Beiträge von garycooper

    Zitat von garycooper

    Vor knapp 3 Jahren habe ich einen Kredit per Umschuldung abgelöst. Kann ich auch jetzt noch die RSV ganz normal und "bequem" kündigen und auf Erstattung hoffen, oder ist mein Anspruch bereits verjährt?

    Update:
    Im November habe ich es endlich mal geschafft die entsprechende Bank (RCI Banque) "auf gut Glück" anzuschreiben. Ich habe um Überprüfung gebeten, wie mit den nicht verbrauchten Anteilen zur RSV verfahren wurde. Gleichzeitig habe ich die RSV - rein vorsichtshalber - gekündigt.


    Nach einer kurzen Nachricht im Dezember mit der Bitte um Geduld habe ich nun am Wochenende tatsächlich einen Scheck über die Höhe der nicht verbrauchten Anteile zur Restschuldversicherung erhalten. Und das, obwohl die Umschuldung mittlerweile mehr als 3 Jahre zurückliegt.


    Auch wenn man den unkomplizierten Ablauf sicher nicht als Maßstab heranziehen darf motiviert dieses positive Beispiel hoffentlich dennoch den einen oder anderen ebenfalls dazu, seinen ehemaligen Kreditgeber anzuschreiben und die RSV zurückzufordern.

    Hallo, es gibt einen neuen Telematik-Anbieter, welcher (neben einem Grundbeitrag) nur die tatsächlich gefahrenen Kilometer berechnet. Für Wenigfahrer könnte das durchaus sehr interessant sein. In den Bedingungen verstecken sich allerdings auch ein paar Nachteile, z.B. wird keine GAP Deckung oder Rabattschutz bei einem Unfall angeboten. Der Anbieter heißt EMIL (www.emil.de) und kooperiert mit der Gothaer.

    Kleine Verständnisfrage:
    Vor knapp 3 Jahren habe ich einen Kredit per Umschuldung abgelöst. Kann ich auch jetzt noch die RSV ganz normal und "bequem" kündigen und auf Erstattung hoffen, oder ist mein Anspruch bereits verjährt? Bitte nicht auf den Widerruf des Kreditvertrages verweisen, diesen lasse ich in meiner Fragestellung bewusst außen vor.


    Und noch etwas:
    Bei manchen Kreditinstituten ist im Kreditvertrag verankert bei vorzeitiger Tilgung die nicht verbrauchten Anteile der RSV mit der noch offenen Forderung zu verrechnen. Ist das so rechtens?


    Bei Anforderung des aktuellen Ablösebetrages wird diese Verrechnung bzw. die RSV an sich mit keiner Silbe erwähnt. Es tauchen keine Beträge zur RSV auf oder Rechenwege offengelegt. Das heißt ich als Kreditnehmer kann überhaupt gar nichts nachvollziehen und muss erst umständlich bei der Bank nachbohren. Aber das ist wahrscheinlich genau so gewollt.