monstermania: ja, ich bin vor mehr als 30 Jahren nicht gezwungen worden, eine PKV abzuschließen. Aber ich habe heute einen anderen Wissensstand als heute (wie wir alle hoffentlich). Würde ich mich wieder so entscheiden? Das bezweifle ich.
Ja, ich habe einen Fehler gemacht, dies auch nicht bestritten. Bin nur erstaunt, wie schwer es ist, diesen wieder zu reparieren, zumal die Leidtragende (Unversicherte) meine Tochter ist.
zu 1. Das wusste ich bisher nicht, danke für die Aufklärung.
zu 2. Stimmt, es hat nichts damit zu tun.
Dr. Schlemann:
Zum Basistarif: In meiner Gegenüberstellung von Basistarif und Standardtarif sollte mit Standardtarif der Tarif beim normalen Abschluss einer PKV gemeint sein, sei es durch Neuabschluss oder Wechsel. Und dieser hat i.d.R. geringere Beiträge als der Basistarif.
Zum rückwirkenden Nachzahlen von Beiträgen: Bekomme ich denn die Gesundheitskosten (Arztrechnungen, Medikamente, etc.) aus dem unversicherten Zeitraum von der Folgeversicherung erstattet?
Zum Sinn der Versicherungspflicht: Natürlich soll diese nicht die Taschen der Versicherungen füllen, denn diese machen ja nicht die Gesetze (jedenfalls nicht direkt). Aber die aktuelle Ausgestaltung der Versicherungspflicht ist nicht gerade vorteilhaft für den Unversicherten, wenn dieser (wie ich) durch einen Fehler oder durch finanzielle Notlage in den Status eines Unversicherten gerät. Wenn jemand, unverschuldet oder nicht, arbeitslos wird, fängt ihn die Gemeinschaft der Steuerzahler doch auch auf. Zugegeben, bei selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit hat er/sie mit Einbußen zu rechnen. Das wäre für mich auch okay, aber es ist ja wie geschildert sehr schwer, wieder krankenversichert zu werden.