Alles anzeigenMahlzeit!
Ich lese hier seit einigen Tagen aktiv mit, bin leider erst bei Seite 47. Dennoch brennt mir mein Thema unter den Nägeln, ich hoffe daher um Nachsicht, sofern es bereits beantwortet wurde.
Ich habe vor einer Weile einen PKW gekauft und dabei die Finanzierung des Vorbesitzers übernommen. Hierzu musste ich eine "Gebühr für die Durchführung" der Schuldübernahme iHv. 250 EUR bezahlen. Diese habe ich mit dem Urteil Anfang des Jahres eingefordert. Leider erhielt ich eine Absage, dass lt. Vertrag keine Bearbeitungsgebühr vereinbart wurde. Sprich man geht davon aus, dass diese "Gebühr für die Durchführung" keine Bearbeitungsgebühr im Sinne des Urteils wäre. Richtig?
Ansonsten bin ich noch bei der S-Bank mit zwei Verträgen vorständig. Auf beide Schreiben vom vergangenen Montag (17.11.2014) erhielt ich am Donnerstag (20.11.2014) folgende Rückmeldung. Damit erkennt die Bank an, dass eine Verjährung vom Tisch ist - auch wenn die Zahlung ggf. erst nach dem 31.12.2014 vorliegen sollte. ODER?
Nachdem die S-Bank wohl unterschiedlich arbeiten soll (mal 1% Zinsen, mal keine, ...), hier noch der Hinweis, dass mein Schreiben von der Hauptverwaltung (Service-Team-Kredit) bearbeitet wurde.
Hallo Tim.buktu. Auch ich hatte dieses Schreiben auf meine beiden Kredite bekommen. Da ich der ganzen Sache auch nicht so recht traue, werde ich zum Einen die Zinsen nocheinmal separat anfordern und was die Bearbeitungsgebühr betrifft, vorsorglich den Ombudsmann einschalten. Da man nicht weiß, wie lange die Santander tatsächlich braucht um die Bearbeitungsgebühr zu überweisen.
Wo ich das erste mal (Urteil im Mai) die Bearbeitungsgebühr zurück gefordert hatte, kam diese auch recht schnell. Aber mir ist die Zeit bis 31.12. zu knapp um abzuwarten.