Beiträge von ManfJoh35

    Natürlich habe ich schriftlich bei der Consorsbank reklamiert. Bis heute, 23.01.2022 bin ich von der Bank noch immer ohne Nachricht. Da ich von dem Vorfall auch die BaFin in Kenntnis gesetzt habe, läuft nun die Klärung auf höherer Ebene. Die Antwort der Bank erwarte ich daher über die eingeschaltete BaFin, die sich des Falles angenommen hat.

    Man hat bei der Consorsbank die Möglichkeiten "Drucken" (PDF-Export), Excell exportieren, CSV exportieren.
    Ich habe sowohl die PDF-Datei und die Excell-Version runtergeladen. In beiden war der gravierende Additionsfehler der Bank. Bis heute habe ich auf meine Reklamation hin noch keine Aufklärung bekommen. Ja, es geht tatsächlich um die Auflistung der Kurswerte, um die Gesamtsumme aller Kurswerte.

    Die ausgewiesene Endsumme der Bank, was ich zuerst kaum glauben wollte, ist schlicht und einfach falsch, und zwar nicht nur einige Cents, sondern sehr erheblich im mehrstelligen Bereich! Das ist schon gravierend, wenn die Bank die Addition der einzelnen Kurswerte nicht hinbekommt. Natürlich habe ich das bei der Bank reklamiert, jedoch bis dato noch keine Erklärung des Fehlers bekommen.

    Falscher Depotauszug der Consorsbank


    Am 01.01.2022 um 17:40 Uhr habe ich von der Consorsbank mein Wertpapierdepot runtergeladen. Da man schon mal gehört hat, dass auch bei einer Bank „ein ungetreuer Knecht“ beschäftigt sein könnte, der sich möglicherweise an Kundenkonten vergreift, habe ich den PDF-Datei-Download sorgfältig geprüft und siehe da: Die Addition der Bank der Spalte „Gesamtwert“ stimmt nicht! Meine alte per Hand zu bedienende Rechenmaschine, der ich mehr vertraue als dem elektronischen Rechensystem der Bank, zeigt ein anderes Ergebnis. Die ausgewiesene Endsumme der Bank, was ich zuerst kaum glauben wollte, ist schlicht und einfach falsch!


    Per E.-Mail habe ich am 05.01.2022 den Fehler der Bank mitgeteilt. Außer der Eingangsbestätigung hat die Bank zu der falschen Depotbuchhaltung, zu einem solchen gravierenden Fehler bis dato keine Stellungnahme abgegeben und sich auch nicht für den nachgewiesenen Mangel entschuldigt. Wieviele Kunden der Consorsbank mögen sich Depotauszüge mit falschen Schlussaummen runtergeladen haben und haben das nicht einmal bemerkt?


    Ich finde, die Consorsbank hätte sofort tätig werden müssen, stattdessen reagiert sie bis heute nur mit schweigen.

    „Steuerliche Verlustverrechnung“ der Consorsbank im Wertpapiergeschäft unrichtig wegen Unvollständigkeit


    Die Consorsbank manipuliert im Wertpapiergeschäft die "Verlustverrechnung" nach eigenem Gutdünken.


    Beim Kauf von Wertpapieren werden bei der Consorsbank die Papiere mit den Anschaffungswerten erfasst und ins Depot eingebucht. Bei der Ausbuchung dagegen nimmt es die Bank nicht mehr genau, denn ein möglicher Verlust (Totalverlust) wird bei der Ausbuchung in der Verlustrechnung einfach nicht berücksichtigt. Was ist das für eine Buchhaltung? Und das bei einer Bank!


    Es entspricht banküblichen Usancen, dass Gewinne und Verluste aus Wertpapiergeschäften von jeder Depotbank in einer „Steuerlichen Gewinn- bzw. Verlustrechnung“ erfasst und dem Kunden als Jahresabschlussunterlage, allein schon aus steuerlichen Gründen, zur Verfügung gestellt werden.


