Beiträge von timbooktwo75

    Hallo,


    ich bitte um Nachsehen, wenn ich jetzt hier im drüberfliegen einiger Diskussionen den einen oder anderen Beitrag nicht/nicht richtig gelesen habe, aber die Infos sind teilweise recht vielfältig.


    Ich habe eine Frage zum Thema unterjähriger Wechsel des Arbeitgebers mit evtl. zurück von PKV in die GKV.
    Ich werde zum 01.04. den AG wechseln und habe mich für ein Jahreseinkommen entschieden, dass dieses Jahr noch über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt.
    Aber bei meinem jetzigen AG erhalte ich 13 Einkommen (13. gibt es im November) beim neuen erhalte ich nur 12. Jetzt wird es aber so sein, dass ich, wenn ich hochrechne, kurz unterhalb der diesjährigen JAEG rauskomme, mit den Einkommen aus neuem AG und alten AG.


    Die Frage, die sich mir hier stellt, werde ich, da ich vorausschauend rechne, bereits zum 01.04. versicherungspflichtig, oder erst in 2019, wenn der neue AG seine vorausschauende Prognose erstellt? Denn woher soll der neue AG mein Einkommen des alten AGs kennen, um eine solche Prognose für 2018 zu erstellen?


    Hat hier vielleicht jemand Erfahrung damit und kann mir hier weiterhelfen?


    Danke im Voraus.