Ich muss mich zur Besteuerung von ETF noch einmal einlesen. Da bin ich leider noch nicht auf dem aktuellen Stand, aber das klingt ganz gut.
Beiträge von Jetliner707
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Zitat
Vielleicht gibt es auch was, wo man Minusbeiträge verrechnen kann?
Ja das wäre möglich. Mein Emerging-Markets ETF ist aktuell tiefrot.
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Danke,
ZitatWieviel ist davon denn Gewinn, wieviel müsste also (nach Berücksichtigung von Teilfreistellung und Freibetrag) überhaupt besteuert werden?
es ist noch nicht soviel Gewinn angefallen. Aktuell ca. 3.900 €.
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Hallo liebe Mitglieder,
Meine seit Ende 2017 bestehende ETF-Anlagekombination aus MSCI World, Stoxx Europe 600 und MSCI Emerging Markets mit einer Gewichtung von 50/30/20 hat sich in den letzten zwei Jahren durch mehrere Änderungen im Zusammenhang mit der Übernahme von Comstage durch Lyxor Asset Management, welche nun wiederum Teil von Amundi geworden sind, etwas verschoben.
Es geht um meinen ETF auf den Stoxx Europe 600, welchen ich ursprünglich als ETF060 von Comstage bespart habe.
Durch die Übernahme von Lyxor durch Amundi hat sich der zu replizierende Index vom Stoxx Europe 600 auf den Stox Europe 600 ESG Broad Market Index verändert. Er folgt nun also ESG-Kriterien und firmiert seither unter der WKN A2H57X. Die Diversifikation dürfte in etwa gleich geblieben sein.
Zwar hat auch Finanztip schon einmal über ESG bei der Fondsauswahl berichtet und die Performance eines ETFs, der in Unternehmen mit ESG-Zertifizierung investiert sind, war laut Finanztip demnach sogar noch höher als die Investition in einen klassischen ETF. Grundsätzlich finde ich auch, dass ESG bei der Fondsauswahl sicherlich seine Berechtigung hat und eine gute Sache ist, allerdings war ich mit den von mir gewählten ETF bisher sehr zufrieden und hätte diese gerne beibehalten.
Leider hat man aber bei einer Fondsfusion als Anleger nicht viele Möglichkeiten. Ein Verkauf des ETF und der Wechsel auf ein Produkt von IShares wären für mich durchaus eine Überlegung wert. Beim Verkauf wird man allerdings durch die dann zu entrichtende Steuer bestraft und das hält einen von größeren Umschichtungen ab. Andernfalls hätte ich schon längst auf Produkte mit geringerer TER umgestellt.
Bleibt also noch die Möglichkeit, den alten ETF einfach stehen zu lassen und einfach einen neuen zu besparen. Vielleicht werde ich dies auch tun. Da ich mit meinen ETF super langfristig unterwegs sein möchte und dort auch inzwischen ein für meine Verhältnisse nicht gerade kleiner fünfstelliger Betrag investiert ist, widerstrebt es mir eigentlich, Änderungen am Portfolio vorzunehmen, wenn dies nicht unbedingt angezeigt ist. Allerdings stelle ich mir die Frage, was bei meinem ETF an Umstellungen, Verkäufen, Änderungen und Fusionen in Zukunft noch so alles kommt. Als ETF-Anleger möchte man ja eigentlich nur seine Ruhe haben...
Ich denke im Moment einfach in alle Richtungen. Sollten beispielsweise dann in der nächsten Krise die Indizes richtig purzeln und sich die Möglichkeit ergeben, den Verkauf meines alten ETF bei Plus/Minus Null den Verkauf steuerfrei zu erledigen (riskant), könnte man dann vielleicht kostenfrei umschichten...
Überhaupt sollte der Wechsel des Anlageprodukts meiner Meinung nach steuerfrei sein, sofern sich der zugrundeliegende Index nicht ändert. Das wäre meiner Meinung nach mal eine echte Stärkung des Wettbewerbs unter den Fondsanbietern und würde den Kleinanleger deutlich weniger belasten.
Vielen Dank für Eure Meinung!
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Hallo liebe Finanztip-Gemeinde,
Im Handbuch des kleinen Investierens von John Bogle (sehr empfehlenswert für Leute, die mit dem Gedanken spielen in ETF zu investieren) ist auf Seite 57ff. sehr gut beschrieben, welchen Einfluss die Kostenquote und die erwirtschaftete Rendite eines (Index)Fonds auf seine Gesamtperformance im Zeitlablauf haben. Selbst kleine Differenzen summieren sich nach Jahren des Buy and Hold zu stattlichen Summen. Verglichen wurden im Buch zwar aktiv gemanagte Fonds mit klassischen Indexfonds, doch ich finde, das Beispiel lässt sich durchaus auch auf einen Vergleich zwischen zwei ETF anwenden.
Ich bin seit vier Jahren u.a. im ETF 110 Lyxor (vormals Comstage) MSCI World mit einer Gesamtkostenquote (TER) von 0,20 % investiert, eine damalige Finanztip-Empfehlung. Nun ist im ETF-Markt ja seit Jahren einige Bewegung, die Anbieter unterbieten sich gegenseitig mit dem günstigsten Angebot, was die TER weiter zugunsten der Anleger sinken lässt.