    Nur bei der Consorsbank ist das anders. Die Consorsbank führt die Verlustverrechnung nach ihrem eigenen Daführhalten, nach ihrer eigenen Auffassung, nach ihrer eigenen Betrachtungsweise und Anschauung, unabhängig davon ob vollständig oder falsch.


    Verluste aus Wertpapiergeschäften z. B. bei der Ausbuchung der Papiere infolge Wertlosigkeit (Konkurs der Aktiengesellschaft) fließen nicht in die Verlustverrechnung der Consorsbank ein. Auf Anfrage antwortet die Consorsbank lapidar "Wir als Bank nehmen in diesen Fällen weiterhin keine steuerliche Verlustverrechnung vor."


    Eine Verlustrechnung, die nicht alle Posten aufführt, ist unrichtig, ist schlichtweg falsch!


    Damit gibt die Bank die Unvollständigkeit und damit die Unrichtigkeit der „Steuerlichen Verlustverrechnung“ sogar zu, ohne diesen Mangel abzustellen.


    Für die Ausbuchung der verlustgebrachten Wertpapiere kassiert die Consorsbank obendrein je Posten relativ sehr hohe Gebühren. Dafür lässt die Consorsbank mit der unvollständigen, damit unrichtigen Verlustrechnung aus Wertpapiergeschäften ihre Kunden gegenüber dem Finanzamt „Im Regen stehen“.


    Fazit: Finger weg von der Consorsbank!

    Betr.: ING Bank, DiBa, Vollmachtserteilung für die Teilnahme an Hauptversammlungen


    Bei allen Online-Banken, mit denen ich zu tun hatte, kann man für die Teilnahme von Aktionären an Hauptversammlungen Eintrittskarten für Dritte, für Bevollmächtigte direkt im Internet auf der Webseite der Depotbank bestellen. Lediglich bei der „ING Die Bank und Du“ ist es nicht möglich, eine bestimmte Person meines Vertrauens für die Hauptversammlung zu benennen.


    Die Bank hat nämlich ein Interesse daran, dass nur bestimmte, von der Bank selbst ausgewählte Aktionärsvertretungen wie
    Dachverband der kritischen Aktionäre,
    Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz und
    Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger
    die Stimmrechte bekommen.


    Dass man online direkt seine Stimmrechte den eigenen Bevollmächtigen und nicht den von der Bank bestimmten Stimmrechtsvertretern überträgt, das lässt die Bank einfach nicht zu. Welches Interesse hat wohl die Bank daran, dass man online nur die von der Bank genannten Aktionärsvertretungen beauftragen kann? Bei solchen Verpflechtungen kann man einiges vermuten!


    Dieserhalb habe ich bereits mehrfach mit der Bank korrespondiert. Stets bekam ich einen abschlägigen Bescheid. Dabei würde eine einfache Softwarelösung das geschilderte Problem lösen. Wie das geht, zeigt in diesem Punkt die Consorsbank.

    Betr.: ING Bank, DiBa
    Vollmachtserteilung bei Hauptversammlungen


    Immer wieder ärgere ich mich über die ING-DiBa.
    Die Bank mag ja sehr beliebt sein, dennoch muss ich Kritik üben.
    Bei der Bestellung von Eintrittskarten hat die Bank ein Interesse daran,
    dass bestimmte, von der Bank ausgewählte Aktionärsvertretungen wie
    Dachverband der kritischen Aktionäre,
    Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz und
    Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger
    die Stimmrechte bekommen.
    Diese 3, und nur ausdrücklich diese, sind bei der Kartenbestellung von der Bank vorgegeben.
    Warum eigentlich? Hat die Bank eventuell etwas davon?
    Andere Dritte, selbst Bevollmächtigte kann man nicht online, die ING ist doch eine Online-Bank, zur Teilnahme an Hauptversammlungen bestellen.
    Ich möchte online jedem von mir Benannten die Teilnahme an Hauptversammlungen ermöglichen, und zwar auf direktem Wege, indem ich anstelle der von der Bank vorgegebenen Verbände bzw. Vereinigungen eine Person meines Vertrauens direkt auf der ING-Seite eintrage. Die Eintrittskarte sollte dann direkt, d. h. ohne Umweg an die von mir benannte Person gesendet werden.


