Zitat von garycooperVor knapp 3 Jahren habe ich einen Kredit per Umschuldung abgelöst. Kann ich auch jetzt noch die RSV ganz normal und "bequem" kündigen und auf Erstattung hoffen, oder ist mein Anspruch bereits verjährt?
Update:
Im November habe ich es endlich mal geschafft die entsprechende Bank (RCI Banque) "auf gut Glück" anzuschreiben. Ich habe um Überprüfung gebeten, wie mit den nicht verbrauchten Anteilen zur RSV verfahren wurde. Gleichzeitig habe ich die RSV - rein vorsichtshalber - gekündigt.
Nach einer kurzen Nachricht im Dezember mit der Bitte um Geduld habe ich nun am Wochenende tatsächlich einen Scheck über die Höhe der nicht verbrauchten Anteile zur Restschuldversicherung erhalten. Und das, obwohl die Umschuldung mittlerweile mehr als 3 Jahre zurückliegt.
Auch wenn man den unkomplizierten Ablauf sicher nicht als Maßstab heranziehen darf motiviert dieses positive Beispiel hoffentlich dennoch den einen oder anderen ebenfalls dazu, seinen ehemaligen Kreditgeber anzuschreiben und die RSV zurückzufordern.