Beiträge von Deliah

    Hallo zusammen,
    auch mir wurde der nicht vollständig angesparte Bausparvertrag einer privaten Bausparkasse mit Hinweis auf $ 489 Abs. I Nr. 2 BGB gekündigt und trotz meines wiederholten Widerspruchs sechs Monate später (Ende Nov. 2014) aufgelöst. Meine Einzahlungen plus Zinsen plus Bonus ergaben zusammen noch deutlich weniger als die vereinbarte Bausparsumme (BSS). Der Vertrag war 1996 abgeschlossen und zwei Mal erhöht worden. Zum Zeitpunkt der Zuteilungsreife in 2003 waren etwas über 42 % der BSS angespart. Um den späteren Darlehensanspruch möglichst hoch zu halten, wurden die monatlichen Sparbeiträge auf Anraten des Bausparkassenberaters danach ausgesetzt. Später wurden nur noch jährlich 250 EUR Aufstockung zu den Zinsgutschriften eingezahlt, um die maximale Bausparprämie zu erhalten.
    1996 war extra mit der großen Flexibilität dieses Bausparvertragstyps geworben worden. Man versprach schriftlich, dass der Bausparer schon nach 24 Monaten Ansparphase den Zuteilungszeitpunkt jederzeit selbst bestimmen könne (Wahlzuteilung), ferner auch Darlehenshöhe, Darlehenszins, Tilgungsbeitrag und Tilgungsdauer. Je höher das Sparguthaben, desto höher auch der Darlehensanspruch. Ausdrücklich wurde auch die renditestarke Vermögensbildung beworben, sollten sich die ursprünglichen Baupläne zerschlagen.
    Aufgrund der plötzlichen Kündigung konnte ich nicht einmal einen neuen Bausparvertrag zur Zuteilungsreife bringen.
    Wäre mein Bausparvertrag voll angespart, würde ich die Kündigung akzeptieren, aber ich halte es für nicht rechtens, dass nun auch nicht voll angesparte Verträge einfach gekündigt werden. Die Bausparkasse verwies in ihrem letzten Schreiben auf ein Urteil des Landgerichts Mainz, das diese Vorgehensweise bestätigt haben soll. Kennt jemand das Aktenzeichen dieses Urteils und ev. seinen Wortlaut? Ist es rechtskräftig oder wurde dagegen Berufung eingelegt/zugelassen? Sind noch mehr Kunden privater Bausparkassen von der Kündigung ihrer nicht voll angesparten Bausparverträge betroffen? Wird jemand in gleicher Lage vor Gericht ziehen?
    Über entsprechende Antworten würde ich mich freuen! Ich werde mich wohl an die zuständige Schiedsstelle wenden.
    Schöne Grüße