Das ist sehr nett! Vielen Dank und gute Besserung an Ihre Frau
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Beiträge von spare1708
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Hallo Herr Schlüter, wir haben auch Klage eingereicht und wurden jetzt aufgefordert die Begründung einzureichen. Haben Sie Ihre schon fertig? Welche Begründung führen Sie an? Viele Grüße
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Hallo Herr Schlueter,
gibt es etwas Neues?
Wir haben jetzt eine Ablehnung des Widerspruchs erhalten und einen netten Brief unserer Bundesministerin, dass die Broschüre entsprechend ergänzt wurde, aber man leider nichts tun kann...
Viele Grüße
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Drücke natürlich auch die Daumen! Mit welcher Begründung?
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Hallo Herr Schlueter,
Gibt es etwas Neues? Viele Grüße -
Wir haben jetzt erfahren, dass die Berechnungsgrundlage für Krankengeld während der Elternzeit das Gehalt vor der Geburt des Kindes ist und nicht das aktuelle. Meine Krankenkasse hat dies jetzt bestätigt und wir hoffen hier auf Nachzahlung, da ich bis zur Geburt Vollzeit gearbeitet habe.
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PS: Was mir etwas Sorgen macht, ist das man im Antrag unterschreibt, den Bezug von Krankengeld zu melden.
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Danke für Ihre Antwort! Sobald es bei uns etwas Neues gibt, melden wir uns auch.
Bei uns geht es sogar um 14 Monate. Von daher werden wir es auch nicht so einfach auf sich beruhen lassen... -
Hallo, ich habe das gleiche Problem. Wie ist denn die Sache ausgegangen? Bei einer telefonischen Beratungsstelle hat man mir gesagt, dass sei nicht klar geregelt. Beim Bundesministerium hieß es leider wird verrechnet. Obwohl ich das vollkommen unlogisch finde.