Danke für den guten Tipp Sparfuchs, da bin ich aber froh, über eine Rechtsanwaltszulassung zu verfügen. Vielleicht haben Sie noch etwas inhaltlich zu sagen?!
Danke
Beiträge von Scorp
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Die vereinbarte Karenzzeit ist die vereinbarte Karenzzeit!
Das KTG wird immer erst ab dem vereinbarten Leistungsbeginn gezahlt.
Das ist in der GKV bitte nicht anders, als in der PKV.
Wo sehen Sie die Benachteiligung?
Guten Tag Herr Schatzmeister,
die Benachteiligung sehe ich darin, dass meine 13€/Tag Lohnausfall offenbar nicht gedeckt werden. In der Theorie erhalte ich:- ca. 2,12€/Tag vom BfA (einmalig 210€) und
- 10,88€/Tag gem. 192 Abs 5 VVG
In der Praxis entfällt Letzteres, wenn mir die PKV die lange Nase zeigt, weil
- vorgeburtlich 42 Tage lang eine vertragliche Karenz abzuwarten sei
- nachgeburtlich das Argument kommt, ich sei durch Elterngeld anderweitig abgesichert (192 Abs 5 VVG)
Wie sehen Sie da (zumindest vorgeburtlich) keine Benachteiligung? Die vertragliche Karenz ist ja in der vollen Lohnfortzahlung bei Krankheit begründet. Aber hier geht es gerade um einen Ausgleich der um 13€ gekürzten Lohnfortzahlung! Wenn die Krankentagegeldversicherung für Mutterschutz (~11€) und Krankheit (~90€) schon unterschiedliche Beträge ansetzt, dann bitte auch eine Abweichung in der Karenzzeit!
Wie andere hier bereits geschrieben haben, ist auch fraglich, ob die Elterngeldstelle die nachgeburtliche Lücke übernimmt, oder ihrerseits auf 192 VVG verweist.
M.E. müsste die PKV einen Zuschuss im gesamten Mutterschutz zahlen, oder?