Beiträge von dieter67

    Ich habe in diesem Jahr bei der DKB 3 Rentenfonds verkauft.


    Dabei wurde zuerst eine Ersatzbemnessungsgrundlage als herangezogen (30% des Verkaufserlöses wurden als Grundlage für die Berechnung von ZaSt und Soli heran gezogen.
    In meinem Fall war der Unterschied zwischen kauf und Verkaufspreis 4.400€. Die Ersatzbemessungsgrundlage war 67.266€.
    Und so hat die Bank die 4.400€ Gewinn aus dem Verkauf mit einem Steuerabschlag von ca. 17.500€ besteuert.
    Das entspricht einer effektiven Besteuerung von über 400%.


    Nach vielen telefonischen und schriftlichen Protesten hat man diese Abrechnung storniert und eine neue gefertigt. Die kann ich rechnerisch in keiner Weise nach vollziehen.
    Da sind unter anderem GESCHÄTZTE THESSAURIERUNGEN genannt.
    Die Differenz zwischen Kauf- Und Verkaufspreis scheint mir bei der Berechnung der DKB gar keinen Einflluss auf die Berechnung der Berechnungsgrundlage für die Kapitalertragssteuer zu haben. Noch dazu ist sie völlig falsch angegeben.
    Bezüglich der Schätzung von thessaurierten Erträgen bezieht man sich auf "§7 Abs.1 Nr.3 Satz 1 und 2 InvStG".
    Ich habe nach gelesen: https://www.gesetze-im-internet.de/invstg_2018/__7.html
    Aber ich kann dort keine Aufforderung zur Schätzung von thessaurierten Erträgen entdecken.


    Nachdem ich den Kommentar von PeterSH zum Thema (auch DKB-Kunde) gelesen habe könnte man annehmen die DKB ist mit ihrer IT absolut nicht in der Lage korrekte Abrechnungen zu fertigen.