hettfield,
nach der Rechtsprechung des BGH aus dem Jahr 2007 kommt es für den Rechtsschutzfall auf die Zurückweisung des Widerrufs. Im 2013 hat dies der BGH erneut bestätigt.
Beiträge von tubikimi
-
-
Hallo Claudia,
also, so wie ich schon vorher geschrieben hatte, wenn du wegen einer nicht der Norm entsprechender Widerrufsbelehrung widerrufst kannst du das getrost auch noch nächstes Jahr oder noch später tun, weil das Recht nicht verwirkt ist und nicht verjährt.
Die Widerrufsbelehrung kann du der Verbraucher Zentralle kostenpflichtig zur Prüfung schicken.
Ansonsten gibt es im Netz verschiedene Anwälte die auch kostenlos das tun. Musst du nur googeln.
Ich selber habe prüffen lassen (<info@bernd-rechtsanwaelte.de>)
Viel Glück -
SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Fürstenfeldbruck und München Fonds KG.
Aktuell wird sogar mit einer Insolvenz gedroht. -
Du widerrufst erst selber, die Bank lehnt schriftlich ab.
Dann erst ist der Versicherungsfall oder Schadenfall eingetretten. In diesem Moment musst du eine Rechtsschutzversicherung haben damit sie dir eine Deckung zusagt.
Wäre also Ratsam erst eine gute abzuschliessen. -
Es wäre nett wenn du schreiben würdest aus welchem Grund du widersprechen willst.
Wenn wegen einer nicht korrekten Widerrufsbelehrung brauchst du dich doch nicht beeilen, das verjährt nicht. -
kastanienblatt,
ich denke das betrifft nicht Verbraucherkredite mit Restschuldversicherung.
Aber mal schauen. -
also nichts wie so schnell zum Automaten und das Geldsegen abheben und ausgeben. Garantieren kann dir keiner etwas.
-
wofür ein Link?
Ich würde nur gern wissen ob sich hier Leser finden die durch die SHB oder andere geschlossene Fonds geschädigt sind.
Viele, wenn nicht fast alle geschlossene Fonds haben eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung und man kann die noch heute widerrufen.
Es gibt Anwälte die sich damit rühmen seine Kunden erfolgreich vor den Gerichten vertretten zu haben. -
hallo hpg,
ich habe schon verstanden und deshalb gemeint du könntest mit dem Geld das du eventuel erstattet bekommst
den nächsten Kredit tilgen (sondertilgen). Ist ja immer möglich bei Konsumentenkrediten.
Anderes kann ich dir jetzt nich sagen, müsstest du bei RA anfragen.
Gruß -
du brauchst nichts zu hemmen, weil das nicht verjährt. Vorausgesetzt die Widerrufsbelehrung ist nicht korrekt.
Bekommst du von dem ersten die RSV, mit Zinsen versteht sich, erstattet kannst den nächsten sondertilgen.
Aber wahrscheinlich hat der nächste Kredit auch eine RSV ?
Gruß -
MarcusG,
diese Widerrufsbelehrung ist eindeutig falsch.
Das hier ist ein verbundenes Geschäft und du wurdest nicht belehrt , dass mit dem Rücktritt vom Kreditvertrag auch die dazugehörige Versicherung rückgängig gemacht werden kann.
Schönen Abend -
Ihr schreibt hier über Widerrufsbelehrungen die eigentlich Immobilien Kredite betreffen.
Da gab es Vorgaben ab dem Jahr 2002. Die Verbraucher Zentrale stellte fest, dass 80% Widerrufsbelehrungen falsch sind.Das Thema aber hier ist Restschuldversicherung in Verbindung mit Konsumenten Krediten.
Die Restschuldversicherung und Das Darlehen sind gekoppelte Geschäfte, der eine würde ohne den anderen überhaupt nicht zustande kommen.
Die Widerrufsbelehrungen müssen darauf hinweisen, dass wenn man den einen widerruft ist der andere auch widerrufen.
Sind die Belehrungen falsch haben die Widerrufsfristen noch nicht begonnen zu laufen und man kann die Verträge auch noch heute widerrufen. Auch wenn das Darlehen bereits zurückgezahlt ist.
Und auch die Urteile findet ihr nicht vor Ende 2009. -
ist die Widerrufsbelehrung nicht korrekt kannst du den Vertrag und die Restschuldversicherung auch noch heute widerrufen. Das bedeutet Rückabwicklung und Erstattung.
-
über die Prüffung wurde hier schon des öffteren genau erklärt. Schau mal bitte zurück.
Mindestens bekommst du die Prämie für die RSV erstattet oder zurückgerechnet, vorausgesetzt die Widerrufsbelehrung ist nicht korrekt.
Und sehr wichtig, du hast mit dem Widerruf Zeit, weil hier nicht verjährt, es sei den die Banken gehen Pleite. -
Sony6
Du gibst den netto Darlehenbetrag + die Bearbeitungsgebühren (weil du die schon zurückgefordert hast) aber ohne RSV, wenn deine Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß belehrt.
Dann die Zinsen, halt niedrigeren als die Bank dir die berechnet hat, weil das marktübliche von damalls sein müssten.
Wie hoch die sein sollten, kann ich dir leider nicht sagen, müsstest du eventuell beim RA anfragen.
Das Ergebniss ist deine Forderung gegenüber der Bank + noch Zinsen.
Hoffe du verstehst es??? -
BGH v. 18.01.2011 - XI ZR 356/09.
Mit Ombudsmann kannst ja versuchen, ob es was bringt weiss ich nicht.
Gruß -
SHB Innovative Fondskonzepte Fürstenfeldbruck oder andere geschlossene Fond widerrufen.
Hat hier vielleicht jemand Erfahrungen gesammelt und kann darüber berichten? -
ja klar doch. Gehe wie folg vor:
erst muss du prüfen ob die Widerrufsbelehrungen wirklich fehlerhaft sind, das sind die jedoch wohl immer bei der Targo gewesen. Genaues zu Widerrufsbelehrung kannst du im Internet finden.
Ist das der Fall widerrufe die Verträge und bitte um eine Neuberechnung ohne RSV.
Zusätzlich bitte die Bank die Netto Darlehensumme mit den damalligen marktüblichen Zinsen zu verzinsen und um die Zahlung der dir entgangener Zinsen.
Bekommst du ein ablehnendes Schreiben der Bank musst du dich höchstwahrscheinlich an einen Rechtsanwalt wenden. Auch ohne Rechtsschutzversicherung geht man hier kein Risiko ein. -
also doch!!!
Freue dich. Welche Bank muss jetzt leiden? -
also vier oder sogar fünf x Restschuldversicherung gezahlt?