Beiträge von Schutzengel2018

    Hallo,
    ich arbeite fest angestellt in Teilzeit seit mehreren Jahren beim selben Arbeitgeber. Demnächst wird sich meine wöchentliche Arbeitszeit (auf Wunsch meines Arbeitgebers) um mehrere Stunden erhöhen. Mein Arbeitgeber hat mir nun mitgeteilt, dass er die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge, die er seit meinem Arbeitsbeginn vollständig übernimmt, nicht entsprechend anpassen will. Den Beitrag zur bAv möchte er vielmehr auf dem jetzigen Stand "einfrieren".


    Ist mein Arbeitgeber dazu verpflichtet, den bAv-Beitrag entsprechend meines künftig höheren Einkommens anzupassen oder ist dies eine freiwillige Leistung?


    Besten Dank im voraus für die Antworten