstockkredit" war dann, ich
glaube 2007, getilgt!
Habe irgendwie damals nur durch Zufall erfahren, dass eine Rückforderung
eventuell möglich sei. Genauer gesagt bin ich auf Seiten der
Verbraucherzentrale Hamburg auf dieses Thema gestoßen.
Die bieten dort an, dass man die betroffenen Kreditverträge zu denen
schickt und die von ihren Fachleuten durchleuchten lässt. (falsche
Widerrufsbelehrung etc.) Das Ganze kostete damals glaube ich 65 Euro
pro Vertrag. Die wollten dann mit gleicher Post eine Einzugsermächtigung
über jeweils 65 €, also 130 €. Das ging dann auch relativ flott, da
bekam ich von der VZHH positive Antwort. In meinem Fall wurde ich in der
Widerrufsbelehrung wohl nicht ausreichend auf das verbundene
Rechtsgeschäft hingewiesen.
Das Gute daran war, dass die VZ gleich die Beträge ausgerechnet hat, die ich gegenüber der NB geltend machen konnte.
Das waren insgesamt gut 12.000 €. Das habe ich dann in einem
Musterbrief, die die VZ gleich mitgeliefert hat, gegenüber der NB
geltend gemcht.
Da ich aber leider damals finaziell ewas unter Druck stand, habe ich
ein Vergleichsangebot in Höhe von knapp 4.000 € angenommen.
Mann hab ich mich damals gefreut......Die haben auch wirklich schnell
reagiert, das lief alles problemlos ab. Ich kann die Verbraucherzentrale
Hamburg hier nur ausdrücklich loben, die waren echt klasse, die 130 €
hab ich wirklich gern bezahlt.
Man kann sich natürlich streiten, ob ich auf den vollen Betrag hätte
bestehen sollen, aber ich hatte seiner Zeit weder eine
Rechtschutzversicherung noch das Geld für nen Anwalt. Und das nötige
Vertrauen in die ganze Sache fehlte mir wohl auch. So hab ich mich für
den Spatz in der Hand entschieden!
das glaube ich nicht.
Du müsstest dazu auch noch den Guthabenszins bekommen.
bei nicht korrekter Widerrufsbelehrung gibt es keine Verjährung.
da schau mal wenigstens ob du in deinem Vertrag eine Restschuldversicherung abgeschlossen hast und ob deine Widerrufsbelehrung korrekt ist, was eigentlich nicht anzunehmen ist.
Henning überlegen Sie doch mal,
natürlich üben die Banken auf die Verbraucher eine gewisene Macht aus.
Der Verbraucher der unbedingt Geld braucht ist das Opfer, das erst mal in seiner großen Not unüberlegt alles tut um an die Geldquelle zu kommen.
Sehr oft überschuldet er sich sehr stark und kommt aus dem Schuldenloch nur mühsam oder garnicht raus.
Den Banken ist das jedoch schnuppe.
Jetzt haben die aber eine kleine Rechnung dafür bekommen. Ich finde nur sehr ungerecht, dass die Frist so kurz war.
Viele haben von der Rückerstattung der Bearbeitungsgebühren garnicht erfahren.
Wie sich das Verfahren mit der Rückforderung der RSV entwickelt, bleibt abzuwarten. Aber auch hier werden wohl viele von der Möglichkeit nicht erfahren.
jemand hat schon vorher erwähnt, dass die Wartezeit bei der Verbraucherzentrale bis Sommer 2015 gelten sollte.
Henning,
das kann schon gut möglich sein, dass die Santander so die Geschäfte regelte.
Ich habe Erfahrung nur mit der Targo machen können/müssen.
Vor Allem musst du die RSV zurückbekommen = € 1.628
Die Zinsen die du darauf gezahlt hast ca. = € 555
Die Guthabenzinsen für die Zeit v. 1.2005 - 1.2010 ca. = € 358
Die Zinsen 1.2010 - 1.2015 ca. € 860
Dazu eventuell Zurückzahlung der Darlehenszinsen die du zu viel gezahlt hast. Das Nettodarlehen wird halt nur mit dem damalls Marküblichen Zins verzinst.
Gruß
Lumpa,
wann wurde das Darlehen aufgenommen?
Wie hoch war die monatliche Rate?
ich denke, dass diese Vertragsart selten vorkommt, meistens ist der Versicherungsnehmer gleichzeitig Versicherte Person. Das ist doch leicht nachprüfbar. Wenn also die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist kann man beide Verträge unbegrenzt widerrufen.