Beiträge von Kaveo

    Wenn der AG-Anteil nicht ausgenutzt wird, dann bieten sich Optionen an, die einem das volle Geld zusichern, man aber selbst nur die Hälfte bezahlt.
    Wenn du also planst die PKV bis zu deinem Lebensende zu nutzen, dann bietet sich ein Beitragsentlastungsbaustein an.
    Bei der Signal-Iduna nennt sich dieser „peB“.


    Die Hälfte zahlst du natürlich trotzdem mit, kannst aber mehr steuerlich geltend machen (abgesehen von der dann steigenden Beitragsrückerstattung).

    Nur mal ne kurze Frage:
    Du nutzt, wenn ich das richtig sehe, den Exklusiv-Plus 0, und anscheinend keine weiteren Bausteine...
    Wenn du Arbeitnehmer bist, wieso nutzt du dann nicht den vollen Arbeitgeber-Anteil, welcher sich nächstes Jahr noch erhöht?


    Du hast eingerechnet, dass du im Jahr circa 4.000€ von deinem Arbeitgeber bekommst, wenn du den Anteil voll ausnutzt?

    Hi,


    wichtig ist zu wissen, ob du bereits vor dem 31.12.2002 in der PKV warst. Wenn ja, dann gilt für dich eine reduzierte JAE. Dein neues Gehalt muss nur über dieser liegen.


    Wenn bereits die neue, höhere JAE gilt: Ist das vorraussichtliche Jahresgehalt des neuen Arbeitgebers unter der JAE wirst du mit dem Jobwechsel sofort versicherungspflichtig. In solchen Fällen gibt es keine Möglichkeit sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen (was möglich wäre wenn dein Gehalt unter JAE fällt, der Arbeitgeber aber gleich bleibt).
    Wenn für dich die Versicherung also wichtig ist: Jobwechsel nochmal überlegen oder höheres Gehalt aushandeln.


    Du kannst bei deiner PKV das ganze ankündigen und schauen, ob du Zusatzversicherungen ergänzend zur GKV abschließen kannst (ohne Gesundheitsprüfung demnach).


    Ergänzend: Bist du über 55 so bleibst du in der PKV.

    Hallo Zusammen,


    ich habe mir von meiner Versicherung diesbezüglich den Versicherungsschein geben lassen, um entsprechend den Vertrag dort umstellen zu können.


    Hier der Auszug, nicht in den Versicherungsbedinungen, sondern ausschließlich auf dem Versicherungsschein selbst heißt es:


    Zitat

    Abweichend von den Bedingungen für die Privat-Haftpflichtversicherung besteht ausschließlich Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer und die im Haushalt des Versicherungsnehmers beschäftigten Personen gegenüber Dritten aus dieser Tätigkeit. Das Gleiche gilt für Personen, die aus Arbeitsvertrag oder gefälligkeitshalber Wohnung, Haus und Garten betreuen oder den Streudienst versehen. Der Beitrag zur Privat-Haftpflichtversicherung ist um 10 % ermäßigt ("Single"-Nachlass). Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, Folgendes unverzüglich anzuzeigen:


    - eine Heirat oder
    - das Eingehen einer eheähnlichen, häuslichen Gemeinschaft und/oder
    - die Mitversicherung eines oder mehrerer Kinder bzw. sonstiger mitversicherter Personen


    Dadurch entfällt der Nachlass von 10 % und es ist der dann gültige Tarifbeitrag zu entrichten.

    Hallo Zusammen,


    ich habe folgende Frage und hoffe um Hilfe:
    Ich habe bei der Signal Iduna neben der PKV und der Hausrat auch eine Haftpflichtversicherung im Tarif Exklusiv. Dort heißt es grundsätzlich, dass Eheleute und Menschen in eheähnlicher Gemeinschaft mitversichert sind, sowie Menschen in häuslicher Gemeinschaft.


    Nun lebe ich seit einem Jahr im gemeinsamen Haushalt mit meinen Freund zusammen und die Frage kam auf, ob dieser mitversichert ist. In meinem Vertrag wurde damals ein 5%-Singlebonus gewährt. Muss ich meiner Versicherung melden, dass jemand in meinem Haushalt mitwohnt und der Bonus entfällt? Oder zählt hier nur die häusliche Gemeinschaft und nicht die Art und Weise, wie man zusammen ist?


    Vielen Dank für eine kurze Einschätzung. :)