    Diesbezüglich habe ich bereits mit der Bank korrespondiert, die sich aber völlig unbeweglich zeigt. Das haben andere Banken, z. B. die Consorsbank besser geregelt.

    Mit der ING, Die Bank und Du bin ich grundsätzlich zufrieden und ich kann diese Bank auch Dritten empfehlen.


    Allerdings stört mich ein Punkt bei der Bestellung von Eintrittskarten für Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften sehr.
    Die Bestellung auf einen Dritten ist nicht möglich. Hiervon ausgenommen sind Aktionärs-/Schutzvereinigungen. Die Person meines Vertrauens kann ich bei der ING leider nicht direkt bevollmächtigen.


    Bei jeder anderen Online-Bank, soweit ich das weiß, hat man die Möglichkeit, Eintrittskarten für Hauptversammlungen auch zu Gunsten dritter Personen und nicht nur für Aktionärs-/Schutzvereinigungen online direkt bei der Bank zu bestellen. Bei der Bestellung von Eintrittskarten und Stimmrechtsvollmachten für einen benannten Dritten erfolgt auch der Versand der Karten direkt an den Dritten. Das geht und funktioniert überall nur nicht bei der ING. Stattdessen ist hier die ING zumindest in diesem Punkt sehr umständlich und rückständig. Andere Online-Banken machen es vor, wie es besser und direkter geht, insofern ist die ING auch keine Direktbank. Wieso kann man bei der ING eine Aktionärsvereinigung, der man vielleicht nichts Gutes zutraut, direkt beauftragen aber die Person seines Vertrauens nicht?
    Diesbezüglich ist man bei der ING schlecht aufgehoben. Die Regelung bei der ING in Sachen Stimmrechte und Eintrittskarten für Dritte bei Hauptversammlungen ist schlecht!

    Die DAB Bank wird zur Consorsbank!


    Infolge der Übernahme der DABbank durch die Consorsbank wurde ich zwangsweise Kunde bei der Consorsbank. Bisher habe ich bei der Consorsbank wirklich nur Nachteile festgestellt.


    1.) Dass die Software bei einer Bank nicht läuft, dürfte weltweit wohl einmalig sein. Anfang März 2018 war die Consorsbank nicht in der Lage, Abrechnungen über Wertpapiertransaktionen zu erstellen. Etwa 2 Wochen hat man dort „rumgehampelt“, bis man endlich dem Kunden die Wertpapierabrechnungen ins Postfach legen konnte. Eine solche IT-Abteilung und deren Aufsicht zeugt von Unvermögen und ist meines Erachtens ein Fall für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), der ich auch entsprechende Mitteilung gemacht habe.


    2.) Bei der DABbank konnte ich als Bevollmächtigter meinen Enkelkindern die Aktien kaufen, die ich für richtig hielt. Jetzt bei der Consorsbank darf ich zwar meinen Enkelkindern aufs Verrechnungskonto auch Geld überweisen, jedoch erdreistet sich die Bank mir vorzuschreiben, was ich von dem von mir überwiesenen Geld den Kindern kaufen kann und was nicht. Das ist unerhört! Die BaFin hat mir diesbezüglich schriftlich mitgeteilt, dass die Entscheidung der Consorsbank, den minderjährigen Kindern bzw. Enkelkindern keine höhere Risikofreigabe zu erteilen, eine rein geschäftspolitische Angelegenheit der Bank ist. Mit anderen Worten: Willkür der Bank!


    3) Den monatlichen Vermögensstatus, den man von der DABbank gewohnt war, gibt es nicht mehr. Er enthielt wohl geordnet die Gesamtübersicht der Geldkonten und der Wertpapiere in einem Dokument. Stattdessen gibt es jetzt den Personal Investment Report (PIR), der das Gesamtvermögen mehrerer Konten und Depots in einem Dokument nicht widerspiegelt. Da die Consorsbank die DABbank geschluckt hat, hätte man doch die bessere, kundenfreundlichere Software der DABbank auch übernehmen und weiter verwenden können!
    Hinzu kommt, dass man seinen Vermögensstatus Konten und Depots bei der DABbank rückwirkend zu jedem vergangenen Datum auf den gewünschten Tag genau abrufen konnte. Dieses gute „Tool“ wurde leider auch nicht übernommen und bedeutet weniger Service für den Kunden.

