Beiträge von tubikimi

    So prüft Ihr eure Forderung.
    Im Vertrag ist die netto Darlehensumme, der Beitrag für die RSV und der Betrag für die Gebüren separet angegeben.
    Mit Hilfe von "Zinsen berechnen" in der EDV unter "Kreditrechner" gibt Ihr den netto Darlehensbetrag, dann den damalls marküblichen Zins ( im Jahr 2008 5,3%), die Höhe der Monatsraten und die Laufzeit (am besten in Monaten) an. Rechts neben den Eingaben das Häckchen auf Restschuld berechnen setzen.
    Es kommt am Ende für die die bereits zurückgezahlt haben immer ein positives Ergebnis, dass heisst die Bank schuldet euch den Betrag und ihr könnt ihn zurück fordern.
    Für die die noch zurückzahlen, je nachdem, ein Positives oder ein Negatives aber viel niedrigeres als man laut dem Rückzahlungsplan der Bank wirklich schuldet.
    Allerdings muss unterscheidet werden ob jemand die Bearbeitungsgebühren bereits zurückgezahlt bekommen hat.
    Der jenige muss die Bearbeitungsgebühren der netto Summe dazurechnen.
    Außerdem habt Ihr noch das Recht auf Zinsgutschrift, weil die Bank mit diesem Geld gewirtschaftet hat.
    Das nennt sich Rückabwicklung.
    Ich hoffe, dass ich mich verständlich ausgedrück hatte und wünsche viel Spass und auch Erfolg.
    Über jegliche Rückmeldung werde ich mich freuen.

    Hallo an alle Teilnehmer,
    das ist wirklich ein sehr unterhaltsreiches Forum. Ob Targo oder Santander Bank, weder bei der Rückzahlung noch bei den Antwortschreiben kann man hier keine Regelmäßigkeit feststellen, man muss halt mit allem rechnen.
    Ist das ein Durcheinander. Wäre sehr angebracht, wenn die Bafin die Bankenaktivitäten ernsthaft kontrolieren würde, nicht wahr?
    Ich habe vieles hier gelesen, was mich noch interesiert und ich nicht gefunden hatte:
    habt ihr eure Kredite bereits zurückgezahltt?
    Als nächstes freue ich mich auch bereits heute auf eure/unsere Aktionen im nächsten Jahr betreffend der Restschuldversicherung.
    Das sind viel höhere Beträge. Da auch hier eine eindeutige Rechtslage vorliegt würde mich interessieren ob bereits jemand die Rückzahlung der RSV erstitten hatte und Erfahrungen dazu hat.
    Schönen Abend!

    Hallo,
    2011 hat hier das BGH Klarheit geschaffen. Voraussetzung für einen Widerruf ist, dass sich bei dem Darlehensvertrag und der RSV um ein verbundenes Geschäft im Sinne § 358 Abs. 3 BGH handelt.
    Das Problem, man kann das wohl selbst nicht durchsetzen sondern man muss einen RA nehmen.
    Und dann ob der Anwalt fähig genug ist???
    Mich würde interessieren, ob der Anwalt dieses auch per Mahnschreiben anfordern kann???
    Danke für Antworten!

    Natürlich, nur dass die Erstattung der Bearbeitungsgebühren am 17.12.14 verjährt und du müsstest sofort einen RA einschalten, der ein Mahnverfahren einleitet.
    Außerdem musst du vom RA die Geschichte mit der Versicherung prüfen lassen.
    Möglicherweise ist die Widerrufsbelehrung nicht korrekt und du kannst den Vertrag (auch wenn bereits abgezahlt) mit Zinsen zurückfordern.
    Viel Glück

    Ein Zeuge ist nicht erforderlich. Nur die Widerrufsbelehrung ist hier wichtig. Steht drin nichts über das verbundene Geschäft kann du noch heute (auch wenn das Darlehens bereits zurückgezahlt ist) dieses widerrufen.
    Mit der Folge, dass das ganze rückabzuwickeln ist, du bekommst die Prämie für die RSV + Zinsen zurück.
    Ich denke jedoch du musst einen RA einschalten.

    Verbraucherdarlehen mit Restschuldversicherung haben oft nicht korrekte Widerrufsbelehrung. Das ist ein Koppelgeschäft und die Widerrufsbelehrung muss darauf hinweisen. Ist das nicht der Fall kann man die Verträge widerrufen, auch noch heute. Dafür gibt es keine Verjährung. Das Darlehen kann auch mittlerweile zurückgezahlt sein. Das hat zu Folge dass alles rückabgewickelt sein muss und nur der netto Darlehensbetrag plus Zinsen zu zahlen sind. Darüber gibt es BGH Urteile v. 18.01.2011, XI ZR 356/09 und 15.12.2009 Az. XI ZR 45/09.
    Allerdings selbst dieses durchsetzen ist wahrscheinlich garnicht möglich, man muss einen RA einschalten.
    Ich bin selbs davon betroffen und mein eher unfähiger RA streitet mit der Targo seit zwei Jahren.
    Dazu kommt noch die Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren die Ende 2014 verjährt.
    Letztendlich werde ich wahrscheinlich Klage erheben müssen.
    Vielleicht hat jemand bereits Erfahrungen gemacht???

    Mein Problem.
    Habe 2008 bei der Targo Kredit aufgenommen. Weil ich eine Restschuldversicherung mit abgeschlossen hatte und die Widerrufsbelehrung falsch ist habe ich bereits Ende 2012 einen RA eingeschaltet.
    Er hat den Vertrag und die RSV widerrufen, die BG forderte er ebenfalls zurück.
    Die Targo weigerte sich wegen der Verjährung die BG zu erstatten, die RSV hat sie auch nur Teilweise verrechnen wollen.
    Ich habe die Ratenzahlungen eingestellt, weil nach meiner Berechnung ist der Kredt bereits überbezahlt.
    Mein RA war immer wieder wegen dieses Sache mit der Targo schriftlich im Kontakt.
    Nach dem neuen Urteil v. 28.10.2014 zur BG Verjährung habe ich mich erneut an den RA gewandt, der auch sofort etwas an die Targo schreiben sollte/wollte. Seit diesem Zeitpunkt trette ich dem RA auf die Füße, leider tut sich nichts.
    Was kann ich tun?