Nun hat sich die Fondsgesellschaft Comstage noch vor der Übernahme durch Lyxor dazu entschieden, den Fonds von thesaurierend auf ausschüttend umzustellen, ich muss also seitdem für die Thesaurierung selbst ran. Ich selbst gebe zu, dies ist Jammern auf hohem Niveau.
Lyxor hat 2018 selbst einen ETF auf den MSCI World aufgelegt (WKN: LYX0YD) mit einer TER von 0,12%, zudem physisch durch optimiertes Sampling replizierend und thesaurierend. Eine im Vergleich zu meinem jetzigen Fond attraktive Alternative.
Leider ist es natürlich aufgrund der steuerrechtlichen Gesetzgebung in Deutschland nicht möglich, sein eingesetztes Kapital aus seinem ETF einfach abzuziehen und stattdessen in einen anderen, kostengünstigeren ETF fließen zu lassen. Man ist also bei seiner Anlageentscheidung für einen langen Zeitraum von vornherein festgelegt, wenn man nicht hohe Steuern auf Veräußerungsgewinne zahlen möchte (Vorabpauschale sei an dieser Stelle nicht weiter berücksichtigt), die jeden Wechsel wirtschaftlich unattraktiv werden lassen. Eine unfaire Regelung wie ich finde.
Wie bequem wäre es dagegen, wenn von Seite des Gesetzgebers der Wechsel zumindest zwischen inhaltsgleichen Finanzprodukten (ETF auf MSCI World) durch eine entsprechende Fristenregelung, verbunden mit einer Aussetzung der Besteuerung, erleichtert würde. Sofern also das Kapital aus einem veräußerten Fond innerhalb einer bestimmten Frist wieder in ein anderes, inhaltsgleiches Finanzprodukt investiert wird, würde die Kapitalertragssteuer entfallen.
Ein Beispiel aus der Schweiz meines Arbeitskollegen: Veräußerungsgewinne auf Immobilien sind unter bestimmten Umständen nicht steuerpflichtig, wenn der Veräußerungsgewinn innerhalb einer bestimmten Frist wieder zum Kauf einer Immobilie verwendet wird.
Zu einem solchen Reformvorhaben wird es freilich nie kommen, dem Finanzminister entgingen damit natürlich nicht unerhebliche Steuereinnahmen, doch notwendig und gerecht für den Privatanleger wäre diese Regelung meiner Meinung nach allemal. Mir geht es an dieser Stelle nicht um mein spezielles Investment, ich möchte aber gern einmal Eure Meinung zu einem solchen Reformvorschlag und allgemein zur ETF-Besteuerung hören.
Viele Grüße
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Nun, 25€ stellen die Untergrenze dar. Darunter verbleibt die Dividende auf dem Cashkonto und wird dann negativ verzinst, da Flatex auch von irgendetwas leben muss. Darüber erfolgt dann wohl die Wiederanlage, wie oben vom Support beschrieben.
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Hier die Antwort des Flatex-Support:
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Sehr geehrter Herr.....,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Gerne möchten wir uns um Ihr Anliegen kümmern.
Die automatische Wiederanlage von Erträgnisausschüttungen aus Fonds und ETFs kann online unter dem Login und dem Menü „Service“ -> „Ertragsausschüttungen“ jederzeit geändert werden. Haben sie die automatische Wiederanlage hinterlegt und Sie erhalten eine Ausschüttung über 25 EUR, so wird der Ausschüttungsbetrag automatisch wiederangelegt.
Die Ordereinstellung der automatischen Wiederanlage erfolgt in der Regel taggleich mit Gutschrift des Gegenwertes vom Cashkonto.
Für die Wiederanlage werden keine Gebühren erhoben.
Die Automatische Wiederanlange entspricht keiner Thesaurierung, da die Erträge nicht im Fondsvermögen verbleiben, sondern Ausgeschüttet und neu angelegt werden.
Wir hoffen Ihnen weitergeholfen zu haben und stehen für weitere Fragen sehr gerne zur Verfügung.Mit freundlichen Grüßen
*************Das hört sich ja schon mal ganz gut an. Auch wenn die Wiederanlage streng genommen keiner Thesaurierung entspricht, so ist der bezweckte Effekt der gleiche und man muss nicht umständlich den ETF wechseln.
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Hallo liebe Finanztip-Community,
meine Frage geht in eine ganz ähnliche Richtung wie die von Sag-es-mir: Im Zuge der aktuellen Umstellung der Comstage-ETF von thesaurierend auf ausschüttend bin ich bei meinem Flatex-Broker auf die Funktion "automatische Wiederanlage von Fondsanteilen über 25 EUR" gestolpert. Hat hierzu jemand vielleicht schon Erfahrungen sammeln können?
Werden die ausgeschütteten Dividenden auf meinem Cash-Konto geparkt und dann der nächsten Sparplan-Ausführung hinzugerechnet oder erfolgt die Wiederanlage separat? Wenn ja zu welchem Zeitpunkt? Ist die autom. Wiederanlage grundsätzlich kostenfrei (abzüglich der additional tracking costs) oder entstehen hier vielleicht zusätzliche Kosten?
In den AGB von Flatex habe ich hierzu leider nichts finden können. Sofern es bei der autom. Wiederanlage keine Haken gibt, wäre diese Funktion ja die ideale Möglichkeit zum selbst thesaurieren.
Vielen Dank für eure Anregungen!