    Umgang, Erfahrung, Consorsbank, Wertpapiergeschäft



    Alle Eltern und Großeltern kann ich nur davor warnen, für ihre Kinder oder Enkelkinder bei der Consorsbank ein Konto anzulegen. Sie dürfen auf das Kindeskonto zwar Geld überweisen aber Wertpapiere Ihrer Wahl dürfen Sie von dem von Ihnen überwiesenen Geld dem Kind nicht kaufen und das trotz elterlicher Zustimmung und trotz erteilter Vollmacht fürs Geldkonto und auch für das Depot. Weder „Blue Chips“ noch „Nasdaq-Schwergewichte“ oder gar „Weltmarktführer aus dem MDAX“ dürfen Sie für ihr Kind bzw. Enkelkind anschaffen. Obwohl Sie ausschließlich und nur für diesen Zweck allein das Geldkonto bzw. Verrechnungskonto des Kindes speisen, schreibt Ihnen die Consorsbank vor, was Sie zu tun und zu lassen haben. Unter Warnhinweisen erlaubt man Ihnen gnädiglich, ein paar DAX-Werte zu kaufen. Das ist eine unglaubliche Bevormundung von Eltern bzw. Großeltern. Was sich da die Consorsbank anmaßt, ist einfach nicht zu fassen und dürfte in der Bankenwelt wohl einmalig sein. Laut meiner Anfrage bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist das allein und ausschließlich eine Entscheidung dieser Bank, die durch keine Vorgaben gedeckt ist.


    Noch einmal: Sie überweisen Geld auf das Konto in meinem Fall des Enkelkindes allein mit dem Ziel, sagen wir um Aktien von „Amazon“ oder „Alphabet“ oder „Apple Inc.“ zu kaufen, dann sagt Ihnen die Bank „Flötepiepen! Wir schreiben Ihnen vor, was Sie Ihrem Enkelkind von dem von Ihnen überwiesenen Geld kaufen dürfen.“
    Das ist meines Erachtens doch schon mehr als nur eine Unverschämtheit!
    Also: Finger weg von der Consorsbank!



    Vorher war ich mit den Konten und Depots meiner Enkelkinder Kunde bei der DABbank, die leider in der Consorsbank aufging. Seither gibt es nur noch erhebliche Verschlechterungen und Nachteile.



    18.03.2018

    Dass die Consorsbank nicht in der Lage war, Ihren Kunden zeitnahe Wertpapierabrechnungen zu erstellen, zeugt von einer beispiellosen Inkompetenz. Weltweit dürfte das wohl die einzige Bank sein, bei der man fast 2 Wochen auf eine Abrechnung für einen Wertpapierkauf warten musste.
    Natürlich fällt das primär auf den Vorstand zurück, der diesbezüglich weder seine Führungs- noch Kontrollfunktionen wahrnimmt oder nicht in der Lage ist, diese hinreichend auszuüben.
    Man kann sich auch die Frage stellen, was für eine IT-Abteilung leistet sich da die Consorsbank, die nicht in der Lage ist, den Kunden zeitnahe Abrechnungen zu geben? Ein neues Programm oder eine Programmänderung testet man doch zuerst, bevor man es einsetzt. Solange die Neuerung nicht einwandfrei läuft, bleibt es einfach noch beim Bisherigen. Das hat man doch schon bei „Hollerith Lochkarten Verfahren“ des vergangenen Jahrhunderts gemacht und heute beim digitalen Computer beherrscht die Consorsbank offensichtlich nicht die einfachsten Regeln der IT-Sicherheit. Wieso gibt es bei der Consorsbank für eventuelle Systemausfälle keinen Plan „B“?
    14.03.2018